Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
1483/2019
GZ:
JB, T
Sitzungstermin: 04.03.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Einrichtung einer Ganztagsschule an der Neuwirtshausschule
Vorprojekt- und Projektbeschluss zu den Umbaumaßnahmen im Bestand

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 18.02.2020, öffentlich, Nr. 62

Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 03.03.2020, öffentlich, Nr. 67

Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung


Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Jugend und Bildung und des Technischen Referats vom 06.02.2020, GRDrs 1483/2019, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von der Schul- und Raumsituation an der Neuwirtshausschule wird Kenntnis genommen.

2. Dem Gesamtraumprogramm für die Neuwirtshausschule (Anlage 1) mit einer Gesamtprogrammfläche von bis zu 916 m² wird zugestimmt.


3. Der Umsetzung der weiteren erforderlichen Maßnahmen an der Ganztagsgrundschule Neuwirtshausschule nach den Plänen des Büros "Dimension 5" mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von rd. 1.134.000 Euro inkl. Ausstattung wird zugestimmt.

4. Das Hochbauamt wird mit der Weiterplanung bis Leistungsphase 6 HOAI sowie Teilen von Leistungsphase 7 beauftragt.

5. Die Gesamtkosten in Höhe von rd. 1.134.000 Euro für das Projekt "Einrichtung Ganztagsschule an der Neuwirtshausschule" sind im Teilfinanzhaushalt 400 - Schulverwaltungsamt - bei der Projektnummer 7.401180 ausgewiesen. Die Deckung erfolgt innerhalb des Teilhaushalts 400 - Schulverwaltungsamt - bei der Projektnummer 7.401909 - 4. Ausbaustufe Ganztagsschulen. Die benötigten finanziellen Mittel werden im Rahmen der Deckungsfähigkeit auf das Projekt 7.401180 - Einrichtung Ganztagsschule an der Neuwirtshausschule - umgesetzt.


Grundsätzlich merkt StRin Ripsam (CDU) zum Absatz "Auswirkungen auf die Investitionspauschale zum Ausbau von Ganztagesschulen", Vorlagenseite 4, an, dargestellt werde, dass die finanziellen Mittel für den weiteren Ausbau von Ganztagesschulen unter Umständen nicht ausreichten. Schon in der Vergangenheit sei von ihr erklärt worden, dass, wenn Grundsatzentscheidungen beispielsweise über die Einrichtung von Ganztagesschulen erfolgten, zur Umsetzung entsprechende finanzielle Ressourcen vorhanden sein müssten. Ob es in Zukunft weiterhin die finanziellen Rahmenbedingungen gebe, um schnell noch eine Ganztagesschule umsetzen zu können, sei fraglich. Ihre Position sei von StR Körner (SPD) stets kritisiert worden. Dieses Ratsmitglied habe dabei, bezogen auf nicht fristgerechte Umsetzungen, von "gebunkertem Geld" gesprochen. Nicht hilfreich ist für sie der letzte Satz im besagten Absatz: "Die Verwaltung wird dem Gemeinderat hierüber fortlaufend im Rahmen des entsprechenden Vorprojektbeschlusses bzw. der entsprechenden Projektbeschlüsse berichten." Ihres Erachtens sollten Projekte, die der Rat beschließt, auch in Grundsatzbeschlüssen so ausgestattet sein, dass letztlich auch zu deren Umsetzung finanzielle Mittel bereitstehen. Der Beschlussantrag werde aber von ihrer Fraktion mitgetragen.

Von Herrn Hein (SchulverwA) wird darauf verwiesen, dass über die finanziellen Rahmenbedingungen im Verlauf von Haushaltsplanberatungen entschieden wird. Auch für Ganztagesschulen gebe es einen Vorlauf für die Beantragung. Aufgrund dieses Vorlaufs komme man nicht in die Situation, dass eine Schule durch Beschluss in den Ganztagesbetrieb starte, ohne Kenntnis über die finanziellen Konsequenzen zu haben. StR Körner hebe immer auf das Schulsanierungsprogramm ab. Dort gehe es um eine andere Pauschale, nämlich um eine Pauschale für Ganztagesschulen. Diese sei in der Vergangenheit mit 3,5 Mio. € ausgestattet worden. Ob diese fortgeschrieben werde, und wenn ja, in welchem Umfang, sei ebenfalls in Etatberatungen zu entscheiden.

Für StR Perc (SPD) geht es letztlich darum, welche Summen bereitgestellt werden und wie diese realistisch abgerufen werden können.




Abschließend stellt EBM Dr. Mayer fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig wie beantragt.

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