Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
0330-06
GRDrs
758/2015
Stuttgart,
09/15/2015
Nachrücken von Frau Dr. Christine Lehmann (Bündnis 90 / Die Grünen) in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
23.09.2015
24.09.2015
Beschlußantrag:
Der Gemeinderat stellt fest, dass dem Eintritt von Frau Dr. Christine Lehmann in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart keine Hinderungsgründe entgegenstehen.
Begründung:
Nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 25. Mai 2014 ist Frau Dr. Christine Lehmann nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags von Bündnis 90 / Die Grünen und rückt daher für den aus dem Gemeinderat ausscheidenden Stadtrat, Herrn Peter Pätzold, gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) mit Wirkung zum 1. September 2015 in den Gemeinderat nach.
Frau Dr. Christine Lehmann hat erklärt, dass sie die Wahl in den Gemeinderat annimmt, die Voraussetzungen zur Wählbarkeit gemäß § 28 GemO erfüllt und bei ihr keine Hinderungsgründe für den Eintritt in den Gemeinderat nach § 29 Abs. 1 bis 4 GemO vorliegen.
Der Gemeinderat hat gemäß § 29 Abs. 5 GemO festzustellen, dass bei Frau Dr. Christine Lehmann keine Hinderungsgründe vorliegen.
Finanzielle Auswirkungen
-
Beteiligte Stellen
nicht erforderlich
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
Erledigte Anträge/Anfragen
keine
Fritz Kuhn
Anlagen
keine
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