Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
169/2024
GZ:
Sitzungstermin: 24.04.2024
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Schmidt as
Betreff: Verlängerung des Rahmenvertrags mit der Firma Wipro Technologies GmbH für eGovernment-Anwendungen, Online-Service- und Beteiligungsangebote

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 22.04.2024, GRDrs 169/2024, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Verlängerung des seit November 2020 laufenden Dienstleistungsrahmenvertrag über Support, Betreuung und Weiterentwicklung des 'Stuttgarter eGovernment Framework' mit der Firma Wipro Technologies GmbH um vier weitere Jahre wird zugestimmt. Das Gesamtvolumen beträgt bis zu 4.766.180 Euro brutto. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung über die Gesamtsumme.

2. Dem Oberbürgermeister werden gem. § 44 Abs. 2 Satz 1 Var. 3 GemO die Entscheidungen über Beschaffungen von Leistungen aus dem Rahmenvertrag nach Beschlussziffer 1 übertragen, sofern diese nicht bereits in der Zuständigkeit der Verwaltung liegen sollten.

3. Die Finanzierung der Aufwendungen erfolgt entsprechend der Darstellung im Abschnitt "Finanzielle Auswirkungen".


Die Bewirtschaftung der Mittel erfolgt bis zur Genehmigung des Haushalts durch das Regierungspräsidium gemäß den Vorgaben zur vorläufigen Haushaltsführung.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


StR Urbat (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) thematisiert den Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage zur Vorlage) und möchte wissen, ob die Firma Wipro beim Datenschutzbeauftragten bestellpflichtig sei oder nicht. Verwunderung äußert er auch über die nicht benannte Höhe einer Vertragsstrafe. Abschließend merkt er an, der US-Kongress habe vor Kurzem die totalitäre Überwachung aller Menschen in den USA beschlossen und der National Security Agency (NSA) praktisch freie Hand gegeben. Aus seiner Sicht sei ab sofort jede Datenverarbeitung mit US-Stellen völlig unmöglich, da hier von Datenschutz nicht mehr die Rede sein könne.

Die Verwaltung sehe dies ebenso kritisch, bestätigt EM Dr. Mayer. Wenn man sich aber von amerikanischen Software-Produkten verabschieden müsse, sehe die Stadt "alt" aus, denn es gebe keine brauchbaren Alternativen.

Zum Vertragstext ergänzt Herr Hall (DO-IT), man befinde sich mit dem externen Datenschutzbeauftragten im Gespräch. Im Rahmen des E-Government-Frameworks würden keine Daten in den USA verarbeitet. Es befänden sich nur ein Ticketing- und ein Wissensmanagement-Tool im Einsatz, bei denen die Benutzerdaten gespeichert würden. Diese Datenhaltung werde von einem australischen Anbieter in die USA verlagert. Er verweist auf die neue EU-US-Datenschutzvereinbarung vom Juli 2023, über die Möglichkeiten zur Nachjustierung beständen. Im Übrigen schließt er sich den Ausführungen des Ersten Bürgermeisters an und erklärt, man agiere bewusst zurückhaltend, wohl wissend, dass gewisse Daten aus dem Active Directory überspielt werden. Er verweist diesbezüglich auf die Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB) IT, über die die Summe abgedeckt sei. EBM Dr. Mayer bestätigt, wenn keine ausdrückliche Vereinbarung über eine Konventionalstrafe im Vertragstext getroffen werde, erfolge ein Verweis auf die AGBs, in diesem Fall die EVB IT, über die das dortige Sanktionswerk in den Vertrag miteinfließe.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.

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