Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
163
2
VerhandlungDrucksache:
220/2011
GZ:
StU
Sitzungstermin: 08.06.2011
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht fr
Betreff: Sanierung Vaihingen 2 - Kelterberg -
Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets für einen Teilbereich

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 31.05.2011, nicht öffentlich, Nr. 222

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 11.05.2011, GRDrs 220/2011, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat auf Grund von § 162 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am XX.XX.2011 folgende Satzung über die Teilaufhebung der Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes Vaihingen 2 -Kelterberg- beschlossen:
§ 1
Aufhebung

Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Vaihingen 2 -Kelterberg- vom 4. Februar 1999 wird für den Teilbereich westlich der Seerosentrasse aufgehoben.

Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 1. März 2011. Der Plan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage 2 beigefügt.
§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt gemäß § 162 Abs. 2 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.



EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt der GRDrs 220/2011 ohne Aussprache einmütig zu.

zum Seitenanfang