Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK 0045-01
GRDrs 955/2012
Stuttgart,
12/20/2012



Zuschuss an den Ring politischer Jugend für die Kalenderjahre 2009, 2010 und 2011



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich30.01.2013



Beschlußantrag:

1. Dem Ring politischer Jugend (RpJ) wird für die im Jahr 2009 durchgeführten politischen Bildungsmaßnahmen ein Zuschuss von insgesamt 13.000 € unter der Bedingung gewährt, dass bei der internen Zuschussaufteilung ein Zuschussanteil die jeweils anerkannten zuschussfähigen Aufwendungen nicht übersteigt.

2. Dem RpJ wird auf der Grundlage der vom Verwaltungsausschuss am 20.10.2010 beschlossenen Neuregelung für die im Jahre 2011 angefallenen anerkannten Aufwendungen für durchgeführte gemeinsame Veranstaltungen, Veranstaltungen der im RpJ vertretenen Jugendorganisationen sowie für durchgeführte politische Bildungsmaßnahmen, sofern sie nicht ausschließlich Parteizwecken dienten, ein Zuschuss im Betrag von 7.524,49 € gewährt, der entsprechend der Berechnung auf Seite 3 auf die im RpJ vertretenen Jugendorganisationen intern zu verteilen ist.

3. Für das Jahr 2010 entfällt eine Zuschussgewährung, da keine Abrechnungsunterlagen innerhalb der festgesetzten Frist (30.09.2011) vorgelegt wurden.

4. Der Zuschuss wird im Haushaltsjahr 2012 gedeckt aus Mitteln des Teilergebnishaushaltes 100, Haupt- und Personalamt, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke.


Begründung:


Der RpJ bzw. dessen Mitglieder haben Zuschüsse für die Jahre 2009, 2010 und 2011 beantragt und die erforderlichen Abrechungsunterlagen im September 2012 eingereicht.

1.) Zuschuss für das Kalenderjahr 2009
Auf Antrag erhält nach der noch bis 2009 geltenden Regelung des Gemeinderats der RpJ – Kreisausschuss Stuttgart – jährlich einen städtischen Zuschuss zur Durchführung politischer Jugendbildungsarbeit. Der Zuschuss wird zum einen für gemeinsame Veranstaltungen des RpJ und für Veranstaltungen der im RpJ vertretenen Jugendorganisationen (Junge Union, Jungsozialisten, Junge Liberale und Grüne Jugend) gewährt. Zum anderen erhalten die politischen Jugendorganisationen Zuschüsse für politische Bildungsmaßnahmen, sofern sie nicht ausschließlich Parteizwecken dienen. Außerdem werden die Verwaltungskosten der politischen Jugendorganisationen anteilig gefördert.

Die für das Jahr 2009 nachgewiesenen zuschussfähigen Gesamtaufwendungen beliefen sich auf insgesamt 17.688,62 €. und verteilen sich folgendermaßen:

Junge Union
6.315,12 €
Jungsozialisten
6.990,27 €
Junge Liberale
2.653,41 €
Grüne Jugend
1.729,82 €
Gesamt
17.688,62 €

Da die anerkannten Aufwendungen den max. möglichen Zuschusshöchstbetrag von 13.000 € übersteigen, wird der Zuschuss der Stadt auf 13.000 € festgesetzt. Die Verteilung des Gesamtbetrags wird durch die Jugendorganisationen eigenständig geregelt. Obergrenze ist jeweils der nachgewiesene tatsächliche Aufwand.


2.) Zuschuss für die Kalenderjahre 2010 und 2011

Nach der vom Verwaltungsausschuss am 20.10.2010 (Niederschrifts-Nr. 339 / GRDrs 453/2010) beschlossenen Neuregelung wird ab dem Abrechnungsjahr 2010 der Zuschuss nur noch für folgende Aufwendungen gewährt:


Für die Festsetzung des Zuschusses ist jeweils das Verhältnis der Sitze der aktuell im Gemeinderat vertretenen Parteien der im RpJ vertretenen Jugendorganisationen maßgebend, wobei ein Zuschussanteil die jeweils anerkannten zuschussfähigen Aufwendungen nicht übersteigen darf.
Nicht ausgeschöpfte Haushaltsmittel werden unter Berücksichtigung dessen gleichfalls nach den Gemeinderatssitzzahlen verteilt.

Eine Zuschussgewährung entfällt (gemäß Beschluss Ziff. 5 der oben genannten Gemeinderatsdrucksache), wenn vom RpJ nicht mindestens die Durchführung einer gemeinsamen Veranstaltung pro Kalenderjahr nachgewiesen wird, sowie wenn die Abrechnungsunterlagen nicht vollständig bis zum 30. September des jeweils folgenden Kalenderjahres vorliegen.

Aus diesem Grund entfällt eine Zuschussgewährung für das Kalenderjahr 2010, da die Abrechnungsunterlagen – trotz schriftlicher Hinweise an den RpJ und seine Mitglieder – nicht rechtzeitig (bis 30.09.2011) vorgelegt worden sind.

Für das Kalenderjahr 2011 hat der RpJ entsprechend der Neuregelung zuschussfähige Aufwendungen wie folgt geltend gemacht und nachgewiesen:
Junge Union
2.904,67 €
Jungsozialisten
1.632,16 €
Junge Liberale
1.344,87 €
Grüne Jugend
1.642,79 €
Gesamt
7.524,49 €

Aufgrund der Neuregelung verteilen sich die Zuschussmittel wie folgt:

anerkannte Aufwen-dungenmaßgebliche GR-Sitze

*) FDP bis 9.6.2011 sieben Sitze
rechnerischer Anteil pro GR-Sitz ausgehend von 48 GR-Sitzen und vom max. Zuschuss 13.000 Euro
je
270,833 €
Zuschuss nach Sitzzahlen, max. bis zur Höhe der anerkannten AufwendungenVerteilung noch nicht ausge-schöpfter Mittel
(Differenz 13.000 zu 7524,49
= 5475,51
(114,07 € pro GR-Sitz)
weiterer Zuschuss nach Sitz-zahlen max. bis zur Höhe der anerkannten AufwendungenSumme Zuschuss
Junge Union2.904,67152.904,67 (höchst mögl. Betrag wäre 4062,50)--2.904,67
Jung-sozialisten1.632,16101.632,16
(höchst mögl. Betrag wäre 2708,33)
--1.632,16
Junge Liberale *)1.344,8771.344,87
(höchst mögl. Betrag wäre 1895,83)
--1.344,87
Grüne Jugend1.642,79161.642,79
(höchst mögl. Betrag wäre 4333,33)
--1.642,79
Gesamt7.524,49487.524,49--7.524,49

Da die anerkannten Aufwendungen den max. möglichen Zuschusshöchstbetrag von 13.000 € nicht erreichen, wird der Zuschuss der Stadt für das Jahr 2011 auf 7.524,49 € festgesetzt.

Die zuschussfähigen Aufwendungen wurden auf der Grundlage der Richtlinien zum Landesjugendplan (Verwaltungsvorschrift des Landes) bzw. der städtischen Geschäftsanweisung für die Gewährung von städtischen Zuwendungen festgestellt.


Finanzielle Auswirkungen

Die Mittel stehen im Ergebnishaushalt 2012 zur Verfügung


Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

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Werner Wölfle
Bürgermeister


Anlagen

keine




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