Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
699/2016
GZ:
AKR 0321-02, 0334-10.00
Sitzungstermin: 05.04.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Dr. Mayer
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Frau Faßnacht de
Betreff: Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung)

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 23.03.2017, GRDrs 699/2016, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 14. Dezember 1978 (Stadtrecht 0/8), zuletzt geändert am
18. Dezember 2014, ("Änderungssatzung") wird gemäß
Anlage 1 erlassen.

2. Alle Beschlüsse des Gemeinderats und seiner Ausschüsse, die eine ergänzende oder auslegende Regelung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit treffen, werden hiermit aufgehoben.

3. Die mit der Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit einhergehenden Mehraufwendungen (abhängig vom Wahljahr) in Gesamthöhe von bis zu 80.500 EUR in 2017, bis zu 61.000 EUR in 2018 und bis zu 85.200 EUR in 2019 werden aus den in den Teilhaushalten 800 (Gemeinderat), 100 (Haupt- und Personalamt), 120 (Statistisches Amt), 150 (Bezirksämter) und den weiteren betroffenen Teilhaushalten veranschlagten Haushaltsmitteln gedeckt bzw. soweit erforderlich im Rahmen der Verwaltungszuständigkeit zusätzlich bereit gestellt.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

BM Dr. Mayer stellt die Vorlage zusammengefasst vor und hebt dabei insbesondere das Thema Entschädigung der Arbeit des Jugendrates hervor. Er erläutert die vorgenommene Systemänderung, welche eine deutliche Verbesserung für die Jugendräte bedeutet. Damit soll die besondere Würdigung des ehrenamtlichen Engagements von Jugendlichen zum Ausdruck gebracht werden. Diese Entschädigung sei nicht nur für die Jugendräte vorgesehen, sondern auch für Mitglieder von Projektgruppen, die sich für Jugendratswahlen zwar beworben haben, wo aber Jugendräte nicht zustande gekommen sind, sodass eine gewisse Gleichstellung erfolge.

StR Kotz (CDU) unterstützt die Vorlage, wenngleich seine Fraktion noch Diskussionsbedarf erkennt in der Frage der Entschädigung von Wahlhelfern. Die Verwaltung sehe für diese momentan keine Veränderung vor. Nach seiner Kenntnis wurde seit dem Jahr 2000 die Vergütung für Wahlhelfer von derzeit 9,20 € pro Stunde nicht mehr angepasst. Er bittet darum, bis zur morgigen Vollversammlung zu ermitteln, welche Mehrkosten entstehen, würde man dem Vorschlag der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS folgen und die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer von derzeit 9,20 €/h auf 11 €/h erhöhen.

StR Winter (90/GRÜNE) stimmt der Vorlage ebenfalls zu. Er begrüßt sehr die Veränderung bei den Jugendräten und trägt den Wunsch seines Vorredners die Wahlhelfer betreffend mit.

Gleiches erklärt auch StR Pfeifer (SPD). Dieser greift § 1 Nr. 3 der Änderungssatzung auf, wo es um die Entschädigung des/der Behindertenbeauftragten geht. Er erkundigt sich, wann mit einer Regelung für die Behindertenbeauftragten in den Bezirksbeiräten zu rechnen ist. Was § 2 Abs. 7 angeht, so sei darin auch geregelt die Entschädigung für die Gemeinderatsfraktionen, was zu Irritationen geführt habe. Er regt an, einen klärenden Hinweis einzufügen.

EBM Föll informiert, eine Erhöhung der Entschädigung für Wahlhelfer von 9,20 €/h auf 11 €/h bzw. von 55,20 €/Tageshöchstsatz auf 66 €/Tag würde pro Wahl ca. 60.000 € Mehrausgaben bedeuten. Dies wäre somit ein Thema im Kontext mit den Budgetgesprächen bzw. den Haushaltsplanberatungen, wo die Mittel als Sondereinflüsse im Haushalt 2018/2019 ff. zu betrachten wären. Wenn im Haushalt eine entsprechende Verankerung stattfindet, so wäre dies sicherlich eine einfache Satzungsänderung. Für 2017 wäre eine solche Erhöhung nicht gedeckt. Aus seiner Sicht ist es keine entscheidende Frage, ob die Erhöhung bereits zur Bundestagswahl 2017 erfolgt oder ggfs. zu späteren Wahlen.

StR Kotz fragt, ob es möglich wäre, dass der Gemeinderat beschließt, eine solche Erhöhung in der Satzung zu verankern, die ab 2018 in Kraft tritt. Wenn dem so wäre, sieht er dem Anliegen genüge getan und die Verwaltung habe für 2017 kein Haushaltsproblem.

BM Dr. Mayer teilt mit, die Frage der Behindertenbeauftragten in den Bezirksbeiräten werde geprüft im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Geschäftsordnung der Bezirksbeiräte, aber auch im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Hauptsatzung. § 2 Abs. 7 regelt den Anspruch des einzelnen Stadtrates auf Entschädigung für die Teilnahme an Fraktionssitzungen oder ihrer Arbeitskreise. Die tatsächliche Verrechnung mit den Fraktionsbudgets sei eine Frage der Fraktionsfinanzierungssatzung, in welcher auch die Möglichkeit des Verzichts geregelt ist. Er sagt zu, einen klärenden Hinweis aufzunehmen.



Mit der Zusage, die gewünschte Information bezüglich der Mehrkosten für Wahlhelfer bis zur morgigen Gemeinderatssitzung nachzureichen stellt er fest:

Der Verwaltungsausschuss verweist die GRDrs 699/2016 ohne Votum an den Gemeinderat.

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