Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
277
9
VerhandlungDrucksache:
619/2020
GZ:
AKR
Sitzungstermin: 22.07.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Finanzielle Nothilfe Volkshochschule Stuttgart e. V.
- Vertagung -

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 08.07.2020, öffentlich, Nr. 254
"Institutionelle Förderung der Volkshochschule Stuttgart in den Jahren 2020 und 2021, einschließlich coronabedingte Sonderzuwendung"

Ergebnis: Vorberatung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 20.07.2020, GRDrs 619/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Institutionelle Förderung

Der gemeinnützige Verein volkshochschule stuttgart e. V. erhält für den Betrieb der Volkshochschule Stuttgart eine reguläre institutionelle Zuwendung, die sich für das Jahr 2020 auf 5.760.170 EUR, für das Jahr 2021 auf 5.951.345 EUR beläuft. Mit der Einrichtung einer zusätzlichen 0,5-Stelle zur Erweiterung des Kursangebots Alphabetisierung und Grundbildung wird die Zuwendung auf bis zu 30.000 EUR jährlich (bzw. 2.500 EUR/Monat) erhöht.

Der Aufwand wird im Teilergebnishaushalt 2020 und 2021 THH 410 - Kulturamt, Amtsbereich 4102811 - Kulturförderung, Kontengruppe 431000 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, gedeckt.
2. Coronabedingte Sonderzuwendung

Als Hilfsmaßnahme zum Ausgleich des Coronabedingt im Jahr 2020 entstehenden Defizits erhält der Verein für den Betrieb der Volkshochschule eine einmalige Sonderzuwendung in Höhe von 2,0 Mio. EUR.

Die Mittelbereitstellung erfolgt über den Nachtragshaushalt 2020 (s. GRDrs 513/ 2020).

3. Erstattung nachzuentrichtender Nebenkosten durch die Volkshochschule für die Nutzung städtischer Gebäude

Für die Erstattung seitens der Volkshochschule nachzuzahlender Nebenkosten aus den Jahren 2017 bis 2019 werden überplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 600.000 EUR im Teilergebnishaushalt THH 410 - Kulturamt, Amtsbereich 4102811 - Kulturförderung, Kontengruppe 431000 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke bewilligt.

Die Deckung erfolgt aus der im Teilhaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft veranschlagten Deckungsreserve (Amtsbereich 9006120 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen).


Gemeinsam mit diesem Tagesordnungspunkt wird auch der heutige TOP 41 "Gibt es ein Management für die vhs? - Antrag Nr. 249/2020 vom 22.06.2020 (CDU, FW)", heutige NNr. 309, aufgerufen. Die Beratung ist nachstehend wiedergegeben.

Zustimmend zur Vorlage äußern sich StR Winter (90/GRÜNE) und StR Kotz (CDU).

Von StR Winter wird betont, wie in anderen Bereichen müsse man sich darüber bewusst sein, dass es sich bei dem nun Vorgesehenen unter Umständen nicht um den "finalen Endstand" handle. Der jetzige Schritt sei wichtig, um die vhs im Moment arbeitsfähig zu halten.

Für die Zukunft wünscht sich StR Kotz im Namen seiner Fraktion, dass die Verwaltung schon vor Presseberichterstattungen Lösungswege aufzeigt. Dafür sei mit der vhs eine engere Abstimmung erforderlich. Selbstkritisch fährt er fort, es sei aber auch nicht hilfreich, dass unmittelbar nach Presseberichten Anträge von Fraktionen erfolgten.

Da es sich, so StR Adler (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei), bei der Beschlussantragsziffer 1 lediglich um die Umsetzung des Haushaltsbeschlusses handle, werde dieser Ziffer zugestimmt. Zur Beschlussantragsziffer 2 äußert er die Bitte, diese in die nächste Woche stattfindende Nachtragshaushaltsberatung zu verschieben. Die hier erforderliche Mittelbereitstellung solle ja über den Nachtragshaushalt 2020 erfolgen. Er geht davon aus, dass die vhs mehr als 2 Mio. € benötigen wird. Danach räumt EBM Dr. Mayer ein, dass die Beschlussantragsziffer 2 wie weitestgehend alle anderen derzeit insbesondere zum Kulturbereich gefassten Beschlüsse auf gewissen Spekulationen beruhe. Niemand wisse schließlich, wie sich die Pandemie entwickle. Er geht nicht davon aus, dass über die angesprochene Beschlussantragsziffer nächste Woche mehr Klarheit herrscht.

Abschließend stellt EBM Dr. Mayer fest:

- Der Verwaltungsausschuss vertagt die Beschlussantragsziffer 2 in die Nachtragshaushaltsberatung in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 29.07.2020.

- Der Verwaltungsausschuss stimmt den Beschlussantragsziffern 1 und 3 einmütig zu.
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