Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 976/2011
Stuttgart,
11/02/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 11.11.2011



StadtSeniorenRat Stuttgart e. V.
Schulung der Heimbeiräte und Heimfürsprecher


Beantwortung / Stellungnahme

Die Landesheimmitwirkungsverordnung (LHeimMitVO) sieht umfangreiche Mitwirkungsrechte der Heimbewohner vor. Zu diesem Zweck werden Heimbeiräte oder Heimfürsprecher gewählt oder ernannt. Deren Aufgabe ist es, Anliegen und Beschwerden von Bewohnern entgegenzunehmen und gegenüber der Heimleitung zu vertreten. Die wichtigsten Regelungen der LHeimMitVO sind in GRDrs 576/2011 „StadtSeniorenRat Stuttgart
e. V.“ erläutert.

Gemäß der LHeimMitVO sind die Träger und Einrichtungsleitungen verpflichtet, den Mitgliedern des Heimbeirates, die zur Ausübung des Ehrenamtes erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln. Die Erfahrungen der Beschwerdestelle des StadtSeniorenRat Stuttgart e. V. zeigen jedoch, dass Heimbeiräte und Heimfürsprecher ihre Mitwirkungsrechte oft kaum kennen oder unsicher sind, wie sie diese geltend machen können.

Aus diesem Grund führte die Beschwerdestelle des StadtSeniorenRat Stuttgart e. V. bereits in den Jahren 2008 und 2009 zwei von der Landeshauptstadt Stuttgart finanzierte Qualifizierungskurse durch. Wegen der oft kurzen Aufenthaltszeiten und des oft schlechten Gesundheitszustands von Heimbewohnern ist es schwierig, Heimbeiräte in ausreichender Zahl zu gewinnen und längerfristig in diesem Ehrenamt zu halten. Aufgrund der hohen Fluktuation ist es erforderlich, Qualifizierungsmaßnahmen regelmäßig anzubieten, damit die Rechte der Heimbewohner gegenüber den Einrichtungsträgern gewahrt bleiben.

Der StadtSeniorenRat Stuttgart e. V. plant die Qualifizierung der Heimbeiräte ab 2011 wieder aufzunehmen und in den Jahren 2012 und 2013 fortzusetzen.

Für die Kurse 2012 und 2013 fallen Kosten in Höhe von jeweils 3.000 EUR/Jahr für Referentenhonorare und Fortbildungsmaterialien an.

Die Sozialverwaltung begrüßt die Qualifizierung von Heimbeiräten und Heimfürsprechern als wirkungsvolle Maßnahme für ein selbstbestimmtes Leben im Pflegeheim. Im Haushalt des Sozialamts stehen die notwendigen Mittel für diese wichtige Maßnahme bisher nicht zur Verfügung.



Vorliegende Anträge/Anfragen

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414/2011, 2. (Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion), 549/2011, 3. (SPD-Gemeinderatsfraktion),




Isabel Fezer
Bürgermeisterin