Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz: RSO 1206-03
GRDrs 1101/2015
Stuttgart,
11/03/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 09.11.2015



Entschleunigung der gesamten Stadt durch Tempo 30 km/h

Beantwortung / Stellungnahme

Die Innerortsgeschwindigkeit ist als Regelgeschwindigkeit aktuell auf 50 km/h in der Straßenverkehrsordnung festgeschrieben. Straßenbezogene oder punktuelle Abweichungen davon sind an Unfallschwerpunkte / erkannte Sicherheitsdefizite, schlechten Straßenzustand oder Maßnahmen zur Luftreinhaltung gebunden. Auch zu hohe Lärmwerte können die Grundlage für eine Geschwindigkeitsreduzierung bilden.

Im Rahmen der Lärmminderungsplanung beabsichtigt die Stadt, ein Gutachten erstellen zu lassen und auf dieser Grundlage die Geschwindigkeitsvorgaben des Vorbehaltsstraßennetzes zu überprüfen. Auf jeden Fall bedürfen niedrigere Geschwindigkeiten einer eindeutigen Rechtsgrundlage, da ansonsten z. B. auch keinerlei Überwachung erfolgen kann.

Das Stuttgarter Vorbehaltsnetz ist ein wesentlicher Teil der Verkehrsentwicklungsplanung und setzt auf einem abgestuften Modell mit Vorfahrtstraßen mit 50 km/h und Tempo 30 Zonen auf. Es wirkt somit einer flächenhaften Verteilung der Verkehre in die Wohngebiete durch eine generell abgesenkte Innerortsgeschwindigkeit entgegen. Ebenso bildet dieses Stufenmodell das Grundnetz des ÖPNV-Busnetzes.

Unter diesen Randbedingungen ist eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung im Vorbehaltsnetz auf Tempo 30 km/h weder rechtlich möglich noch zwingend zielführend.



Vorliegende Anträge/Anfragen

665/2015 Nr.3 SÖS-LINKE-PLuS




Dr. Martin Schairer
Bürgermeister




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