Das Land Baden-Württemberg hat im März 2020 beschlossen, dass, beginnend zum Schuljahr 2020/21, der Einschulungsstichtag schrittweise auf den 30. Juni vorverlegt wird. Bislang galt gemäß § 73 Abs. 1 Schulgesetz: Mit dem Beginn des Schuljahres sind alle Kinder, die bis 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet, die Grundschule zu besuchen. Die Verlegung des Einschulungsstichtages auf den 30. Juni führt dazu, dass mehr 6-jährige Kinder für ein weiteres Kindergartenjahr in der Kindertageseinrichtung verbleiben. In der Konsequenz bedeutet dies, dass die Jahrgangsberechnung für die in der Kindertagesbetreuung zu versorgenden 3- bis 6-jährigen Kinder angepasst wurde (vgl. GRDrs 101/2020). Zukünftig sind in Stuttgart insgesamt rund 3,51 Jahrgänge zu versorgen, d.h. die 3-Jährigen, die 4-Jährigen, die 5-Jährigen sowie die Kinder, die nach dem 30.06. sechs Jahre alt werden (ca. 51 % der 6- bis 7-Jährigen). Im Unterschied zu den Vorjahren wird davon ausgegangen, dass diese Kinder zu 100 % zu versorgen sind. Die bisherige Annahme, dass nur 98 % der Kinder die Kita besuchen, ist überholt. Die Zahlen weisen darauf hin, dass nur noch sehr wenige Kinder (ca. 1 %) anderweitig versorgt werden (z. Bsp. in Schulkindergärten; in anderen Kommunen). Die neue Jahrgangsberechnung führt dazu, dass der statistische Versorgungsgrad sinkt und sich die Zahlen nicht mehr mit dem Vorjahr vergleichen lassen. In der nachfolgenden Tabelle werden die Zahlen für 2019 mit der alten und zum Vergleich mit der neuen Jahrgangsberechnung dargestellt, ebenso die aktuellen Zahlen 2020 mit der neuen Jahrgangsberechnung. Auf dieser Grundlage wird die weitere Entwicklung des statistischen Versorgungsgrades nach Umsetzung der bereits beschlossenen Plätze sowie der vorgelegten Maßnahmen auf Grundlage der aktuellen Kinderzahlen sowie auf der Prognose der Kinderzahlen und weiterer Platzentwicklung für das Jahr 2025 dargestellt (vgl. auch Anlage 4).
Die Zahl der Kinder (3,51 Jahrgänge zu 100 %) beträgt 19.294 und liegt damit um 321 Kinder höher als 2019. Der aktuelle statistische Versorgungsgrad 2020 liegt bei den 3- bis 6-Jährigen mit neuer Jahrgangsberechnung (3,51 Jahrgänge zu 100 %) bei 96,8 %. Durch die bereits beschlossenen Plätze und durch die Maßnahmen in der aktuellen Vorlage kann sich der statistische Versorgungsgrad wieder verbessern. Nimmt man als Grundlage die aktuelle Kinderzahl, würde der Versorgungsgrad auf ca. 103 % steigen (GT 76,4 %). Da der durchschnittliche Platzzuwachs pro Jahr seit dem Jahr 2017 bis 2020 ca. 280 Plätze für 3- bis 6-Jährige und ca. 500 GT-Plätze für 3- bis 6-Jährige betrug, ist mit einer Umsetzungsdauer von mindestens 4, eher 5 Jahren, auszugehen. Laut Einwohnerprognose liegt die Zahl der 3- bis 6-jährigen Kinder (3,51 Jahrgänge zu 100 %) im Jahr 2025 bei ca. 20.657. Nach Umsetzung der beschlossenen Plätze läge der statistische Versorgungsgrad 2025 dann bei ca. 96 % (GT 71,4 5). Bis zu einer 100 %-Versorgung würden mindestens 800 Plätze fehlen. Ob die Entwicklung der Kinderzahlen so eintritt wie prognostiziert ist schwer vorhersehbar. Die Zahl der 3- bis 6-Jährigen (Stand 31.12.2019) liegt etwas unter der prognostizierten Zahl für das Jahr 2019 aber über der Zahl der Kinder im Jahr 2018. Unabhängig von der weiteren Entwicklung der Kinderzahlen gilt es gezielt auch Plätze für 3- bis 6-Jährige weiter auszubauen, um eine vollumfängliche Versorgung gewährleisten zu können. Versorgungssituation bei 6- bis unter 12-Jährigen: Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des statistischen Versorgungsgrades (vgl. auch Anlage 4) unter Berücksichtigung - der bereits beschlossenen Plätze sowie - der in dieser Vorlage vorgeschlagenen Platzschaffung und - Grundlage der aktuellen der Kinderzahlen 6 bis unter 12 Jahre.