Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
GZ:
Sitzungstermin: 27.07.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:OB Dr. Nopper
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Berichterstattung zum Projekt Sanierung und
Erweiterung Württembergische Staatstheater Stuttgart
- mündlicher Bericht -

Durch OB Dr. Nopper wird einführend vorgetragen, Land und Stadt gingen bei der Staatsoper Hand in Hand vor. Erfreulich sei, dass am gestrigen Dienstag der Ministerrat den Weg für die Gründung einer Projektgesellschaft beschlossen habe. Darüber hinaus sei die Entwurfs- und Genehmigungsplanung freigegeben worden. Im Prozess der Sanierung und Erweiterung der Württembergischen Staatstheater Stuttgart (WST) gehe es somit voran.

Ergänzend berichtet EBM Dr. Mayer, gestern Abend habe des Weiteren ein Lenkungskreis, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Land und Stadt, zu dem erwähnten Kabinettsbeschluss getagt. Die Entscheidung des Ministerrats beinhalte folgende zwei Aspekte:
- Abstimmung einer Finanzierungsvereinbarung zwischen den Projektpartnern und diese zur Beschlussfassung zu bringen; damit werde der Gemeinderat noch befasst
- Gründung einer gemeinsamen Projektgesellschaft; mit dem Gesellschaftsvertrag werde der Gemeinderat voraussichtlich im 3. oder 4. Quartal befasst.

Der Lenkungskreis habe sich mit diesen vorbereitenden Themen beschäftigt. Die Projektgesellschaft werden den Namen "Projektgesellschaft WST GmbH" (Abkürzung: Pro WST) erhalten.

Gleichzeitig sei eine Findungskommission eingerichtet worden. Diese sei damit beauftragt, unterstützt von einem Personalberatungsunternehmen eine Geschäftsführerin/einen Geschäftsführer für diese neue Projektgesellschaft zu finden. Auch diesbezüglich werde der Gemeinderat auf dem aktuellsten Stand gehalten.

Im Lenkungskreis habe man auch den Letter of Intent (LoI) besprochen. Dessen wesentliche Eckpunkte würden heute im nicht öffentlichen Sitzungsteil vorgestellt (s. heutige nö NNr. 327).

Für die Berichterstattung bedanken sich StRin Rühle (90/GRÜNE), StR Kotz (CDU) und StR Perc (SPD).

Die Fortschritte begrüßt StRin Rühle. Während immer wieder Verzögerungen aufgetreten seien, sei die Situation der WST immer prekärer geworden. Dies sei der wegweisenden Bedeutung der Staatsoper für Stuttgart nicht angemessen. Durch das Projekt ergebe sich zudem eine wichtige städtebauliche Chance. Ebenfalls positiv äußern sich StR Perc und StRin von Stein (FW).

StR Perc, der sich bei Herrn OB Dr. Nopper für dessen klares Statement bedankt, lobt die CDU-Gemeinderatsfraktion dafür, dass sie bei diesem Projekt von der Haltung der CDU-Landtagsfraktion abweicht. Von StR Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) wird angemerkt, zwar stehe seine Fraktionsgemeinschaft für eine Sanierung der WST, das nun geplante Milliardenprojekt, das immer weniger in die Zeit passe, werde jedoch abgelehnt. Der Gemeinderat, und dies wünsche er sich, müsse sich in Sachen Klimaneutralität ehrlich machen. Gerade bei solchen Großprojekten fehle bedauerlicherweise die erforderliche Reflexion. Dass bereits seit ca. 20 Jahren dringender Sanierungsbedarf vorliegt, ruft StRin von Stein in Erinnerung. Es gehe hier nicht nur um die Oper, sondern auch um die 1.400 Köpfe umfassende Mitarbeiterschaft. Diese müssten dort derzeit z. T. unter abenteuerlichen Bedingungen arbeiten.

Hinsichtlich der Projektgesellschaft erinnert StR Kotz an den Antrag Nr. 206/2021 "Jetzt Grundsatzbeschluss zur Opernsanierung treffen. Diese Punkte sind für die CDU für eine Zustimmung entscheidend" seiner Fraktion vom 11.06.2021. Der CDU-Gemeinde-ratsfraktion sei es schon immer ein zentrales Anliegen gewesen, eine sehr eigenständige Projektgesellschaft mit externem Sachverstand nicht nur im operativen Doing, sondern auch hinsichtlich der Aufsicht zu erhalten. Sollten in Sachen Gremien dieser Gesellschaft und deren Besetzung (Land, Stadt (jeweils Verwaltung/Politik), externer Sachverstand) noch keine Aussagen möglich sein, würde es die CDU-Gemeinde-ratsfraktion, bevor die Stadt auf das Land zugeht, begrüßen, wenn dazu zwischen der Verwaltung und dem Rat eine Abstimmung durchgeführt werden könnte. Dies werde als zentrales Element für einen erfolgreichen Projektverlauf, was Kosten und Zeitablauf angehe, angesehen.

Dem Wunsch nach Eigenständigkeit der Projektgesellschaft, so EBM Dr. Mayer, werde schon durch die eigene Rechtspersönlichkeit der Gesellschaft, also durch eine privatrechtlich strukturierte GmbH, Rechnung getragen. Diese Gesellschaft werde für alle Projektbestandteile zuständig sein. Die Aufsicht werde ein Aufsichtsrat wahrnehmen. In diesem würden Vertreter*innen des Landes und der Stadt agieren. Inwiefern externer Sachverstand dort einbezogen werde, sei noch nicht abschließend entschieden. Wenn dies gewünscht werde, müsste es noch mit dem Land besprochen werden.

An StRin Schumann (PULS) gewandt informiert er weiter, in diesem Jahr wolle man noch die Finanzierungsvereinbarung und den Gesellschaftsvertrag für die GmbH mit dem Land abschließen. Der Gründungsakt der Pro WST GmbH sei im Januar 2023 vorgesehen. Diese werde hoffentlich schnellstmöglich ihre Arbeit aufnehmen. Die vorbereitenden Planungsprozesse beispielsweise für das Interim liefen bereits in den Bauverwaltungen des Landes und der Stadt. Aufgabe des jetzt angestrengten Verfahrens sei, auch die Kosten zu klären. Der Kabinettsbeschluss beinhalte auch die Zustimmung zu den ersten Planungsphasen (bis zur Genehmigungsreife des Entwurfs). In diesem Zusammenhang erfolge eine konkrete Kostenberechnung; da noch keine Kenntnis über die Architektur bestehe, habe man den bisherigen Unsicherheiten durch einen pauschalen Aufschlag Rechnung getragen. Baupreissteigerungen seien für die Projektlaufzeit mittels einer Prognose zugrunde gelegt worden. Allerdings könne0 niemand über 15 Jahre die Baupreisentwicklung vorhersagen.

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben, stellt EBM Dr. Mayer fest:

Der Verwaltungsausschuss hat vom Bericht Kenntnis genommen.

Abschließend weist der Erste Bürgermeister darauf hin, dass das Beratungsthema im nicht öffentlichen Sitzungsteil nochmals aufgerufen wird (s. heutige nö NNr. 327).
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