Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T/66
GRDrs 1349/2023
Stuttgart,
11/09/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 17.11.2023



Nachhaltig Mobil umsetzen - vergessene Maßnahmen wieder aufgreifen
- provisorische Maßnahmen im Straßenraum


Beantwortung / Stellungnahme

Auch für provisorische Maßnahmen ist eine mit den beteiligten Ämtern abgestimmte
Planung erforderlich. Diese benötigt nahezu den gleichen Aufwand, wie die Planung einer endgültigen Umgestaltung. Da die Umsetzung bei provisorischen Maßnahmen i. d. R. mit einfachen Mitteln erfolgt (z. B. nur Markierung, Möblierung, usw.), kann die Umsetzung meist schneller erfolgen.

Zum Doppelhaushalt 2022/2023 wurden für provisorische Maßnahmen Mittel in Höhe von 1,0 Mio. EUR zur Verfügung gestellt und vollumfänglich umgesetzt. Sowie je eine 0,5 Stelle beim Tiefbauamt, Amt für Stadtplanung und Wohnen sowie dem Amt für öffentliche Ordnung geschaffen.

Die Hauptfußwegeverbindung 12 führt entlang der Schwabstraße und damit auch über den Rosenbergplatz. Für eine provisorische Umgestaltung gibt es noch keine zwischen den Ämtern abgestimmte Planung. Erst danach können Aussagen zum erforderlichen Mittelbedarf gemacht werden.

Im Fall der Seelbergstraße gibt es einen ersten Entwurf für eine Pop-Up Fußgängerzone, der derzeit stadtintern abgestimmt wird. Für die Umsetzung beläuft sich der grob geschätzte Mittelbedarf auf 400.000 EUR.

Mit den beantragten Mitteln in Höhe von 500.000 EUR können voraussichtlich die o. g. zwei Maßnahmen umgesetzt werden.



Vorliegende Anträge/Anfragen

1027/2023 Nr. 3 Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 4034/2023 Die FrAKTION




Dirk Thürnau
Bürgermeister




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