Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 707/2020
Stuttgart,
11/26/2020



Sachstandsbericht Kindertagesbetreuung in Stuttgart 2020
- Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse von 2010/2011 bis 2020/2021 sowie der Beschlüsse in den zugehörigen Sachstandsberichten
- Anträge zu Angebotsveränderungen und zum weiteren Ausbau




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
11.12.2020
08.02.2021
24.02.2021



Beschlußantrag:


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Verwaltung legt hiermit den aktuellen Sachstandsbericht zur Umsetzung aller Beschlüsse seit dem Haushalt 2010/2011 sowie der unterjährigen Sachstandsberichte vor.
Geprüft wurde, ob die Vorhaben wie geplant umgesetzt wurden bzw. umgesetzt werden können, das heißt,
Zielsetzung des Berichtes ist es, einen Überblick über den Stand der Planungen bzw. über die Umsetzungen der beschlossenen Vorhaben zu geben und dadurch Kenntnis über gebundene und freie Finanzmittel zu erhalten.

Die einzelnen beschlossenen Vorhaben werden nicht gesondert aufgeführt, da dies den Umfang dieser Vorlage sprengen würde. Das Ergebnis der Überprüfungen wird nachfolgend zusammenfassend beschrieben. In Anlage 5 werden in übersichtlicher Form alle Projekte aufgeführt, die nicht umgesetzt werden.

Der Finanzübersicht in dieser Vorlage (siehe Anlage 2) können Über- oder Unterschreitungen der Haushaltsansätze entnommen werden und damit freie Mittel identifiziert werden, die für die Kosten der neuen Maßnahmen eingesetzt werden können.

Der ausführliche Bericht in Anlage 1 ist folgendermaßen gegliedert:
A) Darstellung des Sachstands der beschlossenen Vorhaben

1. Freie Träger

2. Städtischer Träger

B) Ausführliche Begründung zu den Beschlussanträgen 2 bis 5



Finanzielle Auswirkungen

Siehe ausführlicher Bericht (Anlage 1) sowie Finanzübersicht (Anlage 2).



Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und AKR haben die Vorlage mitgezeichnet.




Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1: Ausführlicher Bericht
Anlage 2: Finanzübersicht
Anlage 3: Platzübersicht
Anlage 4: Versorgungsentwicklung
Anlage 5: Vorhaben, die nicht umgesetzt wurden/werden
Anlage 6: Übersicht über neue Anträge freie Träger
Anlage 7: Übersicht über neue Anträge städtischer Träger

Ausführlicher Bericht

A) Darstellung des Sachstands der beschlossenen Vorhaben

1. Freie Träger

1.1 Freie Träger HH 2014/2015 (vgl. GRDrs 829/2013, Anlage 4)

Der Großteil der beschlossenen Vorhaben ist bereits in Betrieb. Zwei Neubauten befinden sich noch in baulicher Umsetzung (Degerloch, Kath. Kita Reutlingerstr., Ersatz-Neubau; Ost, Neubau Kita Pistoriuspflege).

Die kleineren Angebotsveränderungen sind umgesetzt bzw. Mittel nicht umgesetzter Vorhaben sind bereits in vorangegangenen Sachstandsberichten wiederverwendet worden.


1.2 Freie Träger: Beschlüsse in der GRDrs 640/2014 (vgl. GRDrs 640/2014, Anlage 5)

Von den im Sachstandsbericht GRDrs 640/2014 beschlossenen Angebotsveränderungen sind inzwischen nahezu alle umgesetzt.
Zwei Vorhaben werden nach aktuellem Kenntnisstand nicht umgesetzt (siehe Anlage 5). Die freien Mittel können für neue Anträge im Rahmen der aktuellen Vorlage genutzt werden.


1.3 Freie Träger: Beschlüsse in der GRDrs 233/2015 (vgl. GRDrs 233/2015, Anlage 5)

Die Anträge in der GRDrs 233/2015 sind alle umgesetzt.


1.4 Freie Träger HH 2016/2017 (vgl. GRDrs 650/2015, Grüne Liste/Auszug aus Anlage 4)

Von den im HH 2016/2017 beschlossenen Angebotsveränderungen sind nach aktuellen Informationen alle umgesetzt. Ein Vorhaben in der Wiederholdstr. 15 (Nord) wurde nicht wie ursprünglich geplant vom Kolping Bildungswerk Württemberg e.V. in Betrieb genommen, sondern von dem Träger Kindervilla Preschool, Kindergarten & Krippe (siehe GRDrs 587/2019).

Von den im HH 2016/2017 beschlossenen größeren Vorhaben mit Platzerweiterungen und Angebotsveränderungen werden nach aktuellen Angaben der Träger grundsätzlich alle umgesetzt.
Einzelne Vorhaben sind bereits in Betrieb oder teilweise in Betrieb (z. Bsp. zwei Gruppen der neuen dreigruppigen Kita der Bruderhaus Diakonie in Birkach-Schönberg im Röhrlingweg). Da jedoch die meisten der Projekte in der Regel mit umfangreichen Sanierungen, Um- und Neubauten verbunden sind, befinden sich diese noch in Umsetzung. Mit der Realisierung und Inbetriebnahme ist überwiegend erst im Jahr 2021 oder später zu rechnen.

1.5 Freie Träger: Beschlüsse in der GRDrs 658/2016 (vgl. GRDrs 658/2016, Anlage 6)

Ein Großteil der Angebotsveränderungen wurde bereits umgesetzt, lediglich einzelne Angebotsveränderungen sind noch nicht umgesetzt.


1.6 Freie Träger HH 2018/2019 (vgl. GRDrs 697/2017, Grüne Liste/Auszug aus Anlage 4)

Von den im HH 2018/2019 beschlossenen Angebotsveränderungen werden drei Vorhaben nicht umgesetzt. Die freien Mittel wurden bereits in vorangegangenen Sachstandsberichten eingesetzt. Ansonsten sind bis auf zwei kleinere Angebotsveränderungen alle umgesetzt.

Von den im HH 2018/2019 beschlossenen größeren Vorhaben mit Platzerweiterungen und Angebotsveränderungen wird nach aktuellem Kenntnisstand ein weiteres Vorhaben nicht umgesetzt. Die kath. Gesamtkirchengemeinde Stuttgart St. Urban in Wangen hat keinen Standort bzw. keine Immobilie für einen geplanten dreigruppigen Kindergarten gefunden und setzt das Vorhaben daher nicht um.

Die meisten anderen Vorhaben sind bereits umgesetzt oder teilweise in Betrieb, so z. Bsp. zwei Gruppen der Kindertagesstätte Polifant in der Waiblinger Str. 14 in Bad Cannstatt. Mit den Umsetzungen der weiteren Vorhaben ist im Laufe 2021 zu rechnen.


