Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: 0300
GRDrs 250/2022
Stuttgart,
05/16/2022



Satzung zur Änderung der Hauptsatzung - 2. Änderung (Folgeänderung zur Änderung der Geschäftskreise des Bürgermeisteramts)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
18.05.2022
19.05.2022



Beschlußantrag:

Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart (Hauptsatzung, HS) vom 3. Dezember 2020 (Amtsblatt Nr. 50 vom 10. Dezember 2020, zuletzt geändert am 24. März 2022, Amtsblatt Nr. 14 vom 7. April 2022; Stadtrecht 0/1) wird gemäß Anlage 1 erlassen.


Begründung:



I. Allgemein

Die Änderung der Geschäftskreise des Bürgermeisteramts zum 1. Juli 2022 (vgl. GRDrs. 249/2022) bringt Folgeänderungen der Hauptsatzung mit sich.

Die Anlage 1 enthält die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (Änderungssatzung), mit der die nachfolgend erläuterten Punkte umgesetzt werden.


II. Änderungen im Einzelnen

a) Anpassung an die Namensänderung von Amt 14, § 1 Nr. 1 und Nr. 3 lit. a) der Änderungssatzung (§§ 3 Abs. 1 Nr. 13 und § 7 Abs. 1 Nr. 7 HS)

Mit den Änderungen wird die Namensänderung des Rechnungsprüfungsamts in Amt für Revision umgesetzt.


b) Anpassung an den geänderten Verwaltungsgliederungsplan, § 1 Nr. 2 der Änderungssatzung (§ 6 Abs. 5 HS)

Die Geschäftskreise der beschließenden Ausschüsse bestimmen sich aufgrund der ihnen nach der Hauptsatzung zugewiesenen Aufgabenbereiche der Referate und Ämter nach dem Verwaltungsgliederungsplan und dem Aufgabengliederungsplan, auf die statisch verwiesen wird. Hinsichtlich des Verwaltungsgliederungsplans wird künftig auf denjenigen mit Stand vom 1. Juni 2022 (vgl. Anlage 3 zu GRDrs. 249/2022) verwiesen.


c) Ausschussmäßige Zuordnung von SI-ICG zum SGA, § 1 Nr. 3 lit. b) der Änderungssatzung (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 HS)

Das gesamte Referat Soziales und gesellschaftliche Integration (SI) ist dem Sozial- und Gesundheitsausschuss (SGA) zugeordnet. Es wäre nicht sinnvoll, hiervon in Bezug auf eine einzige Referatsabteilung abzuweichen. Die Zuordnung der Abteilung Individuelle Chancengleichheit von Frauen und Männern (SI-ICG) zum SGA ist zudem inhaltlich geboten.

Durch die Streichung der bisherigen Nr. 8 des § 7 Abs. 1 HS ergibt sich die Zuordnung von SI-ICG zum SGA mangels abweichender Regelung künftig automatisch aus § 8 Abs. 1 Nr. 1 HS.


d) Ausschussmäßige Zuordnung von JB-KB zum JHA und SGA, § 1 Nr. 4 der Änderungssatzung (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 HS)

Die Abteilung Kinderbüro (JB-KB) bewegt sich an der Schnittstelle zwischen Jugendamt (Ausschüsse: Jugendhilfeausschuss (JHA) und SGA) und Schulverwaltungsamt (Ausschuss: Verwaltungsausschuss (VA)). Eine Zuordnung analog dem Jugendamt zum JHA und SGA entspricht der Praxis, dass bereits bisher insbesondere im JHA eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Themen von JB-KB erfolgte.


e) Entfallen der ehemaligen Abteilung S/OB-Mobil, § 1 Nr. 5 der Änderungssatzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 HS)

