Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
44/2019
GZ:
WFB/T
Sitzungstermin: 19.02.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Fuhrmann
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Neubau Feuerwehrhaus Münster
- Vorprojektbeschluss

Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 31.01.2020, nicht öffentlich, Nr. 4
Ergebnis: Einbringung

Verwaltungsausschuss vom 05.02.2020, öffentlich, Nr. 21
Ergebnis: Beratungsfolge geändert, Vertagung

Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik v. 18.02.2020, öffentlich, Nr. 61
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung mit der Maßgabe, das Thema der Stellplätze nochmals zu prüfen und das Thema der Ausgleichsflächen im Bebauungsplanverfahren mit einzubeziehen.


Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen und des Technischen Referats vom 20.01.2020, GRDrs 44/2019, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Planung vom 31.10.2018 (Anlage 1 + 2) und der Baubeschreibung vom 21.05.2019 (Anlage 3) des Architekten Martin Wypior sowie der durch das Hochbauamt geprüften groben Kostenschätzung vom 08.10.2019 (Anlage 4) mit Kosten in Höhe von ca. 5,951 Mio. € wird als Grundlage für die Weiterplanung zugestimmt.

2. Dem Raumprogramm vom 15.10.2018 (Anlage 5) für den Neubau des Feuerwehrhauses in Stuttgart-Münster wird zugestimmt.

3. Das Hochbauamt wird beauftragt, die erforderlichen Planer über ein VgV-Verfahren zu ermitteln und die Planung gemäß HOAI bis Leistungsphase 5 zu beauftragen.


StR Urbat (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei), der den Eindruck hat, dass der Frauenumkleideraum zu klein geplant ist, wirft folgende Fragen auf:

- Ist das Raumprogramm zukunftsfähig und lässt das Raumprogramm Nachrüstmöglichkeiten zu?

- Wird bei der Bauausführung neben Beton auch Holz verwendet? Die Beschlusslage besage, dass aus Klimaschutzgründen bei öffentlichen Gebäuden zum Großteil Holzbauweise umgesetzt werden solle.

Zudem merkt er an, NABU und BUND hätten sich beschwert, dass sie vor der Stand-ortentscheidung nicht einbezogen worden seien. Einen Antrag kündigt er zu der Frage an, ob die ihm von der Branddirektion vorliegende Information, dass die TA Lärm nicht zwingend für Feuerwehrhäuser angewendet werden kann, zutreffend ist.

Anschließend berichtet StRin Meergans (SPD), im Bezirksbeirat Münster habe die Freiwillige Feuerwehr (FFW) Münster erklärt, bislang nicht an der Erstellung des Raumprogramms und an der Erstellung der Machbarkeitsstudie beteiligt gewesen zu sein. Für ihre Fraktion bittet sie, zukünftig darauf zu achten, dass FFW einbezogen werden, um sicherzustellen, dass Feuerwehrhäuser deren Bedarfen entsprechen.

StR Dr. Reiners (CDU) bedankt sich für die CDU-Gemeinderatsfraktion für die Vorlage. Von ihm wird vorgetragen, zukünftig gehöre berücksichtigt, dass es Lärmschutzaspekte immer häufiger notwendig machten neue Standorte für Feuerwehrhäuser zu suchen. Zwar hätten Lärmschutz- und auch Artenschutzbelange sicherlich ihre Berechtigung - diese würden Prozesse unverträglich in die Länge ziehen - aber diese Aspekte gehörten mit Sicherheitsaspekten abgewogen.

Zu den Umkleidekabinen informiert Frau Walz (HochbA), die Planung sei natürlich auf die aktuellen Daten der Branddirektion ausgelegt. Eingerechnet sei eine zehnprozentige Toleranz. Insofern gehe das Hochbauamt von einem in der Größe auch für die Zukunft ausreichenden Raumprogramm aus. Es seien noch gewisse Umnutzungen zukünftig möglich.

Neun Standorte seien untersucht worden. Fünf davon seien aufgrund der TA Lärm nicht weiterverfolgt worden. Dort wären Konflikte mit der umgebenden Wohnbebauung zu groß. Insofern sei man über den gefundenen Standort froh. Für diesen Standort liege ein konkretes Lärmschutzgutachten vor. Dieses spreche von einem außerordentlich gut geeigneten Standort für die Ansiedlung eines Feuerwehrhauses.

Da sich der Neubau im Außenbereich befinde, werde dieses Projekt durch den NABU sicherlich abgelehnt. Vor Ort zeige sich jedoch, dass die Fläche als Restfläche anzusehen sei, da diese durch die Trasse der U12 abgeschnitten sei. Im weiteren Verfahren müsse sich das Amt für Stadtplanung und Wohnen noch dazu äußern, weshalb alle weiteren untersuchten Standorte nicht hätten in Frage kommen können. Natürlich müssten am ausgewählten Standort alle Umweltbelange berücksichtigt werden.

Zum Vorwurf der FFW Münster, sie sei nicht in den Planungsprozess eingebunden worden, haben ein E-Mail-Austausch auch zwischen Branddirektion und FFW Münster sowie Abstimmungsgespräche mit der FFW Münster stattgefunden. Die Branddirektion stehe zum Raumprogramm. Derzeit befinde sich der Planungsprozess im Stadium "Machbarkeitsstudie". Es sei also noch nicht der Punkt erreicht, an dem beispielsweise ein Putzraum exakt verortet werden könne. Die gelieferte Machbarkeitsstudie sage aus, dass die geforderten Flächen auf dem Grundstück untergebracht werden könnten. Die nun kommenden Detailplanungen würden selbstverständlich mit der FFW Münster abgestimmt.

Das geplante Gebäude grabe sich in den Hang ein. In diesem Bereich sei das Verwenden von Holz nicht sinnvoll. Überlegenswert sei jedoch, bei den über der Erde liegenden Bauteilen Holz zu verwenden. Gehofft werde, dass hierzu im momentan laufenden Verfahren zur Auswahl eines Architekten noch interessante Beiträge geliefert würden.

Zur Parkplatzsituation, und damit wendet sich Frau Walz an StRin Nuber-Schöllhammer, fährt sie fort, die Anzahl der Parkplätze ergebe sich aus einer DIN-Norm, die sich auf die Anzahl der Sitze der dort künftig stationierten Feuerwehrfahrzeuge beziehe. Darüber hinaus seien keine Stellplätze ausgewiesen. Nach dieser DIN-Norm seien 20 Parkplätze oben und 15 unten vorgesehen. Aus dem Architektenauswahlverfahren könne man sich noch eine Verbesserung der Platzierung der oberen Parkplätze erhoffen.


Abschließend stellt BM Dr. Fuhrmann fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt mit den Maßgaben des Ausschusses für Stadtentwicklung und Technik (siehe Rubrik Vorgang) einstimmig wie beantragt.

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