Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz:
AK (10) - 0500-05
GRDrs
187/2011
Stuttgart,
03/22/2011
Stellenbesetzungssperre
Mitteilungsvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
öffentlich
23.03.2011
Bericht:
Im Ältestenrat am 24.02.2011 wurde die Thematik „Stellenbesetzungssperre“ und die unterschiedlichen finanziellen Auswirkungen angesprochen. Im Folgenden werden zwei unterschiedliche Szenarien dargestellt:
1. Stellenbesetzungssperre gilt für alle Fälle, die derzeit aktuell sind, längstens für 6 Monate
Bei der Betrachtung der maßgeblichen Fälle wird rechnerisch davon ausgegangen, dass eine Besetzung der aktuell offenen Stellen frühestens zum 01.04.2011 möglich wäre. Somit wären es ca. 37 Fälle. Es ist jeweils von einer Verkürzung der Stellenbesetzungssperre gegenüber der ursprünglichen Berechnung in Höhe von 0,5 bis 7 Monate auszugehen. Insgesamt sind 150 Monate abzuziehen, dies ergibt unter Einberechnung der Teilzeitstellen 7,95 Vollkraftwerte mit einem Durchschnittswert von 50.000 € pro Stelle. Es ist von einer
Minderung des Einsparbetrages
von rund
397.500 €
auszugehen.
2. Stellenbesetzungssperre gilt für alle Fälle vor dem 31.12.2010 bis längstens 30.06.2011
Hierbei handelt es sich um ca. 21 Fälle. Jeweils ist von einer Verkürzung der Stellenbesetzungssperre gegenüber der ursprünglichen Berechnung in Höhe von 1 bis 4 Monaten auszugehen. Insgesamt sind 55 Monate abzuziehen, dies ergibt unter Einberechnung der Teilzeitstellen 2,675 Vollkraftwerte mit einem Durchschnittswert von 50.000 € pro Stelle. Es ist von einer
Minderung des Einsparbetrages
von rund
133.750 €
auszugehen.
Fazit:
Der Unterschied zwischen der Variante 1. und der Variante 2. beläuft sich auf rund
263.750 €.
Beteiligte Stellen
WFB
Klaus-Peter Murawski
Bürgermeister
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