Das Entfallen der ehemaligen Abteilung Mobilität (nebst den nachgeordneten Organisationseinheiten Nachhaltig Mobil in Stuttgart und Verkehrsausbau, Investitionen, ÖPNV; S/OB-Mobil) des ehemaligen Referates Strategische Planung und Nachhaltige Mobilität wird durch Streichen der Nr. 4 des § 9 Abs. 1 HS umgesetzt.
Inhaltlich wird es bei den allermeisten Themenbereichen bei der Zuständigkeit des Ausschusses für Stadtentwicklung und Technik (STA) bleiben, da diese Ämtern zugeordnet werden, für die jeweils ebenfalls der STA zuständig ist. Soweit eine Verlagerung zur Stadtkämmerei (Organisationseinheit Verkehrsausbau, Investitionen, ÖPNV) erfolgt, ist insoweit künftig der VA zuständig (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 2 HS).


f) Anpassung an die Umbenennung und die neue Zuordnung von WFB-WI, § 1 Nr. 6 der Änderungssatzung (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 und 4 HS)

Die Umbenennung der Abteilung Wirtschaftsförderung in Abteilung Wirtschafts- und Innovationsförderung (WFB-WI) und die organisatorische Zuordnung zu Referat WFB wird entsprechend in der Hauptsatzung umgesetzt. WFB-WI bleibt auch künftig dem Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen zugeordnet.
Zudem erfolgt eine Anpassung der Nummerierung im Übrigen (bisherige Nr. 3a wird neue Nr. 4).


g) Entfallen der ehemaligen Stabstelle S/OB-Klimaschutz und Umbenennung von Amt 36, § 1 Nr. 7 der Änderungssatzung (§ 11 Nr. 1 und 4 HS)

Das Entfallen der Stabstelle Klimaschutz (S/OB-Klimaschutz) des ehemaligen Referates Strategische Planung und Nachhaltige Mobilität wird durch Streichen der Nr. 4 des § 11 HS umgesetzt. Dies ändert nichts an der Zuständigkeit des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz (AKU), da die Aufgabenbereiche von S/OB-Klimaschutz in das Amt 36, welches in Amt für Klima- und Umweltschutz umbenannt wird, integriert werden. Auch für dieses ist gem. § 11 Nr. 1 HS der AKU zuständig.

Zudem erfolgt eine Anpassung der Nummerierung im Übrigen (bisherige Nr. 5 wird neue Nr. 4).


III. Hinweise

Gem. § 4 Abs. 2 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ist für die Beschlussfassung der Satzung zu Änderung der Hauptsatzung (Änderungssatzung) gem. Anlage 1 die absolute Mehrheit aller Mitglieder des Gemeinderats, also - unabhängig von der Zahl der Anwesenden - eine Mehrheit von 31 Stimmen, erforderlich.

Finanzielle Auswirkungen

keine




Beteiligte Stellen

Die Referate JB und SI haben mitgezeichnet.




Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 - Änderungssatzung

Satzung zur Änderung
der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart (Hauptsatzung, HS)
vom 3. Dezember 2020



Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat am __________ folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart (Hauptsatzung, HS) vom 3. Dezember 2020 (Änderungssatzung) beschlossen:

§ 1

Die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart (Hauptsatzung, HS) vom 3. Dezember 2020 (Amtsblatt Nr. 50 vom 10. Dezember 2020, zuletzt geändert am 24. März 2022, Amtsblatt Nr. 14 vom 7. April 2022; Stadtrecht 0/1) wird wie folgt geändert:


1. Änderung von § 3 (Zuständigkeit im Einzelnen) 2. Änderung von § 6 (Allgemeine Zuständigkeit der beschließenden Ausschüsse)

3. Änderung von § 7 (Geschäftskreis des Verwaltungsausschusses)


4. Änderung von § 8 (Geschäftskreis des Sozial- und Gesundheitsausschusses)


5. Änderung von § 9 (Geschäftskreis des Ausschusses für Stadtentwicklung und
Technik)



6. Änderung von § 10 (Geschäftskreis des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen)


7. Änderung von § 11 (Geschäftskreis des Ausschusses für Klima und Umwelt)

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.


zum Seitenanfang