Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
163
2
Verhandlung
Drucksache:
220/2011
GZ:
StU
Sitzungstermin:
08.06.2011
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Faßnacht
fr
Betreff:
Sanierung Vaihingen 2 - Kelterberg -
Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets für einen Teilbereich
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 31.05.2011, nicht öffentlich, Nr. 222
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 11.05.2011, GRDrs 220/2011, mit folgendem
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat auf Grund von § 162 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am XX.XX.2011 folgende Satzung über die Teilaufhebung der Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes Vaihingen 2 -Kelterberg- beschlossen:
§ 1
Aufhebung
Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Vaihingen 2 -Kelterberg- vom 4. Februar 1999 wird für den Teilbereich westlich der Seerosentrasse aufgehoben.
Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 1. März 2011. Der Plan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage 2 beigefügt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt gemäß § 162 Abs. 2 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.
EBM
Föll
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
der GRDrs 220/2011 ohne Aussprache einmütig
zu
.
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