2. Der bisher vom Gemeinderat anerkannte Stellenschlüssel (1:90 Flüchtlinge) im Flüchtlingsbereich für die zentrale Verwaltung und Unterbringung von Flüchtlingen wird beim Sozialamt neu bemessen. Über das Ergebnis wird rechtzeitig zum „Kleinen Stellenplanverfahren“ berichtet.
3. Vom vordringlichen und unabweisbaren Stellenbedarf beim Sozialamt im Flüchtlingsbereich für die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) wird Kenntnis genommen. Der Stellenschlüssel für die Leistungsgewährung nach dem AsylblG (1:80 Fälle) ist Teil der Festlegungen im Stellenbemessungsverfahren in der Sozialhilfe. Durch die Zunahme der Fallzahlen entstand bis März 2014 ein Mehrbedarf von rd. 4,0 Planstellen. Über die weitere Entwicklung der gesamten Fallzahlen in der Sozialhilfe wird rechtzeitig zum „Kleinen Stellenplanverfahren“ eine Gemeinderatsdrucksache vorbereitet. In welchem Maß dem prognostizierten Personalmehrbedarf Rechnung getragen werden kann, wird dann unter Berücksichtigung der Fallzahlenentwicklung im gesamten Sozialhilfebereich im „Kleinen Stellenplanverfahren“ im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 entschieden.
Begründung: Die Sozialverwaltung der Landeshauptstadt Stuttgart informiert seit dem Jahr 1993 mit ihrem „Stuttgarter Flüchtlingsbericht“ regelmäßig in strukturierter und transparenter Form über die Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Betreuung, über Kennzahlen und demografische Entwicklungen sowie über Planungen und besondere Projekte im Flüchtlingsbereich. Diese Berichte geben seit mehr als 2 Jahrzehnten Aufschluss über die Erfüllung des gesetzlichen und humanitären Auftrags der Landeshauptstadt Stuttgart im Flüchtlingsbereich, und sie benennen konkret den Umfang der erbrachten Leistungen und die hierfür eingesetzten Ressourcen. Der aktuelle 34. Stuttgarter Flüchtlingsbericht basiert auf den zum 1. Mai 2014 zur Verfügung stehenden Zahlen und Daten und zeigt Veränderungen in der Landeshauptstadt Stuttgart auf, insbesondere · die notwendigen Schritte im Unterkunftsmanagement (Anmietobjekte und Systembauten), · die aktuelle Situation bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, · die konzeptionellen Überlegungen zu Deutschkursen für Flüchtlinge, · die erfolgreiche Arbeit des EU-Rückkehrprojekts „Zweite Chance Heimat“, · die erfreuliche Situation bei der Gründung von neuen Flüchtlingsfreundeskreisen, · u. v. a. m. Der 34. Stuttgarter Flüchtlingsbericht wird nach Beschlussfassung durch den Sozial- und Gesundheitsausschuss und durch den Verwaltungsausschuss auch unter www.stuttgart.de abrufbar sein. Finanzielle Auswirkungen Der durch die erforderlichen Stellenschaffungen entstehende Aufwand wird im Teilhaushalt 500 – Sozialamt, Amtsbereich 5003130 - Hilfen für Flüchtlinge bzw. Schlüsselprodukt 1.31.40.01.10.00 – Flüchtlingsunterkünfte, Kontengruppe 400 – Personalaufwendungen, gedeckt. Die Mittel wurden im Rahmen der GRDrs 1316/2013 „Standorte für Flüchtlingsunterkünfte in Systembauweise – Gesamtbeschluss –" bereitgestellt. Beteiligte Stellen Das Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser und das Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen haben die Vorlage mitgezeichnet. Vorliegende Anträge/Anfragen --- Erledigte Anträge/Anfragen --- Isabel Fezer Bürgermeisterin Anlagen 34. Stuttgarter Flüchtlingsbericht zum Seitenanfang 34. Stuttgarter Flüchtlingsbericht.pdf