1.7 Freie Träger: Beschlüsse in der GRDrs 688/2018 (vgl. GRDrs 688/2018, Anlage 6)

Ein Großteil der Angebotsveränderungen wurde bereits umgesetzt, einzelne Angebotsveränderungen sind, u.a. aufgrund baulicher Verzögerungen, noch nicht umgesetzt.


1.8 Freie Träger HH 2020/2021 (vgl. GRDrs 697/2017)

Von den im HH 2020/2021 beschlossenen Angebotsveränderungen wird nach aktuellem Sachstand ein Vorhaben nicht umgesetzt. Die freien Mittel können im aktuellen Sachstandsbericht für neue Maßnahmen eingesetzt werden.
Ansonsten werden die Angebotsveränderungen umgesetzt, waren jedoch noch nicht in der Statistik zum 01.03.2020 enthalten, da die Umsetzungen im letzten Quartal 2020 bzw. im Laufe 2021 geplant sind.

Von den im HH 2020/2021 beschlossenen größeren Vorhaben mit Platzerweiterungen und Angebotsveränderungen werden nach aktuellem Kenntnisstand drei Vorhaben nicht umgesetzt.

Der Träger Himpelchen & Pimpelchen gGmbH kann sein geplantes Vorhaben in der Widmaierstr. 35 in Möhringen mit fünf neuen Gruppen nicht umsetzen, da das Objekt nicht mehr wie geplant zur Verfügung stand. Die Stiftung Krippe und Kindergarten Rominger setzt das Vorhaben einer sechsgruppigen Einrichtung in der Staffelstr. 1 in Stuttgart-Ost nicht um, da der Investor zurückgezogen hat, u. a. weil keine Bundesmittel mehr zur Verfügung standen. Die Freie Waldorfschule am Kräherwald e.V. setzt ihren geplanten Naturkindergarten mit einer VÖ-Gruppe im Rudolf-Steiner-Weg 13 nicht um, da keine Baugenehmigung erteilt wurde.
Die freien Mittel können überwiegend im aktuellen Sachstandsbericht für neue Maßnahmen eingesetzt werden.

Die meisten anderen Vorhaben waren zum Zeitpunkt der Platzstatistik zum 01.03.2020 noch nicht umgesetzt. Die Umsetzungen und Inbetriebnahmen der größeren Vorhaben sind überwiegend erst Ende 2021 bzw. im Laufe 2022 und 2023 vorgesehen.



2. Städtischer Träger

2.1 Städtischer Träger HH 2012/2013 (vgl. GRDrs 1147/2011, Anlage 2)

Sanierungen und Neubauvorhaben 2.2 Städtischer Träger HH 2014/2015 (vgl. GRDrs 829/2013, Anlage 5)

2.2.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Von den beschlossenen Angebotsumstellungen im HH 2014/2015 ist der Großteil in Betrieb. Nur eine Angebotsveränderung befindet sich noch in Umsetzung. Dabei handelt es sich um die Umwandlung von Hortplätzen in Plätze für 3- bis 6-Jährige in der städt. TE Emilienstr.21, die sukzessive vorgenommen wird.


2.2.2 Sanierungen und Neubauvorhaben
Sanierungen und Neubauvorhaben

2.3 Städtischer Träger: Beschlüsse in der GRDrs 640/2014
(vgl. GRDrs 640/2014, Anlage 6)


Von den beschlossenen Angebotsumstellungen sind bis auf eine Hortumwandlung alle bereits in Betrieb.


2.4 Städtischer Träger: Beschlüsse in der GRDrs 201/2014 - Fertigbauten

Aufgrund des hohen Fachkräftemangels sind nach wie vor nicht alle Plätze in den sogenannten Fertigbauten belegt.
Bei den vom städtischen Träger betriebenen Fertigbauten ist die 8-gruppige Einrichtung in der Krehlstraße 80 in Vaihingen mit 6 Gruppen in Betrieb und die 4-gruppige Einrichtung Am Wallgraben vollständig in Betrieb.

Im Fertigbau im Schneewittchenweg 25 in Möhringen wurde das Betreuungsangebot ab Oktober 2018 bis auf Weiteres aufgrund baulicher Mängel (Wasserschaden u.a.) beendet. Die Kinder sind im Oktober 2018 in die städtische Tageseinrichtung Widmaierstraße 100 umgezogen.
Aktuell wird die Einrichtung Schneewittchenweg 25 als Interim durch das katholische Kinderhaus St. Ulrich aus dem Fasanenhof genutzt.

Bei den von freien Trägern betriebenen fünf Fertigbauten sind bei zwei 8-gruppigen Einrichtungen noch nicht alle Gruppen in Betrieb (Elwertstraße 8/ Bad Cannstatt und Solitudestraße 121/1/ Weilimdorf).
Im Fertigbau Goppeltstraße 18 (Nord) unter der Trägerschaft der eva Kinderbetreuung gGmbH sind vier Gruppen in Betrieb. Die Einrichtung wird derzeit zudem als Interim von der evangelischen Kita Martinskirche aus der Nordbahnhofstraße genutzt.

Die beiden 4-gruppigen Einrichtungen in der Eierstraße 154 (Süd) und in der Hohenfriedberger Str. 70 (Weilimdorf) sind vollständig in Betrieb.



2.5 Städtischer Träger: Beschlüsse in der GRDrs 233/2015
(vgl. GRDrs 233/2015, Anlage 6)


2.5.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Von den 20 beschlossenen Angebotsumstellungen sind drei Angebotsveränderungen noch nicht vollständig umgesetzt, da die entsprechenden Umbauten und Brandschutzsanierungen noch nicht vollständig abgeschlossen sind.

2.5.2 Einzelprojekt GRDrs 233/2015
Der Abriss des Modulbaus in der Meluner Str. 20 in Vaihingen und der Ersatz-Neubau einer 6-gruppigen Kita (Typenbau) ist umgesetzt und die Einrichtung ist seit März 2018 in Betrieb.

2.6 Städtischer Träger HH 2016/2017 (vgl. GRDrs 650/2015, Anlage 5, davon Grüne Liste)

2.6.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Von den 15 beschlossenen Angebotsumstellungen im HH 2016/2017 wurden 11 umgesetzt. Von den nicht umgesetzten Vorhaben wurden die freien Mittel bereits in den letzten Sachstandsberichten wiederverwendet. Eine weitere Angebotsveränderung (Hortumwandlung in Feuerbach) kann nicht wie geplant umgesetzt werden, da die Hortumwandlung verschoben wurde. Die Hortumwandlung wurde in angepasster Form zum Haushalt 2020/2021 neu beantragt.
Zwei Angebotsveränderungen sind noch nicht vollständig umgesetzt, da u.a. die Räume noch durch Interimsgruppen belegt sind und erst nach deren Auszug und Umbau der Räume die Angebotsveränderung durchgeführt werden kann.


