Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: 2001-01
GRDrs 421/2021
Stuttgart,
06/14/2021



Handelspartnerrahmenvertrag Microsoft Softwarelizenzen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich16.06.2021



Beschlußantrag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Handelspartnervertrag für die Beschaffung von Microsoft Softwarelizenzen einschließlich Software-Assurance (Wartung) auszuschreiben.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt im Anschluss an den Handelspartnervertrag Unterverträge im Sinne eines Enterprise Agreements oder Select Plus-Vertrags abzuschließen und daraus Leistungen für vier Jahre zu beziehen.

3. Dem voraussichtlichen Gesamtfinanzrahmen von ca. 6 Mio. EUR für die maximale Vertragslaufzeit bis Ende 2025 wird zugestimmt. Dies beinhaltet den Kauf von Lizenzen in Höhe von ca. 1,5 Mio. EUR sowie Wartungsaufwendungen in Höhe von ca. 4,5 Mio EUR.

4. Die Aufwendungen und Auszahlungen werden entsprechend der Darstellung im Abschnitt „Finanzielle Auswirkungen“ gedeckt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Auf den städtischen PCs und Notebooks wird derzeit nahezu flächendeckend als Standard-Client-Betriebssystem Microsoft Windows 10 Enterprise eingesetzt. Darüber hinaus werden in der globalen IT-Infrastruktur die Server ebenfalls mit Microsoft Betriebssystemen (Windows Server 2016) bereitgestellt. Ebenfalls werden für Anwendungen, die Datenbanken nutzen und die auf die Architektur von Microsoft aufbauen, zunehmend Microsoft SQL eingesetzt. Die Anwendungen, die auf den Server betrieben werden, benötigen zudem für jeden Nutzer eine Zugriffslizenz, die beschafft und gewartet werden muss.

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und Microsoft haben im Februar 2021 neue Konditionenverträge abgeschlossen. Es handelt sich dabei um einen neuen Konzernvertrag (Enterprise Agreement) und einen aktualisierten Mantelvertrag (Business- und Service-Agreement). Der Select Plus-Vertrag aus dem Jahr 2015 gilt bis zum 31. Mai 2022 auf Basis des bisherigen Mantelvertrages, ebenfalls aus dem Jahr 2015, weiter.

Mit den geschlossenen Konditionsverträgen werden der öffentlichen Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen günstigere Konditionen für die flexible Beschaffung von Microsoft-Produkten eingeräumt.

Das Enterprise Agreement ist Grundlage für die Ausstattung von größeren Einrichtungen (wie der Landeshauptstadt Stuttgart) mit weitgehend standardisierten Software-Paketen.

In dem Microsoft Business- und Service-Agreement wurden viele allgemein-vertragliche Regelungen zusammengefasst bzw. auf aktuellen Stand gebracht. Sie gelten für die oben genannten Lizenzierungsmöglichkeiten oder bei einer Inanspruchnahme von speziellen Support-Services.

Alle Verträge sind inhaltlich speziell auf die Bedürfnisse der öffentlichen Hand in der Bundesrepublik Deutschland zugeschnitten. Microsoft betrachtet dabei sämtliche öffentliche Einrichtungen von Bund, Ländern und Kommunen als eine Einheit und stellt daher die höchste Preisstaffel (D), zuzüglich weiterer Rabattierungen zur Verfügung. Zur Nutzung der Lizenzen und Leistungen, ist ein gesondertes Vergabeverfahren
(i. d. R. einen Händlerwettbewerb) durchzuführen.


Behörden, Dienststellen und juristische Personen von Bund, Ländern und Gemeinden können die Konditionenverträge nutzen, solange und soweit sie im Rahmen ihrer Kerntätigkeiten nicht Leistungen erbringen, die mit vergleichbaren Leistungen von Unternehmen der Privatwirtschaft im Wettbewerb stehen.
Die Landeshauptstadt Stuttgart ist zu diesen Konditionsverträgen beitritts- und bezugsberechtigt.

Finanzielle Auswirkungen


2022
2023
2024
2025
Summen
Beträge in EUR (brutto)
Kauf von zusätzlichen Lizenzen
418.000
384.000
376.000
349.000
1.527.000
Summe einmalige Aufwendungen
418.000
384.000
376.000
349.000
1.527.000
Wartungskosten für gesamte Lizenzen
900.000
1.048.000
1.202.000
1.324.000
4.474.000
Summe lfd. Aufwendungen
900.000
1.048.000
1.202.000
1.324.000
4.474.000
Gesamtsumme
1.318.000
1.432.000
1.578.000
1.673.000
6.001.000

Mit der GRDrs 902/2017 wurde die Umstellung auf Windows 10 beschlossen und die Verwaltung ermächtigt, entsprechende Microsoft-Lizenzen, inkl. Windows 10 zu beschaffen. Die vertragliche Basis endet Mitte 2022 und muss zwingend erneuert werden, um die Microsoft Infrastruktur bei der LHS weiter zu nutzen.

Seit dem Jahr 2017 sind die Mengengerüste gestiegen, auch getrieben durch Personalentwicklungen und Zuwächse für Server aufgrund von Digital MoveS. Aus den gestiegenen Mengengerüste ergeben sich Kostensteigerungen, insbesondere bei der Wartung, die im Rahmen der zentralen IuK-Budgets gedeckt werden.

Die investiven Anteile für den Kauf der Lizenzen werden gedeckt im IMP-Maßnahmenplan; Teilfinanzhaushalt 100 - Haupt und Personalamt - Projekt 7.104000: IMP (investiv), Auszahlungsgruppe 78301 - Erwerb von immateriellem Anlagevermögen


Die konsumtiven Anteile für den Kauf von Lizenzen werden gedeckt im Teilergebnishaushalt 100 - Haupt- und Personalamt, Amtsbereich 1007410 – Zentrale IuK und Telekommunikation, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen
2022: 340.000 EUR
2023: 347.000 EUR
2024: 337.000 EUR
2025: 328.000 EUR

Die betrieblichen Aufwendungen für Wartung werden gedeckt im Teilergebnishaushalt 100 - Haupt- und Personalamt, Amtsbereich 1007410 – Zentrale IuK und Telekommunikation, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen
2022: 900.000 EUR
2023: 1.048.000 EUR
2024: 1.202.000 EUR
2025: 1.324.000 EUR


Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

Keine




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