Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1122/2011
Stuttgart,
10/31/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 07.11.2011



Sozialbindung der Stadtwerke und Bestellung eines Energiebeirats

Beantwortung / Stellungnahme


Zu Punkt 1:

Die Stadtwerke Stuttgart (SWS) beabsichtigen, ab Mitte 2012 Ökostrom- bzw. Ökogasprodukte anzubieten. Hier stehen die SWS im Wettbewerb mit einer Vielzahl von Anbietern. Die EnBW AG bleibt solange Grundversorger im Sinne des Energiewirtschaftsge­setzes, solange das Unternehmen die Mehrzahl der Haushaltskunden im Netzgebiet beliefert.

In § 19 Grundversorgungsverordnung (GVV) hat der Gesetzgeber das Recht des Grundversorgers zur Versorgungseinstellung bei Vertragsverletzungen des Kunden geregelt.
§ 19 GVV dient in erster Linie dem Schutz des Kunden, da Unterbrechungen nur in bestimmten, eng begrenzten Fällen zugelassen werden. Zum anderen stellt das Recht zur Einstellung der Versorgung eine Sicherungsfunktion zugunsten des Grundversorgers dar, wonach er nicht zur Energielieferung ohne Bezahlung gezwungen bzw. verpflichtet werden kann.


Die Landeshauptstadt teilt in diesem Bereich die Auffassung der Bundesregierung bzw. des Gesetzgebers, dass die Sicherung der Versorgung mit Strom und Gas bei Zahlungsunfähigkeit eines Haushalts nicht Aufgabe des Energieversorgers ist, sondern bei Härtefällen durch staatliche Transferleistungen zu regeln ist.


Zu Punkt 2:

Im Zusammenhang mit dem Aufbau der Stadtwerke Stuttgart werden verschiedene Bürgerbeteiligungsmodelle geprüft. Die Prüfung berücksichtigt auch die Errichtung eines
Energiebeirats. Der Gemeinderat wird fortlaufend über den Stand informiert.







Vorliegende Anträge/Anfragen

712/2011 SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft




Michael Föll
Erster Bürgermeister




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