Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 585/2011
Stuttgart,
07/20/2011



Stadtwerke Stuttgart GmbH
1. Gesellschaftsvertrag
2. Aufsichtsrat




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
27.07.2011
27.07.2011



Beschlußantrag:

1. Dem Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Stuttgart GmbH (SWS) gemäß Anlage 1 wird zugestimmt.

2. Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (SVV) wird beauftragt, der Bestellung von Herrn Martin Rau als Gründungsgeschäftsführer der Stadtwerke Stuttgart GmbH zuzustimmen.

3. Der Änderung des Gesellschaftsvertrags für die Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH gemäß Anlage 2 wird zugestimmt.

4. Die Landeshauptstadt Stuttgart entsendet in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Stuttgart GmbH die in der Begründung genannten Mitglieder des Gemeinderats und der Verwaltung.

5. Der in Anlage 3 genannten Aufsichtsratsvergütung für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Stuttgart GmbH wird zugestimmt.

6. Der Stellenschaffung (1,0 Stellen EG13) im Vorgriff auf den Stellenplan 2012/2013 bei der Stadtkämmerei, Abteilung Betriebswirtschaft und Beteiligung, wird zugestimmt.


Begründung:


Zu den Beschlussanträgen 1, 2 und 3

Mit der GRDrs 118/2011 wurde am 26.05.2011 beschlossen, dass die Verwaltung die erforderlichen Schritte zur Gründung eines Stadtwerks als Tochter der SVV vornehmen soll.

Für die Stuttgarter Stadtwerke GmbH (SWS) wurde der in Anlage 1 beigefügte Gesellschaftsvertrag entworfen. Voraussetzung für die Eintragung der SWS ins Handelsregister ist laut Handelsgesetzbuch neben den Angaben zu Firma, Sitz und Unternehmensgegenstand etc. auch die Angabe des bzw. der Geschäftsführer. Aus diesem Grund soll Herr Martin Rau zunächst als Gründungsgeschäftsführer der SWS bestellt werden. Herr Rau hat bereits in der Vergangenheit mehrere städtischer Tochterunternehmen als Geschäftsführer erfolgreich gegründet (VMS, Stadion NeckarPark, Objektgesellschaft Schleyer-Halle und Neue Arena). Über die dauerhafte Struktur der Geschäftsführung wird der Aufsichtsrat der SWS zu beraten haben.

Der Gesellschaftsvertrag der SVV als Mutter der SWS muss hinsichtlich des Gesellschaftszwecks (Energieversorgung) angepasst werden. In diesem Zusammenhang wurde deutlich, dass weitere Bestimmungen im SVV- Gesellschaftsvertrag aus dem Jahr 2003 in rechtlicher Hinsicht anzupassen sind bzw. zum Teil im Widerspruch zu den Gesellschaftsverträgen der SVV- Tochtergesellschaften stehen. Daher wurde der Gesellschaftsvertrag der SVV entsprechend überarbeitet. Eine Synopse aus bisherigem und neu gefasstem Gesellschaftsvertrag der SVV liegt als Anlage 2 bei. Die geänderten Passagen sind farbig hinterlegt.


Zu Beschlussantrag 4

Für die Entsendung der Aufsichtsräte ist nach § 3 Abs. 1 Nr. 3.5 der Hauptsatzung der Gemeinderat zuständig. Die Fraktionen haben sich über die Sitzverteilung entsprechend § 41 Abs. 1 und 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderats geeinigt.

Gemäß Gesellschaftsvertragsentwurf der SWS setzt sich der Aufsichtsrat aus 15 Mitgliedern zusammen. Es wird vorgeschlagen, dass 4 Mandate von der Verwaltung und 11 Mandate vom Gemeinderat wahrgenommen werden:

Verwaltung

Oberbürgermeister Dr. Schuster
Erster Bürgermeister Föll, Referat WFB
Bürgermeister Hahn, Referat StU
Bürgermeister Thürnau, Referat T

Gemeinderat

Gabriele Nagl, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Peter Pätzold, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Jochen Stopper, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Philipp Hill, CDU-Fraktion
Alexander Kotz, CDU-Fraktion
Fabian Mayer, CDU-Fraktion
Dr. Roswitha Blind, SPD-Fraktion
Manfred Kanzleiter, SPD-Fraktion
Konrad Zaiß, Fraktion Freie Wähler
Dr. Matthias Oechsner, FDP-Fraktion
Hannes Rockenbauch, Fraktion SÖS/Die Linke


Zu Beschlusspunkt 5

Die Vergütung der Aufsichtsratstätigkeit soll in Anlehnung an die übrigen städtischen Beteiligungen festgesetzt werden. Gemäß Public Corporate Governance Kodex der LHS soll das Thema in öffentlicher Sitzung durch ein gemeinderätliches Gremium behandelt werden.


Zu Beschlussantrag 6

Im Zusammenhang mit der Gründung der Stadtwerke wird bei der Abteilung Betriebswirtschaft und Beteiligung seit Beginn des Planungsprozesses sehr viel Personalkapazität für die Projektplanung, -steuerung und -koordination eingesetzt, die vorübergehend mit dem vorhandenen Personal abgedeckt werden konnte. Für den weiteren Prozess ist mit einem noch höheren Personalaufwand zu rechnen, z.B. im Zusammenhang mit der Gründung des Eigenbetriebs für die Wasserversorgung, Rückkauf der Wasserrechte, Netzrückkauf, Konzessionsvergabe, Konzeption der Bürgerbeteiligung bezüglich Energieerzeugung und -effizienz, Verhandlungsgespräche. Um diese Aufgaben aus dem Bereich des Eigenbetriebs- und des Beteiligungsmanagements sachgerecht bewältigen zu können, soll eine Stelle nach Besoldungsgruppe EG 13 geschaffen werden.


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen






Michael Föll
Erster Bürgermeister

Anlagen



1 Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Stuttgart GmbH
2 Änderung des Gesellschaftsvertrag der SVV
3 Aufsichtsratsvergütung


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Anl 1 Gesellschaftsvertrag Stadtwerke.pdfAnl 2 Gesellschaftsvertrag SVV.pdfAnl 3 Aufsichtsratsvergütung.pdf