Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 988/2023
Stuttgart,
09/19/2023



Ermächtigung zur Weiterführung der regionalen Koordinierungsstelle für die Jahre 2023 und 2024 zur Umsetzung der Pflegeberufereform bei der Landeshauptstadt Stuttgart - Förderaufruf des Landes Baden-Württemberg



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
25.09.2023
11.10.2023
12.10.2023



Beschlußantrag:

1. Das Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart wird vom Gemeinderat beauftragt, am Förderaufruf “Förderung regionaler Koordinierungsstellen zur Umsetzung der Pflegeberufereform” des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg für die Schaffung einer regionalen Koordinierungsstelle für die Jahre 2023 und 2024 teilzunehmen.

2. Die Landeshauptstadt Stuttgart richtet für die Dauer der Förderung des Landes Baden-Württemberg vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024 eine regionale Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Pflegeberufereform ein.

3. Vom zusätzlichen Personalbedarf im Umfang von 69 % einer Vollzeitkraft für die Einrichtung einer regionalen Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Pflegeberufereform beim Sozialamt wird Kenntnis genommen. Das Sozialamt wird ermächtigt, außerhalb des Stellenplans, befristet für den Projektzeitraum (vom 01.10.2023 bis 30.09.2024) für die Einrichtung einer regionalen Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Pflegeberufereform, Personal im Umfang von bis zu 69 % einer Vollzeitkraft in EG 11 TVöD einzustellen. Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung der Landesförderung in Höhe von 30.000 EUR und der gesicherten Restfinanzierung (Deckungsmittel aus dem Sozialamt).

4. Die Deckung der Aufwendungen erfolgt entsprechend der Darstellung im Abschnitt Finanzielle Auswirkungen.



Begründung:


Der Gemeinderat hat mit GRDrs 793/2020 „Ermächtigung zur Einrichtung einer regionalen Koordinierungsstelle für das Jahr 2021 zur Umsetzung der Pflegeberufereform bei der Landeshauptstadt Stuttgart – Förderaufruf des Landes Baden-Württemberg, “ das Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart ermächtigt, eine regionale Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Pflegeberufereform zu schaffen. In diesem ersten Projektzeitraum vom 01.04.2021 bis 31.12.2021 hat die regionale Koordinierungsstelle im Umfang von 78 % einer Vollzeitkraft ihre Arbeit aufgenommen. Der Projektzeitraum wurde anschließend vom 01.01.2022 bis 30.09.2022 verlängert (GRDrs 330/2021 „Ermächtigung zur Einrichtung einer regionalen Koordinierungsstelle für das Jahr 2022 zur Umsetzung der Pflegeberufereform bei der Landeshauptstadt Stuttgart - Förderaufruf des Landes Baden-Württemberg), im Umfang von 100 % einer Vollzeitkraft. Durch einen erneuten Förderaufruf des Landes Baden-Württembergs wurde der Projektzeitraum vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023 erneut verlängert (GRDrs 528/2022 „Ermächtigung zur Weiterführung der regionalen Koordinierungsstelle für die Jahre 2022 und 2023 zur Umsetzung der Pflegeberufereform bei der Landeshauptstadt Stuttgart - Förderaufruf des Landes Baden-Württemberg“). Die letzte Förderperiode konnte mit einem Stellenanteil von 75 % einer Vollzeitkraft besetzt werden. Da das Land Baden-Württemberg die Koordinierungsstelle ein viertes Mal fördert, kann die Stelle vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024 mit einem Stellenumfang von 69 % einer Vollzeitkraft weiter besetzt werden. Über den Förderantrag des Landes Baden-Württemberg hinaus wurde über das Stellenplanverfahren, die Verstetigung der Koordinierungsstelle mit einem Stellenumfang von 100 % einer Vollzeitkraft beantragt. Mit Blick auf den Fachkräftemangel ist es erforderlich, die noch junge und erst wenig etablierte Ausbildung weiter über eine Koordinierungsstelle zu unterstützen. Hinzu kommen die Änderungen der Ausbildungsregelungen der Assistenzberufe sowie der hochschulischen Pflegeausbildung, die in das Gesamtkonstrukt der generalistischen Pflegeausbildung eingebunden werden müssen. Hierfür ist die beauftragte Stelle zwingend dauerhaft notwendig.

Damit die erfolgreiche Arbeit der regionalen Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Pflegeberufereform weiter fortgesetzt und die Ergebnisse gesichert werden können, ist es notwendig, dass sich die Landeshauptstadt Stuttgart an dem nun vierten Förderaufruf des Landes Baden-Württemberg beteiligt.

Eine zentrale Herausforderung bezüglich der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen ist der Mangel an Pflegefachkräften. Diese Herausforderung kann unter anderem nur bewältigt werden, wenn kein Ausbildungsplatz in der Pflege verloren geht und zusätzlich Menschen für die Pflegeausbildung gewonnen werden können.