2.6.2 Sanierungen und Neubauvorhaben
Sanierungen und Neubauvorhaben




2.7 Städtischer Träger: Beschlüsse in der GRDrs 658/2016
(vgl. GRDrs 658/2016, Anlage 7)


2.7.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Von den 33 beschlossenen Angebotsumstellungen werden 29 umgesetzt. Die meisten davon wurden schon umgesetzt, einige wenige sind noch nicht oder noch nicht vollständig umgesetzt. Die durch die vier nicht umgesetzten Angebotsveränderungen frei gewordenen Mittel wurden bereits im letzten Sachstand wiederverwendet.



2.8 Städtischer Träger HH 2018/2019 (vgl. GRDrs 697/2017, Anlage 5, davon Grüne Liste)

2.8.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Von den sieben Angebotsumstellungen mit kostenneutralen Betriebskosten bzw. Minderkosten und geringem Investitionsaufwand sind alle umgesetzt. Von den 19 weiteren beschlossenen Gruppenumstellungen mit geplanter Umsetzung im Laufe 2018 sind bis auf eine Hortumwandlung in Zuffenhausen, die sich etwas verzögert, alle umgesetzt.


2.8.2 Sanierungen und Neubauvorhaben
Sanierungen und Neubauvorhaben


2.9 Städtischer Träger: Beschlüsse in der GRDrs 688/2018
(vgl. GRDrs 688/2018, Anlage 7)


2.9.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Von den sechs Angebotsumstellungen mit kostenneutralen Betriebskosten bzw. Minderkosten und geringem Investitionsaufwand werden alle umgesetzt bzw. sind überwiegend schon umgesetzt.
Von den zwölf weiteren beschlossenen Gruppenumstellungen mit geplanter Umsetzung im Laufe 2019 werden zwei aufgrund von Planungsänderungen nicht umgesetzt. Die freien Mittel können für neue Anträge im Rahmen der aktuellen Vorlage genutzt werden.

Acht Angebotsveränderungen sind umgesetzt, zwei sind noch nicht umgesetzt.



2.10 Städtischer Träger HH 2020/2021 (vgl. GRDrs 587/2019, Anlage 5, davon Grüne Liste)

2.10.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Von den 13 beschlossenen Angebotsumstellungen mit geplanter Umsetzung im Laufe des Jahres 2020 sind vier umgesetzt, neun sind noch nicht umgesetzt, was unter anderem auch der Corona-Pandemie und der dadurch bedingten vorübergehenden Schließung der Einrichtungen geschuldet ist.

Zudem wurden die Gruppen in der städtischen TE Schneewittchenweg 25 aufgrund Wasserschadens und Sanierungsbedarf bereits zum Oktober 2018 geschlossen.
Inzwischen wird die Einrichtung als Interimsquartier durch die katholische Kita aus dem Fasanenhof/Delpweg genutzt.



2.10.2 Sanierungen und Neubauvorhaben
Sanierungen und Neubauvorhaben
B) Ausführliche Begründung zu den Beschlussanträgen

Zu Beschlussantrag 2:
Umsetzung weiterer Angebotsumstellungen und Schaffung zusätzlicher Plätze bei den freien Trägern und beim städtischen Träger
(Anlage 6 und Anlage 7).

Befürwortete Anträge auf Angebotsveränderungen/-erweiterungen
Zu den Sachstandsberichten wird es den Trägern ermöglicht, Anträge für notwendige, bedarfsgerechte Angebotsumstellungen i. d. R. innerhalb ihrer bestehenden Einrichtungen oder für Platzschaffungen in vorhandenen Raumressourcen einzureichen, die mit freigewordenen Mitteln finanziert werden können.

Der städtische Träger (siehe Anlage 7) hat bzw. musste aufgrund des Ablaufs einer Sondergenehmigung des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS) überwiegend Anträge zur Umwandlung der altersgemischten Ganztags-Gruppen von 1,5 Jahren bis 6 Jahren mit 18 Plätzen (6 Plätze für unter 3-Jährige; 12 Plätze für 3- bis 6-Jährige) hin zu altersgemischten Ganztags-Gruppen von 0 Jahren bis 6 Jahren mit 15 Plätzen (5 Plätze für unter 3-Jährige; 10 Plätze für 3- bis 6-Jährige) stellen.

Des Weiteren hat der städtische Träger, da wo es möglich war, weitere Hortplätze umgewandelt in Plätze für 3- bis 6-Jährige oder in Kleinkindplätze, so dass einige Kleinkindplätze und Plätze für 3- bis 6-Jährige geschaffen werden konnten.
Da wo eine Umwandlung nicht möglich ist, wurden Hortplätze abgebaut (z. Bsp. TE Königsträßle 15 in Degerloch).

In der Konsequenz führen die diesjährigen Angebotsveränderungen beim städtischen Träger jedoch dazu, dass der städtische Träger in der Summe 79 Kleinkindplätz und 32 Plätze für 3- bis 6-Jährige sowie 199 Hortplätze weniger hat als zuvor (siehe Anlage 3).

Einige wenige Anträge des städtischen Trägers wurden bereits verwaltungsintern entschieden (Anlage 7, Liste 1 a). Dabei handelt es sich um Vorhaben, bei denen keine Investitionskosten und geringere Betriebskosten anfallen.


Bei den freien Trägern lag der Schwerpunkt der Anträge bei der bedarfsgerechten Anpassung ihrer Einrichtungen (siehe Anlage 6, Liste 1.1). Dies beinhaltet u.a. eine Umstellung von bisherigen VÖ-Angeboten in GT-Angebote bzw. in Mischgruppen GT/VÖ. Zum Teil sollen auch neue Kleinkindplätze oder Ganztagsplätze für 3- bis 6-Jährige dazu kommen.

Neben den Anträgen dieser bereits bestehenden Kindertageseinrichtungen gibt es auch einen Antrag eines neuen Trägers in Bad Cannstatt, der zusätzliche Plätze für Kleinkinder und 3- bis 6-Jährige schaffen möchte (siehe Anlage 6, Liste 2). Für die Aufnahme in die Bedarfsplanung und in die Förderung ist vom Gemeinderat zusätzlich noch ein entsprechender Sachbeschluss zu fassen.

Des Weiteren gibt es noch vier Anträge auf Angebotsveränderungen sowie auf zusätzliche neue Plätze in Betriebskitas (siehe Anlage 6, Liste 3).

Zwei Anträge von Trägern von Privatschulen für weitere Hortplätze liegen ebenfalls vor (siehe Anlage 6, Liste 4).

Drei Einrichtungen freier Träger wurden bzw. werden geschlossen (siehe Anlage 6, Liste 1.3).

