Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 1236/2019
Stuttgart,
11/14/2019



Haushalt 2020/2021

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 20.11.2019



Haushalt 2020/2021: Fragen zur Inklusion: Toilette für Alle? Gebärdendolmetscher*innen?

Beantwortung / Stellungnahme

Zu 1.: Toilette für Alle

Aktuell befinden sich zwei öffentliche Toilettenanlagen als „Toilette für Alle“ in der Eichstraße bzw. in der Arnulf-Klett-Passage kurz vor der Fertigstellung. Wie mit GRDrs 527/2019 beschlossen, plant der Eigenbetrieb AWS eine europaweite Ausschreibung für den Ersatz von 26 Stück im Stadtgebiet vorhandener WC-Automatikanlagen. Die neuen Anlagen sollen als Unisexmodell, barrierefrei ausgebaut nach DIN 18040-1 als Leasingmodell mit 15 Jahren Laufzeit ausgeschrieben werden. Diese Variante beinhaltet nicht die Funktionalität „Toilette für Alle“.

Eine Erweiterung einer solchen Toilette als „Toilette für Alle“ würde die Anschaffungskosten (höherer Flächenbedarf/erforderliche Innenausstattung) pro Anlage bei konsequenter Systembauweise (Fertigbeton) nach Markteinschätzung des AWS um mindestens 50 T€/Anlage erhöhen. Umgelegt auf die Leasinglaufzeit von 15 Jahren würden die Mehrkosten zwischen 3.000 €/a und 4.000 €/a betragen. Je nach Standort können sich die Aufwendungen für Gründung, d.h. Fundament und Ver- und Entsorgung in Einzelfällen erhöhen. Da nicht alle WC-Standorte in Betracht kommen, wäre es zielführend, ausgewählte Standorte, die für diese Nutzung geeignet sind und in Betracht kommen, festzustellen und sie dahingehend auszustatten.

Zuschüsse durch das Sozialministerium Baden-Württemberg werden aufgrund dort fehlender finanzieller Mittel für 2019 und 2020 nicht gewährt. In der Vergangenheit (bis 2018) wurden Zuschüsse pro Anlage in Höhe von maximal 12.000 € für Einrichtungsgegenstände (Liege, Lifter, luftdichter Abfalleimer) gewährt.

Zu 2.: Gebärdensprachdolmetscher/-innen

zu 2.1:

Derzeit gibt es keine Stelle, die den Einsatz von Gebärdensprachdolmetscher/-innen stadtweit zentral verantwortet. Für den Einsatz und die Organisation sind die Ämter selbst verantwortlich, SI-BB steht bei Fragen zur Verfügung. Über die Dolmetschervermittlungszentrale beim Landesverband der Gehörlosen Baden-Württemberg kann für einzelne Bedarfe oder Veranstaltungen ein/-e Gebärdensprachdolmetscher/-in gesucht werden. Die Suche benötigt in der Regel einen langen Vorlauf, da nur begrenzt Gebärdensprachdolmetscher/-innen zur Verfügung stehen.

zu 2.2:

Für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetscher/-innen stehen bisher keine ausgewiesenen Mittel zu Verfügung. In 2018 und 2019 sind bisher Kosten in Höhe von insgesamt 17.000,- Euro p.a. entstanden, die aus Haushaltsresten, dem laufenden Betrieb o.ä. gedeckt wurden. Einsatzbereiche, die die Stadtverwaltung betreffen, sind beispielsweise Termine in den Ämtern und Bürgerbüros, bei der Beantragung von Leistungen, Elternabende bzw. Elterngespräche in Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie städtische Veranstaltungen, Fachtage oder Beteiligungsformate. Städtische Mitarbeiter/-innen benötigen dieses Angebot beispielsweise bei Personalversammlungen und Fortbildungsveranstaltungen.

zu 2.3:

Aktuell verfügen fünf Ämter (Gesundheitsamt, Jobcenter, Jugendamt, Schulverwaltungsamt, Sozialamt) über ein Budget für Fremdsprachendolmetscher/-innen und schöpfen dies auch weitgehend aus. Die Deutsche Gebärdensprache ist vergleichbar einer Fremdsprache. Die Kosten für den Einsatz eines/einer Gebärdensprachdolmetscher/ -in betragen zwischen 70,- und 75,- € / Stunde, sind vergleichbar hoch. Für Veranstaltungen (Fachtage, Festveranstaltungen, Sitzungen, Tagungen o.ä.) benötigt es in der Regel zwei Gebärdensprachdolmetscher/-innen, die sich abwechseln. Um für den Einsatz bei Veranstaltungen der Ämter und Eigenbetriebe stärker zu sensibilisieren und diesen in Folge sicherzustellen, wäre es aus Sicht der Fachverwaltung zielgerichtet, Mittel für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetscher/-innen in Höhe von 25.000,- Euro als zentrales Budget bereitzustellen, aus dem der Aufwand bei den Ämtern gedeckt wird.

Der Bedarf für Gebärdendolmetscher für die städtischen Mitarbeiter/ -innen ist in einem konkreten Fall beim Stadtmessungsamt bekannt. Hier ist vorgesehen, dass die Finanzmittel ausnahmsweise aus Haushaltsresten verschiedener Budgets zusammengezogen werden dürfen (vgl. Antrag 206/2019).

Für die Fortschreibung der Maßnahmen aus dem Inklusionspaket 2.0 (GRDrs 375/2019, insbesondere Nr. 1.1 und 1.3) wird die Fachverwaltung finanzielle und personelle Bedarfe für die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung fundiert erheben und in Folge entsprechende Mittel und Stellen beantragen.

zu 2.4:

Für Schulen steht seitens des Sozialministeriums Baden-Württemberg ein Budget zur Verfügung. Die Abwicklung durch die Eltern bzw. die Schule erfolgt über den Landesverband der Gehörlosen Baden-Württemberg. Für den Bereich der Elternabende in allen Kindertageseinrichtungen besteht für die Eltern bzw. die Kindertagesstätten die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag auf Stiftungsmittel zu stellen. Dabei handelt es sich um eine Freiwilligkeitsleistung (GRDrs 1479/2017).




Vorliegende Anträge/Anfragen

902/2019 SPD




Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin




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