Um die Träger der praktischen Ausbildung und die Pflegeschulen im Umsetzungsprozess der Pflegeberufereform zu unterstützen, werden den Stadt- und Landkreisen auch für den Förderzeitraum 2023/2024 Landesmittel für die Einrichtung von regionalen Koordinierungsstellen gewährt.

Die regionale Koordinierungsstelle trägt dazu bei, beim Übergang in die generalistische Pflegeausbildung den Verlust von Ausbildungsplätzen zu verhindern und dabei zu unterstützen, möglichst zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen. Diese zentralen Aufgaben müssen im kommenden Jahr fortgesetzt werden, damit nachhaltige Strukturen aufgebaut und weiterentwickelt werden. Die Weiterführung einer regionalen Koordinierungsstelle in der Landeshauptstadt zur Umsetzung der Pflegeberufereform ist deshalb auch für den Förderzeitraum 2023/2024 notwendig.

Die Arbeitsschwerpunkte im Förderzeitraum 2023/2024, wie zum Beispiel der kontinuierliche Ausbau eines Ausbildungsverbundes mit Trägern der praktischen Ausbildung, Pflegeschulen, Hochschulen und weiteren, an der Ausbildung beteiligten Akteur*innen werden fortgesetzt. Da die ersten Absolvierenden im Schuljahr 2023 ihren Abschluss erzielen, ist eine engere Vernetzung der Praxisanleitungen vorgesehen sowie die Mitwirkung bei der Kommunalen Pflegekonferenz.

Die regionale Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Pflegeberufereform in der Landeshauptstadt Stuttgart hat seit dem 01.04.2021 folgende Arbeitsschwerpunkte:

● IST-Stand-Erhebung der angebotenen und besetzten Ausbildungsplätze an den Pflegeschulen und den Trägern der praktischen Ausbildung.

● Erhebung und Akquise von Praxiseinsatzstellen in allen Versorgungsbereichen


● Vernetzungsarbeit.

● Regelmäßiger Austausch zu einer möglichst effizienten Gestaltung der Ausbildung.

● Weiterentwicklung der Ausbildungsverbünde.

● Mitwirkung, um bei Engpässen an verfügbaren praktischen Ausbildungsstellen Abhilfe zu schaffen.

Die Zusammenarbeit zwischen der regionalen Koordinierungsstelle und den Akteur*innen der generalistischen Pflegeausbildung verläuft auf einer guten und vertrauensvollen Basis.

Für den Förderzeitraum 2023/2024 geplante Aufgaben der regionalen Koordinierungsstelle:

· Ausbau des im Juli 2022 gegründeten Ausbildungsverbunds,

· Verlust von Ausbildungsplätzen verhindern, zusätzliche Plätze schaffen durch gute Ausbildungsstrukturen/-netzwerke,

· Informations- und Beratungsangebote für alle Ausbildungsinteressierten schaffen,

· Beteiligung am Aufbau einer digitalen Plattform für die Pflegeausbildung/ das Pflegestudium in der Landeshauptstadt Stuttgart,

· das Interesse an der Ausbildung wecken (Öffentlichkeitsarbeit),

· Synergiebildung benachbarter Landkreise bei Praxiseinsätzen,

· unterstützende Tätigkeit bei der Umsetzung der neuen Ausbildungsform für Pflegehelfer*innen,

· unterstützende Tätigkeit bei der Umsetzung der hochschulischen Pflegeausbildung.


Finanzierung

Die Personalkosten für den Betrieb einer regionalen Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Pflegeberufereform betragen bei einem Beschäftigungsumfang von 69 % in EG 11 voraussichtlich 60.400 EUR. Grundlage der Berechnung sind die Kosten eines Arbeitsplatzes (Rundschreiben 21/2023) sowie eine Tarifsteigerung von 9,35 % im Jahr 2024.

30.400 EUR finanziert die Landeshauptstadt Stuttgart aus Eigenmitteln. Das Land Baden-Württemberg übernimmt 50 % bzw. maximal 30.000 EUR der Kosten für den Bewilligungszeitraum 01.10.2023 bis 30.09.2024. Die Beteiligung des Landes wird als Projektförderung in Form eines Festbetragszuschusses im Wege einer Anteilsfinanzierung gewährt.


Finanzielle Auswirkungen

Aus dem von der Landeshauptstadt Stuttgart zu tragenden Eigenanteil resultieren für den voraussichtlichen Zeitraum 01.10.2023 bis 30.09.2024 Mehraufwendungen von insgesamt 30.400 EUR, die im THH 500 – Sozialamt, Schlüsselprodukt 1.39.10.01.00.00-500 Sozialplanung/-berichterstattung, Kontengruppe 420 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, gedeckt werden. Falls die Erstattung des Landes in 2023 nicht mehr eingeht und somit nicht zur Deckung herangezogen werden kann, ist im Jahr 2023 eine Deckung innerhalb der veranschlagten Personalaufwendungen möglich.



Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und AKR haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin


Anlagen

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