Landeshauptstadt Stuttgart
Referat JB
Gz: JB / 51
GRDrs 165/2023
2. Ergänzung
Stuttgart,
11/27/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 04.12.2023



Vom Jugendamt geförderte Beratungsangebote

Beantwortung / Stellungnahme

Die Haushaltsanträge

· 7094/2023 Freie Wähler
· 25.09.2023 JHA

werden wie folgt beantwortet.

Die Verwaltung hat in der 1. Lesung zugesagt, in der 2. Lesung darzulegen, in welcher Höhe finanzielle Mittel für die Förderverbesserung der nachstehend aufgeführten Träger von Beratungsangeboten gemäß Haushaltsantrag Nr. 7094/2023 der Fraktion Freie Wähler notwendig sind.

· BeFF e.V.: Kontaktstelle Frau und Beruf
· Caritasverband für Stuttgart e.V.: Psychologische Beratungsstelle Süd/Cannstatt
· Diözese Rottenburg-Stuttgart: Ruf und Tat, Telefonseelsorge
· eva - Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V.: Krisen- und Notfalldienst
· KOBRA e.V.: Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen
· Sozialberatung Stuttgart e.V.: Fachberatungsstelle Gewaltprävention
· Stiftung Kinderschutz-Zentrum Stuttgart: Kinderschutzzentrum
· Telefonseelsorge Stuttgart: Telefonseelsorge
· Wildwasser Stuttgart e.V.: Beratungsstelle für Frauen nach sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend

Zum o.g. Antrag ist grundsätzlich festzuhalten, dass die Erhöhung der Förderung einzelner Beratungsangebote dem Prinzip der einheitlichen Fördersystematik und damit dem Prinzip der Gleichbehandlung widersprechen würde.

In der nachfolgenden Tabelle wird der Mehraufwand für die genannten Beratungsangebote dargestellt.

Mehraufwand für die Weiterentwicklung der Förderung der o.g. Beratungsangebote/Träger (analog GRDrs 165/2023)
Inhaltbeantragte Weiterentwicklung
Finanzbedarf in TEUR
2024
2025
2026ff.
Pauschale für angebotsbezogene SachkostenZiffer 4.1.
13.000 EUR pro geförderter Fachkraftstelle
90,8
90,8
90,8
Neukalkulation der PersonalkostenpauschaleZiffer 4.2.
Berücksichtigung von Qualifikationen und Leitungsanteilen
37,7
46,9
46,9
Erhöhung der PersonalkostenförderquoteZiffer 4.3.
Verbesserte Förderquote mit 92,5%
112,1
123,5
123,5
Summe
240,6
261,2
261,2

Die Förderverbesserung zu Ziff. 4.2 wurde in 1. Lesung mehrheitlich für alle Träger von Beratungsangeboten beschlossen. Die Vorschläge zu Ziff. 4.1. und 4.3 wurden für alle Träger mehrheitlich abgelehnt. Es besteht insofern kein Entscheidungsbedarf mehr.




Vorliegende Anträge/Anfragen

vorliegende Haushaltsanträge siehe Beantwortung/Stellungnahme




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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