Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 1495/2019
Stuttgart,
02/07/2020



Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schränken und Stauraummobiliar für allgemeine Unterrichtsbereiche



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich19.02.2020



Beschlußantrag:




Begründung:


Die Stuttgarter Schulen benötigen verschiedene Schränke für die Unterrichtsräume. In mehreren Bereichen bestehen bereits Rahmenverträge (z. B. für die Lieferung von Tafeln, Tischen und Stühlen, Garderoben, Umkleidebänke, Mobiliar für Verwaltungsbereiche u. a.). Darüber hinaus wird auch Mobiliar für die allgemeinen Unterrichtsbereiche benötigt. Aufgrund der stärkeren Beanspruchung im täglichen Schulbetrieb sowie der vorgegebenen Nutzungsdauer von 20 Jahren ist ein gesonderter Rahmenvertrag für das Schülermobiliar notwendig. Bestehende andere Rahmenverträge z.B. für Büromobiliar sind für den Schulbetrieb und die längere Nutzung in allgemeinen Unterrichtsbereichen aus Qualitätsgründen nicht geeignet.

Unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorschriften soll eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 2 Jahren und der Option der zweimaligen Verlängerung um je 1 Jahr im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung abgeschlossen werden.

Neben klassischen Schränken in verschiedenen Ausführungen (z. B. offene Regale, Schränke mit Dreh- und Schiebetüren, mit Rollladen, Aufsatzschränke mit und ohne Leiterschienen, Sideboards, etc.) werden auch Schränke als mobiler Stauraum ausgeschrieben. Die ausgeschriebene Menge orientiert sich an den Erfahrungswerten der letzten Jahre unter Berücksichtigung der Schulentwicklung und der bereits beschlossenen und finanzierten Einzelvorhaben.

Für die fachliche Ausgestaltung der Ausschreibung ist gemäß der Beschaffungs- und Vergabeordnung (BVO) das Schulverwaltungsamt als Fachverantwortliche Koordinierungsstelle (FKS) verantwortlich. Das Ausschreibungsverfahren wird durch das Dienstleistungszentrum beim Haupt- und Personalamt durchgeführt.

Gemäß der BVO sollen bei Beschaffungen und Vergaben das Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auch ökologische und soziale Kriterien berücksichtigt werden. Diese finden einerseits in den Qualitätskriterien und andererseits in der längeren Nutzungsdauer im Sinne einer nachhaltigen Beschaffung Einklang.

Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden neben dem Preis auch die Qualität (Material, Verarbeitung, Konstruktion usw.) herangezogen. Die Qualität der angebotenen Produkte wird anhand der Zuschlagskriterien geprüft.


1. Zuschlagskriterium: Preis (Gewichtung mit 70%)

Die preisliche Bewertung erfolgt auf Grundlage des ermittelten Gesamtpreises. Der niedrigste Angebotspreis erhält die vollen Punkte; alle weiteren Angebote erhalten anteilige Punkte. Diese Punktzahl ergibt sich aus folgender Rechnung:

x 100


2. Zuschlagskriterium: Qualität (Gewichtung 30%)

Um die Qualität der angebotenen Artikel zu bewerten, sind Muster einzusenden. Die zu bemusternden Artikel sowie die Bewertungs- und Ausschlusskriterien werden den Unternehmen bereits mit den Ausschreibungsunterlagen bekannt gegeben. Im Rahmen der Bewertung werden dann Leistungspunkte vergeben. Die Punktzahl ergibt sich aus folgender Rechnung:

x 100


Aus beiden Punktzahlen wird eine Kennzahl berechnet, auf deren Grundlage der Zuschlag erteilt wird.

Die ökologischen und sozialen Kriterien werden anhand eines Fragenkataloges und verschiedener Nachweise (z.B. PEFC oder FSC zertifiziertes Holz, Schadstoffgeprüft, TÜV / GS geprüft, Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohnes etc.) abgefragt und gewertet.



Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren wurden auf insg. 2,8 Mio. € brutto veranschlagt. Die hierfür erforderlichen Mittel stehen innerhalb des Teilhaushaltes 400 – Schulverwaltungsamt – während der Laufzeit des Vertrages zur Verfügung.
Die genauen Kosten werden nach Abschluss des Vergabeverfahrens konkret beziffert und dem Verwaltungsausschuss mit dem Vergabebeschluss vorgelegt.



Beteiligte Stellen

Die Referate AKR und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Kostenschätzung

<Anlagen>



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