Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
161
21 + 22
VerhandlungDrucksache:
393/2021
GZ:
JB
Sitzungstermin: 19.05.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Schmidt
Betreff: Finanzierung von Schnelltests für Kinder in Tages-
einrichtungen - Verlängerung sowie Eigenbeschaffungspuffer von Corona-Schnelltests für Stuttgarter Schulen und das Personal in Kindertageseinrichtungen

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 17.05.2021, GRDrs 393/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Zur Gewährung von Testmöglichkeiten für Kinder in Stuttgarter Kindertageseinrichtungen des städtischen und der freien Träger sowie der Kinder in Kindertagespflege wird die Verwaltung ermächtigt, einen Rahmenvertrag mit dem Klinikum Stuttgart zur Beschaffung weiterer Corona-Testkits in Form von Selbsttests abzuschließen. Dies gilt vorbehaltlich einer durch Allgemeinverfügung oder Landesverordnung festgelegten Testpflicht in Kindertageseinrichtungen.

2. Um Schulen mehr Planbarkeit und Verlässlichkeit in der Testversorgung zu ermöglichen, beschafft die LHS Stuttgart als Schulträger für ihre Schulen darüber hinaus einen einwöchigen Puffer an Testkits.

3. Die Landeshauptstadt finanziert die Testkits der freien Träger der Kindertagesbetreuung als Freiwilligkeitsleistung zu 100 %.

4. Das Beschaffungsvolumen wird auf 3,0 Mio. EUR (bei einem derzeitigen Preis von 6,21 EUR inkl. MWst. je Nasal-Test), davon 2,0 Mio. EUR Kita-Bereich und 1,0 Mio. Schulbereich, festgesetzt. Die Beschaffung der Tests erfolgt durch das Klinikum Stuttgart als inhouse-Geschäft.

5. Den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von insgesamt bis zu 2,0 EUR im THH 510, Jugendamt, verteilt auf die Amtsbereiche 5103651 - Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen sowie 5103161 - Förderung freier Träger von Tageseinrichtungen und -pflege, jeweils Kontengruppe 42510 - Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, sowie von bis zu 1,0 Mio. EUR im Teilhaushalt 400 - Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002110 - 4002130 Allgemeinbildende Schulen, Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und berufsbildende Schulen, Kontengruppe 42510 - sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wird zugestimmt.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.
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