Von der Verwaltung befürwortet werden 20 Anträge für unabdingbare Investitions- und Erhaltungsmaßnahmen zum Platzerhalt. Hierbei geht es um Sicherheits-, Hygiene- oder Brandschutzmaßnahmen, die dringend durchgeführt werden müssen (siehe Anlage 6, Liste 1.2).

Durch die vorgelegten und von der Verwaltung befürworteten Anträge der freien Träger können 67 Kleinkindplätze geschaffen werden sowie 136 Ganztagesplätze für 3- bis 6-Jährige entstehen (siehe Anlage 3).

Des Weiteren entstehen bei den freien Trägern Kosten durch die Übernahme des Mietdelta von Einrichtungen, die von Investoren im Rahmen von Neubaugebieten errichtet wurden und deren Trägerschaft im Rahmen von Trägerauswahlverfahren an freie Träger vergeben wurden (siehe Anlage 6, Liste 5). Die Mietkosten liegen hier über der in den Fördergrundsätzen festgelegten förderfähigen Miethöhe. Bei Neubauten kann im Einzelfall von den festgelegten Eckwerten abgewichen werden.


Insgesamt werden damit Maßnahmen der freien Träger und des städtischen Trägers in einer Höhe von rund 2,19 Mio. EUR Investitionskosten und rund 2,98 Mio. EUR jährlichen Betriebskosten von der Verwaltung befürwortet.

Die befürworteten Anträge sind der Anlage 6 (freie Träger) und der Anlage 7 (städtischer Träger) zu entnehmen.

Die Umsetzungen der befürworteten Angebotsveränderungen sind, bis auf wenige Ausnahmen, im Jahr 2021 geplant.


Nicht befürwortete Anträge auf Angebotsveränderungen/ -erweiterungen
Die Verwaltung hat grundsätzlich alle vorgelegten Anträge hinsichtlich der Zielsetzung und der Umsetzbarkeit geprüft und insgesamt drei Anträge nicht befürwortet (siehe Anlage 6, Liste 6). Hierbei handelt es sich um Anträge, bei denen das Vorhaben nicht dem aktuellen Bedarf an den jeweiligen Standorten entspricht oder das Vorhaben aufgrund der Kosten oder der noch nicht vorhandenen Planungsreife haushaltsrelevant ist.

Zu Beschlussantrag 3:
Auswirkungen auf die Platzentwicklung und auf die Versorgungssituation (Anlage 3 und Anlage 4)

Ausgehend vom aktuellen Versorgungsgrad – es handelt sich dabei um die statistisch ermittelte Quote der Soll-Plätze (Stand 1.3.2020) bezogen auf die Zahl der Kinder in der jeweiligen Altersgruppe in Stuttgart (Stand 31.12.2019) - entwickelt sich die Versorgungssituation nach Umsetzung aller bereits beschlossenen Plätze wie im Folgenden beschrieben.

In der Anlage 4 sind die Platzentwicklung sowie die Entwicklung des statistischen Versorgungsgrades der verschiedenen Altersgruppen zudem ausführlich und übersichtlich dargestellt.

Versorgungssituation bei unter 3-Jährigen:

Da die Ergebnisse des diesjährigen zentralen Wartelistenabgleichs erst im Dezember 2020 vorliegen, wird weiterhin von einem Versorgungsrichtwert von ca. 60 % bei den unter 3-Jährigen ausgegangen (vgl. GRDrs 101/2020).

Ausgehend vom aktuellen statistischen Versorgungsgrad von 47,9 % fehlen noch ca. 2.203 Plätze für unter 3-Jährige. Für die 1- bis unter 3-Jährigen fehlen, unter der Annahme, dass ca. 83 % dieser Altersgruppe einen Platz benötigen (vgl. GRDrs 101/2020), rund 1.828 Plätze.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die weitere Entwicklung des statistischen Versorgungsgrades nach Umsetzung der bereits beschlossenen Plätze sowie der vorgelegten Maßnahmen auf Grundlage der aktuellen Kinderzahlen sowie auf Grundlage der Prognose der Kinderzahlen und weiterer Platzentwicklung für das Jahr 2025 (vgl. auch Anlage 4).

Situation für
0 bis unter 3-Jährige
Anzahl Kinder
(31.12.2019)
Plätze
(1.3.2010 und Beschlüsse)
Statistischer
Versorgungsgrad
0 bis unter
3 Jahre
Fehlplätze
0 bis unter 3 Jahre
davon
Fehlplätze
1 bis unter 3 Jahre
IST 2020
18.180
8.705
47,9 %
2.203
1.828
bereits
beschlossene
Plätze
plus
1.293 Plätze
Maßnahmen in der aktuellen
Vorlage
(GRDrs 707/2020)
minus
12 Plätze *
Kalkulation statistischer Versorgungsgrad auf Grundlage der aktuellen Kinderzahlen
18.180
9.986
54,9 %
922
547
Kalkulation Versorgungs-
grad auf Grundlage Prognose* Kinderzahlen und
weiterer Plätze**
für 2025
19.300*
10.155 **
52,6 %
1.425
* vgl. Seite 13 sowie Anlage 3: In der Summe aller Anträge des städtischen Trägers sowie der freien Trägern kommt es zu einem Platzabbau von12 Plätzen für unter 3-Jährige (Ursache: Ablauf einer Sondergenehmigung des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales für GT-Gruppen 0-6J. mit 18 Plätzen bei städtischen Träger).
** Quelle: Haußmann, Michael; Mäding, Attina; Schmitz-Veltin, Ansgar (2019): Einwohnerprognose 2018 bis 2030. Annahmen und Ergebnisse für Stuttgart. In: Statistik und Informationsmanagement, Monatsheft 1/2019, S. 4-17.
*** Annahme: durchschnittlicher jährlicher Platzzuwachs in Höhe von ca. 290 Plätzen

Der durchschnittliche Platzzuwachs pro Jahr beträgt seit dem Jahr 2017 bis 2020 ca. 290 Kleinkindplätze. Sofern sich dies so fortsetzt, ist bis zur Realisierung der beschlossenen Plätze von mindestens vier bis fünf Jahren auszugehen.

Laut der Einwohnerprognose des Statistischen Amtes der Landeshauptstadt Stuttgart Haußmann, Michael; Mäding, Attina; Schmitz-Veltin, Ansgar (2019): Einwohnerprognose 2018 bis 2030. Annahmen und Ergebnisse für Stuttgart. In: Statistik und Informationsmanagement, Monatsheft 1/2019, S. 4-17. steigt die Kinderzahl bis zum Jahr 2025 auf rund 19.300 Kinder unter 3 Jahren.

Mit diesen Annahmen würde sich der statistische Versorgungsgrad im Jahr 2025 bei etwa 53 % bewegen und bis zu einer 60 %-Versorgung noch ca. 1.425 Plätze fehlen.

