Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
256
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VerhandlungDrucksache:
151/2014
GZ:
5603-01.09
Sitzungstermin: 23.07.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:BMin Dr. Eisenmann
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Fortschreibung der Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 16.06.2014, GRDrs 151/2014, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Ergänzung der Stuttgarter "Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung" um

1.1 einen Zuschuss für den Betrieb von Funktionsräumen (Umkleiden und Duschen) bei Sportplatzanlagen

1.2 die Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse für vereinseigene Schwimmbäder, Gymnastikräume und Turn- und Sporthallen durch einen pauschalen Zuschlag für Energiekosten

1.3 weitere redaktionelle Änderungen

wird zugestimmt.

2. Die fortgeschriebenen "Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung" (Anlage 1) treten mit Wirkung ab 1. Januar 2014 in Kraft.

3. Der jährliche Aufwand für die Maßnahmen gemäß Ziff. 1.1 und 1.2 in Höhe von je 150.000 EUR steht im THH 520 - Amt für Sport und Bewegung, Kontengruppe 4318 - Zuschüsse an übrige Bereiche - zur Verfügung.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Von BMin Dr. Eisenmann wird mitgeteilt, der Sportausschuss habe in seiner gestrigen Sitzung den Wunsch geäußert, folgende Ergänzungen in Punkt 2.3.1.3 der der Vorlage beigefügten Richtlinien vorzunehmen:

- Vierter Punkt des Punktes 2.3.1.3, erster Satz - nach dem Wort "darf" wird das Wort "grundsätzlich" eingesetzt.

- Ebenfalls bei Punkt 4 des Punktes 2.3.1.3 wird zum Ende folgender Satz eingefügt: "Bei besonderer Dringlichkeit und Unaufschiebbarkeit einer Maßnahme kann die Sportverwaltung im Einzelfall dem vorzeitigen Baubeginn zustimmen."


Nachdem sich gegen diese Ergänzung der Richtlinien keine Einwendungen erheben stellt EBM Föll fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt mit der Maßgabe des von BMin Dr. Eisenmann Angeführten.

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