Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
760
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VerhandlungDrucksache:
1069/2023
GZ:
5675-00
Sitzungstermin: 29.11.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Schmidt th
Betreff: Hallenkonzept 2030;
Mittelbewilligungen für verschiedene Hallenneubauten

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Sicherheit, Ordnung und Sport vom 08.11.2023, GRDrs 1069/2023, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der über-/außerplanmäßigen Mittelbewilligung in Höhe von 1.057.939,04 EUR für den Neubau einer 3-teilbaren Sporthalle in Stuttgart-Feuerbach im Teilfinanzhaushalt 2023 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt Nr. 7.520005, Sporthalle Feuerbach, Ausz.Gr. 7871, Hochbaumaßnahmen, wird zugestimmt.

2. Der über-/außerplanmäßigen Mittelbewilligung in Höhe von 200.000 EUR für den Neubau einer 2-teilbaren Sporthalle in Stuttgart-Hedelfingen im Teilfinanzhaushalt 2023 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt Nr. 7.520006, Sporthalle Hedelfingen, Ausz.Gr. 7871, Hochbaumaßnahmen, wird zugestimmt.

3. Der über-/außerplanmäßigen Mittelbewilligung in Höhe von 557.911,91 EUR für den Neubau einer 2-teilbaren Sporthalle in Stuttgart-Plieningen im Teilfinanzhaushalt 2023 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt Nr. 7.520007, Sporthalle Plieningen, Ausz.Gr. 7871, Hochbaumaßnahmen, wird zugestimmt.

4. Die Deckung der über-/außerplanmäßigen Mittelbewilligungen erfolgt aus dem zu erwartenden Finanzierungsmittelüberschuss 2023, resultierend aus Minderaufwendungen bei den konsumtiv veranschlagten Planungsmitteln im Teilergebnishaushalt 2023 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Kostenstelle 52306102 Hallenkonzept 2030, Kontengruppe 42510, Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Die zur Verfügung stehenden Mittel wurden als Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2022 übertragen.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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