Ob sich die Prognose der Kinderzahlen so bewahrheiten wird, ist derzeit aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung in Folge der Covid-19-Pandemie und möglicher Auswirkungen z. Bsp. auf Zu- und Wegzüge, eher ungewiss.
Die Kinderzahl Stand 31.12.2019 in Höhe von 18.180 Kleinkindern liegt unter der für das Jahr 2019 prognostizierten Zahl in Höhe von 18.500 Kleinkindern.

Unabhängig von der weiteren Entwicklung der Kinderzahlen gilt es selbst nach Umsetzung der beschlossenen Plätze den Fehlbedarf bis zu einer 60 %-Versorgung in Höhe von rund 922 Plätzen auf Grundlage der jetzigen Kinderzahlen durch weitere Maßnahmen zu decken.



Versorgungssituation bei 3- bis unter 6-Jährigen:

Exkurs zum Thema Verlegung des Einschulungsstichtages:
(siehe ausführlich in der GRDrs 101/2020)

Das Land Baden-Württemberg hat im März 2020 beschlossen, dass, beginnend zum Schuljahr 2020/21, der Einschulungsstichtag schrittweise auf den 30. Juni vorverlegt wird.

Bislang galt gemäß § 73 Abs. 1 Schulgesetz: Mit dem Beginn des Schuljahres sind alle Kinder, die bis 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet, die Grundschule zu besuchen.
Die Verlegung des Einschulungsstichtages auf den 30. Juni führt dazu, dass mehr 6-jährige Kinder für ein weiteres Kindergartenjahr in der Kindertageseinrichtung verbleiben.

In der Konsequenz bedeutet dies, dass die Jahrgangsberechnung für die in der Kindertagesbetreuung zu versorgenden 3- bis 6-jährigen Kinder angepasst wurde (vgl. GRDrs 101/2020). Zukünftig sind in Stuttgart insgesamt rund 3,51 Jahrgänge zu versorgen, d.h. die 3-Jährigen, die 4-Jährigen, die 5-Jährigen sowie die Kinder, die nach dem 30.06. sechs Jahre alt werden (ca. 51 % der 6- bis 7-Jährigen). Im Unterschied zu den Vorjahren wird davon ausgegangen, dass diese Kinder zu 100 % zu versorgen sind. Die bisherige Annahme, dass nur 98 % der Kinder die Kita besuchen, ist überholt. Die Zahlen weisen darauf hin, dass nur noch sehr wenige Kinder (ca. 1 %) anderweitig versorgt werden (z. Bsp. in Schulkindergärten; in anderen Kommunen).

Die neue Jahrgangsberechnung führt dazu, dass der statistische Versorgungsgrad sinkt und sich die Zahlen nicht mehr mit dem Vorjahr vergleichen lassen.

In der nachfolgenden Tabelle werden die Zahlen für 2019 mit der alten und zum Vergleich mit der neuen Jahrgangsberechnung dargestellt, ebenso die aktuellen Zahlen 2020 mit der neuen Jahrgangsberechnung. Auf dieser Grundlage wird die weitere Entwicklung des statistischen Versorgungsgrades nach Umsetzung der bereits beschlossenen Plätze sowie der vorgelegten Maßnahmen auf Grundlage der aktuellen Kinderzahlen sowie auf der Prognose der Kinderzahlen und weiterer Platzentwicklung für das Jahr 2025 dargestellt (vgl. auch Anlage 4).

Situation für
3- bis 6-Jährige
Anzahl Kinder
Plätze
davon
GT- Plätze
Statistischer Versorgungs-grad
3 bis 6 Jahre
insgesamt
Statistischer Versorgungs-grad
3 bis 6 Jahre
GT
2019 mit alter Jahrgangsberechnung
IST 2019 mit
Jahrgangs-
berechnung
3,27 Jahrgänge zu 98 %
17.389
18.623
12.601
107,1 %
72,5 %
Zum Vergleich 2019 mit neuer Jahrgangsberechnung
IST 2019 mit neuer
Jahrgangs-
berechnung
3,51 Jahrgänge
zu 100 % *
18.973
18.623
12.601
98,2 %
66,4 %
Aktuelle Situation 2020 mit neuer Jahrgangsberechnung
IST 2020 mit neuer
Jahrgangs-
berechnung
3,51 Jahrgänge
zu 100 % *
19.294
18.677
12.601
96,8 %
66,5 %
bereits beschlossene Plätze
plus
1.107 Plätze
plus
1.800 GT-Plätze
Maßnahmen in der aktuellen
Vorlage
(GRDrs 707/2020)
plus
62 Plätze
plus
116 GT-Plätze
Kalkulation statistischer Versorgungsgrad auf Grundlage der aktuellen Kinderzahlen
19.294
19.846
14.739
102,9 %
76,4 %
Kalkulation statistischer Versorgungsgrad mit Prognose der Kinderzahlen 2025 **
20.657
19.846
14.739
96,1 %
71,4 %

* Erläuterung: 3 Jahrgänge, d.h. 2015, 2014, 2013 plus Zahl der nach dem 30.06.2012 geborenen Kinder zu 100 % entspricht ca. 3,51 Jahrgänge zu 100 %
** Einwohnerprognose Statistisches Amt für 3- bis 6-Jährige (3,51 Jahrgänge zu 100 %)

Die Tabelle zeigt, wie sich die Verlegung des Einschulungsstichtags auf die Zahl der zu versorgenden Kinder auswirkt:
Im Jahr 2019 waren mit der bisherigen Jahrgangsberechnung (3,27 Jahrgänge zu 98 %) 17.389 Kinder zu versorgen und der statistische Versorgungsgrad lag bei guten 107,1 %.

Zum Vergleich: Die Zahl der Kinder im Jahr 2019 mit neuer Jahrgangsberechnung (3,51 Jahrgänge zu 100 %) beträgt 18.973 Kinder (ohne Berücksichtigung der stufenweisen Einführung der Stichtagsverlegung) und damit 1.584 Kinder mehr, die zu versorgen sind. Der statistische Versorgungsgrad sinkt damit rechnerisch auf 98,2 %.

Hier zeigt sich, wie sinnvoll der planerische Platzpuffer der letzten Jahre war und dass die weiteren beschlossenen Plätze dringend erforderlich sind!

Die aktuelle Situation im Jahr 2020 sieht folgendermaßen aus:

Die Zahl der Kinder (3,51 Jahrgänge zu 100 %) beträgt 19.294 und liegt damit um 321 Kinder höher als 2019. Der aktuelle statistische Versorgungsgrad 2020 liegt bei den 3- bis 6-Jährigen mit neuer Jahrgangsberechnung (3,51 Jahrgänge zu 100 %) bei 96,8 %.

Durch die bereits beschlossenen Plätze und durch die Maßnahmen in der aktuellen Vorlage kann sich der statistische Versorgungsgrad wieder verbessern.
Nimmt man als Grundlage die aktuelle Kinderzahl, würde der Versorgungsgrad auf ca. 103 % steigen (GT 76,4 %).

