Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz:
RSO
GRDrs
1005/2011
Stuttgart,
11/03/2011
Haushalt
2012/2013
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
07.11.2011
Haushalt 2012/2013
Grüner Pfeil
Beantwortung / Stellungnahme
Die Prüfung, ob an einem Verkehrsknoten mit Ampelsteuerung ein Grüner Pfeil nach § 37 StVO angebracht werden kann, ist eine Daueraufgabe der Verwaltung. Jeder eingehende Antrag wird geprüft.
Dabei ist zu beachten, dass es eine Vielzahl von Ausschlussgründen aus Gründen der Verkehrssicherheit (z. B. Schulwege) gibt. Außerdem sollen durch Grüne Pfeile auch keine nicht gewollten Verkehrsverlagerungen induziert werden und z. B. Verkehrsstrukturpläne unterlaufen werden. Insofern können Verkehrsregelungen anderer Länder kein Vorbild sein und würden im engmaschigen Straßennetz Stuttgarts nur zu Stauverlagerungen an unerwünschte Stellen führen. Der hohe technische Standard der Verkehrsreglung und Ampelanlagen schränkt in Stuttgart die Einsatzmöglichkeiten des Grünen Pfeils weiter ein.
Die Verwaltung sieht trotz der zuvor genannten Randbedingungen weitere Potenziale, da wegen der angespannten Personalsituation und anderen vordringlicheren Aufgaben erst ca. 160 ampelgeregelte Kreuzungen überprüft werden konnten. Sofern außerhalb von Einzelvorschlägen weitere und zeitnähere Überprüfungen stattfinden sollen, kann bei entsprechender Mittelbereitstellung ein Verkehrsingenieursbüro beauftragt werden. Für jede zu überprüfende Kreuzung sind inklusive Ortsbesichtigung ca. 1.430 Euro zu veranschlagen. Die Verwaltung könnte sich vorstellen, hierfür etwa 50 bis 100 Verkehrskreuzungen zu benennen. Pro Kreuzung ist mit Beschilderungskosten von ca. 1.900 Euro pro Grünpfeil zu rechnen (entspricht zwei anzubringenden Grünpfeilen).
Bei 50 Kreuzungen wären dies somit Kosten von ca. 166.500 Euro. Bei 100 Kreuzungen entsprechend der doppelte Betrag.
Vorliegende Anträge/Anfragen
680/2011 FDP
Dr. Martin Schairer
Bürgermeister
<Anlagen>