Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
GRDrs 1063/2021
Stuttgart,
11/09/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 17.11.2021



Finanzielle Förderung der Krebsberatungsstelle Stuttgart

Beantwortung / Stellungnahme


Die allgemeinen Informationen sowie die Begründungen zur Förderung der Krebsberatungsstelle können der haushaltsrelevanten Mitteilungsvorlage 793/2021 entnommen werden, die bereits veröffentlicht, jedoch noch nicht eingebracht wurde.
Es ergaben sich Änderungen im Förderszenario, wonach je nach Entscheidung des Landes über die Förderung und Höhe der Krebsberatungsstelle Stuttgart ein Defizit von ca. 7.300 EUR (bisher 30.000 EUR) bis zu ca. 74.000 EUR (bisher 90.000 EUR) pro Jahr entsteht.
Die Antragssteller*innen haben die Förderung des Defizits unter Berücksichtigung von Landesmitteln beantragt. Eine Entscheidung zur Förderung des Landes wurde vom Ministerium erst mit Beschluss des Staatshaushalts angekündigt und ist damit erst Ende 2021 zu erwarten. Die Verwaltung berichtet erforderlichenfalls zeitnah, sobald abschließende Erkenntnisse über die Beteiligung des Landes vorliegen.

Ergänzende Informationen:
Die umliegenden Landkreise haben eigene Beratungsstellen. Die Erhebung zum Wohnort erfolgt nicht statistisch. Der Kostenausgleich wird nicht für erforderlich gehalten, da die überwiegende Zahl der Beratungssuchenden direkt aus Stuttgart kommen.

Bis zum Inkrafttreten des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes im Jahr 2021 wurden die Krebsberatungsstellen ausschließlich durch Mittel der Deutschen Krebshilfe sowie durch den Krebsverband Baden-Württemberg getragen und somit ausschließlich spendenfinanziert.
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2018/2019 wurde auf Beschluss des Gemeinderats der Krebsberatungsstelle Stuttgart (Träger: Krebsverband Baden-Württemberg e.V.) eine befristete Förderung bis vorerst Ende 2021 in Höhe von 80% der nachgewiesenen Miet- und Nebenkosten bis max. 30.000 EUR gewährt. Damals war vorgesehen, über diese Zuwendung nach der erwarteten bundesweiten Regelung neu zu entscheiden.




Vorliegende Anträge/Anfragen

422/2021 Bündnis90/DIE GRÜNEN, 544/2021 CDU, 678/2021 SPD, 931/2021 Die FrAKTION




Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin




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