Da der durchschnittliche Platzzuwachs pro Jahr seit dem Jahr 2017 bis 2020 ca. 280 Plätze für 3- bis 6-Jährige und ca. 500 GT-Plätze für 3- bis 6-Jährige betrug, ist mit einer Umsetzungsdauer von mindestens 4, eher 5 Jahren, auszugehen.
Laut Einwohnerprognose liegt die Zahl der 3- bis 6-jährigen Kinder (3,51 Jahrgänge zu 100 %) im Jahr 2025 bei ca. 20.657. Nach Umsetzung der beschlossenen Plätze läge der statistische Versorgungsgrad 2025 dann bei ca. 96 % (GT 71,4 5).
Bis zu einer 100 %-Versorgung würden mindestens 800 Plätze fehlen.

Ob die Entwicklung der Kinderzahlen so eintritt wie prognostiziert ist schwer vorhersehbar. Die Zahl der 3- bis 6-Jährigen (Stand 31.12.2019) liegt etwas unter der prognostizierten Zahl für das Jahr 2019 aber über der Zahl der Kinder im Jahr 2018.

Unabhängig von der weiteren Entwicklung der Kinderzahlen gilt es gezielt auch Plätze für 3- bis 6-Jährige weiter auszubauen, um eine vollumfängliche Versorgung gewährleisten zu können.


Versorgungssituation bei 6- bis unter 12-Jährigen:

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des statistischen Versorgungsgrades (vgl. auch Anlage 4) unter Berücksichtigung
- der bereits beschlossenen Plätze sowie
- der in dieser Vorlage vorgeschlagenen Platzschaffung und
- Grundlage der aktuellen der Kinderzahlen 6 bis unter 12 Jahre.

Situation für
6- bis unter 12-Jährige
Anzahl
Kinder
(31.12.2019)
Plätze
(1.3.2020 und
weitere Maßnahmen)
Statistischer
Versorgungsgrad Hortbetreuung
IST
27.840
2.582
9,3 %
beschlossene Maßnahmen
minus
126 Plätze
Maßnahmen in der aktuellen
Vorlage
(GRDrs 707/2020)
minus
153 Plätze
Kalkulation statistischer Versorgungsgrad auf Grundlage der aktuellen Kinderzahlen **
27.840
2.303
8,3 %
Plus weitere Plätze Schulkindbetreuung zum Schuljahr 2019/2020
Verlässliche Grundschule
(nur Gruppen nach 14.00 Uhr/ flexible Nachmittagsbetreuung)
Schülerhäuser
Ganztagesschulen
2.040 Plätze *



2.540 Plätze *
7.350 Plätze *
* Quelle: Schulverwaltungsamt (Dezember 2019)

** Anmerkung: Plätze bezogen auf die Altersgruppe 6 bis unter 12 Jahre (5 Jahrg. + 49% der 6 b. 7-Jährigen)

Der Versorgungsgrad bei den Hortplätzen wird in den nächsten Jahren durch die Umwandlung von Hortplätzen in GT-Plätze für 3- bis 6-Jährige bzw. in Kleinkindplätze weiter zurückgehen.

Durch die beschlossenen (minus 126 Plätze) und die beantragten Vorhaben (minus 153 Plätze) wird er weiter sinken. Sofern noch Hortplätze geschaffen werden, sind dies Hortplätze an Privatschulen, da diese Schulen nach wie vor keine Möglichkeit haben, eine Ganztagesschule einzurichten.

Im Gegenzug dazu wird durch die in Schülerhäusern und an Ganztagesschulen angebotenen Plätze die Versorgungssituation für Schulkinder bereits deutlich verbessert.

Hinweis auf Jahresberichtes zur Kindertagesbetreuung 2020

Eine ausführliche Beschreibung der Versorgungsentwicklung mit den aktuellen Daten zum Stand 1.3.2020 für die verschiedenen Altersgruppen sowohl für die Gesamtstadt als auch für die Bezirke erfolgt im Rahmen des Jahresberichtes zur Kindertagesbetreuung, der dem Jugendhilfeausschuss im März 2021 vorgelegt wird.

Zu Beschlussantrag 4:
Stellenbedarf städtischer Träger

Für die in dieser Vorlage aufgezeigten neuen Angebotsumstellungen des städtischen Trägers werden 17,4317 Stellen benötigt (Anlage 7; Liste 1a bis 1d). Das Jugendamt wird ermächtigt, Mitarbeiter/-innen auf 17,4317 Stellen (1 Stelle in Entgeltgruppe S 13, 1 Stelle in Entgeltgruppe S 9, 4,0596 Stellen in Entgeltgruppe S 8b, 7,9286 Stellen in Entgeltgruppe S 8a, 2,2000 Stellen in Entgeltgruppe S 3, 1,2435 Stellen in Entgeltgruppe EG 3) ohne Blockierung von Planstellen mit Wirkung ab sofort bzw. je nach Inbetriebnahme bis zum 31.12.2021 zu beschäftigen. Gleichzeitig können durch Gruppenumstellungen 48,1699 Stellen gestrichen werden. Davon 1 Stelle in Entgeltgruppe S 9, 15,9470 in Entgeltgruppe S 8b, 20,2366 Stellen in Entgeltgruppe S 8a, 3,8500 Stellen in Entgeltgruppe S 3, 2,7485 Stellen in Entgeltgruppe EG 3 und 4,3878 Stellen in Entgeltgruppe EG 2Ü.
Über die erforderlichen Stellenschaffungen bzw. Stellenstreichungen wird im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2022/2023 entschieden.

Durch die Schaffungen und Streichungen in Summe betrachtet ergeben sich Stellenstreichungen in Höhe von -30,7382 Stellen (vgl. Anlage 7; Liste 1d).




C) Finanzielle Auswirkungen (vgl. Anlage 2)

Aufgrund der Aktualisierung des Planungsstands zeigt sich, dass sich die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen teilweise zeitlich verzögert. Die finanziellen Auswirkungen diesbezüglich sind in der Finanzübersicht in Anlage 2 eingearbeitet.

Dadurch, dass einige der im HH 2010/11, HH 2012/13, HH 2014/15, HH 16/17, HH 18/19, HH 20/21 sowie in den zugehörigen Sachstandsberichten beschlossenen Maßnahmen nicht umgesetzt werden können (siehe Anlage 5), werden Mittel frei. Diese freien Mittel (Investitionsmittel sowie Betriebsmittel; siehe in den Tabellen grün markiert) können für einzelne Verteuerungen bereits beschlossener Maßnahmen verwendet werden. Diese Kosten sind ebenfalls in der Finanzübersicht in Anlage 2 eingearbeitet. Im Einzelnen wird die Finanzierung im Rahmen der jeweiligen Baubeschlüsse dargelegt.

