Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
348
3
Verhandlung
Drucksache:
738/2017
GZ:
WFB
Sitzungstermin:
27.09.2017
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
pö
Betreff:
Klinikum Stuttgart
Stabilisierung der Finanzsituation
Vorgang: Krankenhausausschuss vom 22.09.2017, nicht öffentlich, Nr. 34
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 04.09.2017, GRDrs 738/2017, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Es wird folgenden Leistungen aus dem Stadthaushalt an den Eigenbetrieb Klinikum Stuttgart zugestimmt:
a. Abschlagszahlungen auf den Jahresverlust 2016 in Höhe von 10.294.000 EUR,
b. Ausgleich des verbleibenden nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags im Jahresabschluss 2016 des Klinikums in Höhe von 13.399.478,56 EUR,
c. Kapitalzuschuss in Höhe von 16,8 Mio. EUR zur Rekapitalisierung des "Festgesetzten Kapitals" beim Eigenbetrieb,
d. Ertragszuschuss in Höhe von 14 Mio. EUR zur Ablösung der gemäß des Vier-Seiten-Vertrages nicht auf das Jahresergebnis des Klinikum anzurechnenden, ab 01.01.2018 anfallenden künftigen Belastungen aus Abschreibungen und Zinsen ("Schwarze-Null"-Ausgleich).
2. Der Bilanzverlust 2016 des Klinikums in Höhe von 75.838.089,56 EUR wird mit der Kapitalrücklage verrechnet.
3.1 Den überplanmäßigen Auszahlungen 2017 im Haushaltsplan der LHS, Teilfinanzhaushalt 200, Stadtkämmerei, Projekt-Nr. 7.203050 - Abwicklung Eigenbetriebe, Gruppe 781 - Investitionszuweisungen und -zuschüsse an Dritte, in Höhe von 16.800.000 EUR entsprechend Ziffer 1c wird zugestimmt.
3.2 Den überplanmäßigen Aufwendungen 2017 im Haushaltsplan der LHS, Teilergebnishaushalt 200, Stadtkämmerei, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, in Höhe von 14.000.000 EUR entsprechend Ziffer 1d wird zugestimmt.
3.3 Zur Deckung werden Mittel aus der im Jahresabschluss 2016 der LHS vorgenommenen Mittelbindung für diese Zwecke (vgl. GRDrs 589/2017 Jahresabschluss 2016) in entsprechender Höhe verwendet.
EBM
Föll
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig
zu.
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