Darüber hinaus können die zur Verfügung stehenden freien Mittel (siehe grün markiert) auch zur Finanzierung der von der Verwaltung vorgeschlagenen neuen Maßnahmen (vgl. Anlagen 6 und 7 sowie Anlage 8) eingesetzt werden. Die Mittel für die Projekte der Infrastrukturpauschale werden bei Bedarf in der Fortschreibung der Infrastrukturpauschale berücksichtigt.

Im Einzelnen stellt sich die aktuelle Situation wie folgt dar:


Tab. 1: HH 2010/11; GRDrs 464/2010; GRDrs 7/2011
Investitions-
kosten
Infrastruktur-
pauschale
Investitionskosten
Betriebs-
kosten
Betriebs-
kosten
gesamt
gesamt
2020
dauerhaft
Zum HH 2010/2011
beschlossen
(fortgeschriebener HH-Ansatz)
35.646.000
8.160.000
24.613.488
24.613.488
Aktueller Planungsstand HH 2010/11 sowie der Beschlüsse GRDrs 464/2010 und
GRDrs 7/2011
31.079.552
4.451.000
24.613.488
24.613.488
Abzüglich Finanzierung dringliche Instandhaltungsmaßnahmen
städtischer Träger / Amt 23
(vgl. Anlage 6, GRDrs 7/2011)
- 40.000
Differenz zwischen HH-Ansätzen und IST
Freie Mittel (+);
Finanzierungsbedarf (-)
+4.526.448
0 *
0
0

* Anmerkung: Die nicht verbrauchten Mittel aus der Infrastrukturpauschale wurden bei der Planfortschreibung der Pauschale berücksichtigt und stehen daher zur Deckung anfallender Kosten nicht zur Verfügung.


Tab. 2: HH 2012/13; GRDrs 672/2012; GRDrs 177/2013
Investitions-kosten
Infrastruktur-pauschale
Investitions-kosten
Betriebs-
kosten
Betriebs-
kosten
gesamt
gesamt
2020
dauerhaft
Zum HH 2012/2013
beschlossen
(fortgeschriebener HH-Ansatz)
94.309.570
7.269.000
53.009.428
53.009.428
Aktueller Planungsstand HH 2012/13 sowie der Beschlüsse GRDrs 672/2012 und
GRDrs 177/2013
92.632.304
5.271.000
52.512.428
52.512.428
Differenz zwischen HH-Ansätzen und IST
Freie Mittel (+);
Finanzierungsbedarf (-)
+1.677.266
0 *
+497.000
+497.000

* Anmerkung: Die nicht verbrauchten Mittel aus der Infrastrukturpauschale wurden bei der Planfortschreibung der Pauschale berücksichtigt und stehen daher zur Deckung anfallender Kosten nicht zur Verfügung.


Tab. 3: HH 2014/15; GRDrs 640/2014; GRDrs 233/2015
Investitions-kosten
Infrastruktur-pauschale
Investitions-kosten
Betriebs-
kosten
Betriebs-
kosten
gesamt
gesamt
2020
dauerhaft
Zum HH 2014/2015
beschlossen
(HH-Ansatz inkl. Budget)
86.905.460
0
28.139.050
28.139.050
Aktueller Planungsstand
HH 2014/15 sowie der
Beschlüsse GRDrs 640/2014 und GRDrs 233/2015
86.099.009
0
26.299.775
27.356.550
Differenz zwischen HH-Ansätzen und IST
Freie Mittel (+);
Finanzierungsbedarf (-)
+806.451
0
+1.839.275
+782.500


Tab. 4: HH 2016/17; GRDrs 658/2016
Investitions-kosten
Infrastruktur-pauschale
Investitions-kosten
Betriebs-
kosten
Betriebs-
kosten
gesamt
gesamt
2020
dauerhaft
Zum HH 2016/2017
beschlossen
(HH-Ansatz)
42.274.899
0
12.508.050
14.244.617
Aktueller Planungsstand
HH 2016/17 sowie der
Beschlüsse GRDrs 658/2016
47.432.780
0
10.371.524
13.445.226
Differenz zwischen HH-Ansätzen und IST
Freie Mittel (+);
Finanzierungsbedarf (-)
-5.157.881
0
+2.136.526
+799.391


Tab. 5: HH 2018/19; GRDrs 688/2018
Investitions-kosten
Infrastruktur-pauschale
Investitions-kosten
Betriebs-
Kosten
Betriebs-
kosten
gesamt
gesamt
2020
dauerhaft
Zum HH 2018/2019
beschlossen
(HH-Ansatz)
40.416.158
3.820.000
14.524.807
17.211.309
Aktueller Planungsstand
HH 2018/19 sowie der
Beschlüsse GRDrs 688/2018
43.066.060
5.455.000 *
12.965.193
15.988.599
Differenz zwischen HH-Ansätzen und IST
Freie Mittel (+);
Finanzierungsbedarf (-)
-2.649.902
-1.635.000
+1.559.614
+1.222.710

Mittelbedarf Infrastrukturpauschale inklusive beschlossener Nachfinanzierung für das Neubaugebiet Langenäcker-Wiesert aus dem Haushalt 2020/2021.


Tab. 6: HH 2020/21
Investitions-kosten
Infrastruktur-pauschale
Investitions-kosten
Betriebs-
Kosten
Betriebs-
kosten
gesamt
gesamt
2020
dauerhaft
Zum HH 2020/2021
beschlossen
(HH-Ansatz)
39.673.000
1.635.000
5.993.387
14.914.524
Aktueller Planungsstand
HH 2020/21
40.623.441
0
4.342.270
13.667.399
Differenz zwischen HH-Ansätzen und IST
Freie Mittel (+);
Finanzierungsbedarf (-)
-950.441
+1.635.000
+1.651.117
+1.247.125



Tab. 7: Finanzierungsbedarf für die neuen Maßnahmen / Finanzierungsvorschläge
(vgl. Anlage 2; G. Neue Maßnahmen)
Investitions-kosten
Betriebs-
kosten
Betriebs-
kosten
gesamt
2020
dauerhaft
Maßnahmen in
aktueller Vorlage GRDrs 707/2020
2.195.350
2.977.866
Finanzierungsvorschläge
freie Investitionsmittel insgesamt aus HH 10/11
4.526.448
freie Betriebsmittel aus HH 10/11
0
0
freie Investitionsmittel insgesamt aus HH 12/13
1.677.266
freie Betriebsmittel aus HH 12/13
497.000
497.000
freie Investitionsmittel insgesamt aus HH 14/15
806.451
freie Betriebsmittel aus HH 14/15
1.839.275
782.500
freie Investitionsmittel insgesamt aus HH 16/17
-5.157.881
freie Betriebsmittel aus HH 16/17
2.136.526
799.391
freie Investitionsmittel insgesamt aus HH 18/19
-2.649.902
freie Betriebsmittel aus HH 18/19
1.559.614
1.222.710
freie Investitionsmittel insgesamt aus HH 20/21
-950.441
freie Betriebsmittel aus HH 20/21
1.651.117
1.247.125
Summe zur Verfügung
stehende Restmittel
für Finanzierung
-1.748.058
7.683.531
4.548.726
Differenz:
Bedarf neue Maßnahmen bzw. Restmittel:
freie Mittel (+) /
Finanzierungsbedarf (-)
-3.943.408
6.884.011
1.570.860


Die vorgeschlagenen neuen Maßnahmen verursachen nach ihrer vollständigen Umsetzung laufende Aufwendungen von rd. 2.977.866 EUR jährlich. Diese Aufwendungen können planerisch aus freien, nicht verbrauchten Betriebsmitteln i.H.v. rd. 4.548.726 EUR gedeckt werden. Die geänderten Betriebskostenbedarfe werden bei der Planaufstellung für die Haushaltsjahre 2022/2023 entsprechend berücksichtigt.

Von den seit dem Doppelhaushalt 2010/2011 bis einschließlich Haushalt 2020/2021 bereitgestellten investiven Mitteln zum Kita-Ausbau entsteht nach derzeitigem Stand aufgrund von Verteuerungen von Projekten ein Finanzierungsbedarf von 1.748.058 EUR.
Die in der aktuellen Vorlage vorgeschlagenen neuen Maßnahmen verursachen investive Kosten in Höhe von 2.195.350 EUR.
Durch die Verteuerungen bereits beschlossener Vorhaben sowie durch die vorgelegten neuen Maßnahmen entsteht daher insgesamt ein Finanzierungsbedarf von 3.943.408 EUR, der gedeckt werden kann durch einmalig nicht benötigte und damit freie Betriebskostenmittel aus dem Jahr 2020 in Höhe von 6.884.011 EUR gemäß der Darstellung in Tabelle 7.

Die Maßnahmen werden aus den im Teilfinanzhaushalt 510, Jugendamt, Projekt-Nr. 7.519365, Sonstige Investitionen Kitas, AuszGr 7873, Bau (Pauschale) bzw. im Teilergebnishaushalt 510, Jugendamt, Amtsbereich 5103651, Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen, KGr. 42510, Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, veranschlagten Pauschalen finanziert.

Die Deckung der zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 3.943.408 EUR bei Projekt-Nr. 7.519365, Sonstige Investitionen Kitas, AuszGr 7873, Bau (Pauschale) erfolgt durch eine überplanmäßige Mittelbereitstellung aus dem Teilergebnishaushalt 510, Jugendamt, Amtsbereich 5103651, Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen, KGr. 42510, sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.

Die konkrete (auch haushaltsmäßige) Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit der Stadtkämmerei, dem Liegenschaftsamt und dem Hochbauamt.


Durch die im HH 2012/13 beschlossenen Maßnahmen, die nach aktuellem Sachstand umgesetzt werden, ist mit Einnahmen in Höhe von rund 980.000 EUR zu rechnen. Für die in der GRDrs 672/2012 beschlossenen Maßnahmen ist mit Einnahmen in Höhe von ca. 409.000 EUR sowie für die in der GRDrs 177/2013 beschlossenen Maßnahmen in Höhe von ca. 4.600 EUR zu rechnen.

Durch die im HH 2014/15 beschlossenen Maßnahmen, die nach aktuellem Sachstand umgesetzt werden, ist mit Einnahmen in Höhe von rund 392.000 EUR zu rechnen. Für die in der GRDrs 640/2014 beschlossenen Maßnahmen ist mit Mindereinnahmen in Höhe von ca. 5.100 EUR sowie für die in der GRDrs 233/2015 beschlossenen Maßnahmen mit Einnahmen in Höhe von ca. 18.000 EUR zu rechnen.

Durch die im HH 2016/17 beschlossenen Maßnahmen, die nach aktuellem Sachstand umgesetzt werden, ist mit Einnahmen in Höhe von rund 322.000 EUR zu rechnen sowie für die in der GRDrs 658/2016 beschlossenen Maßnahmen in Höhe von ca. 161.000 EUR zu rechnen.

Durch die im HH 2018/19 beschlossenen Maßnahmen, die nach aktuellem Sachstand umgesetzt werden, ist mit Einnahmen in Höhe von rund 462.000 EUR zu rechnen.
Für die in der GRDrs 688/2018 beschlossenen Maßnahmen ist mit Mindereinnahmen in Höhe von ca. 25.000 EUR zu rechnen.

Durch die im HH 2020/21 beschlossenen Maßnahmen, die nach aktuellem Sachstand umgesetzt werden, ist mit Einnahmen in Höhe von rund 122.000 EUR zu rechnen.

Durch die vorgelegten neuen Maßnahmen würden sich in der Gesamtsumme Mindereinnahmen von rund ca. 409.000 EUR ergeben.

Die Erträge aus Gebühren müssen bei der Aufstellung des nächsten Doppelhaushalts für 2022/23 berücksichtigt werden.

Für die im HH 2012/13 beschlossenen Kleinkindplätze des städtischen Trägers sind ca. 1,35 Mio. EUR Investitionskostenzuschüsse des Bundes möglich; sowie ca. 215.000 EUR bzw. 52.000 EUR für die Maßnahmen der GRDrs 672/2012 und der GRDrs 177/2013.

Für die im HH 2014/15 beschlossenen Kleinkindplätze des städtischen Trägers sind ca. 1,91 Mio. EUR Investitionskostenzuschüsse des Bundes möglich; sowie ca. 50.000 EUR bzw. 200.000 EUR für die Maßnahmen der GRDrs 640/2014 und der GRDrs 233/2015.

Für die im HH 2016/17 beschlossenen Maßnahmen des städtischen Trägers wurden nach dem Förderprogramm des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 bis 2018 rund 10,4 Mio. EUR Investitionskostenzuschüsse des Bundes beantragt.

Für die in der GRDrs 658/2016 beschlossenen Maßnahmen sind ca. 118.000 EUR Investitionskostenzuschüsse des Bundes möglich.

Für die im HH 2018/19 beschlossenen Maßnahmen des städtischen Trägers wurden nach dem Förderprogramm des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020 rund 3,6 Mio. EUR Investitionskostenzuschüsse des Bundes beantragt.

Ein weiteres Förderprogramm des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 bis 2021 ist geplant, jedoch noch nicht beschlossen. Daher können hierzu noch keine Aussagen getroffen werden.

Ob die Bundesmittel tatsächlich in der angegebenen Höhe eingehen, hängt u.a. grundsätzlich von der noch zur Verfügung stehenden Gesamtsumme der Bundesmittel ab.








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