Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
658/2010
GZ:
KBS
Sitzungstermin: 23.02.2011
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Eisenmann
Berichterstattung:Frau Dr. Dauschek (KultA)
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Festsetzung von Entgelten des Stadtmuseums

Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 27.01.2011, GRDrs 658/2010.


Durch StRin Aras (90/GRÜNE) wird im Namen ihrer Fraktion beantragt, Schüler/-innen von der Entgelterhebung auszunehmen (Ziffern 1 und 4 der Anlage 1 der Vorlage). Im Verlauf der Aussprache spricht sich StRin Küstler (SÖS und LINKE) zudem dafür aus, Bonuscard-Inhabern von dieser Entgelterhebung auszunehmen.

Von StRin Prof. Dr. Loos (CDU) wird bezugnehmend auf den vorletzten Absatz der Vorlage Seite 1 nachgefragt, ob es zutrifft, dass mit der GRDrs 658/2010 keine Eintrittsgelder für bereits bestehende museale Einrichtungen (örtliche Museen wie Heimatmuseen) beschlossen werden. Weiter fragt diese Stadträtin nach, ob es sich bei den neu anzulegenden Kassen um neue Außenstellen der Stadtkämmerei handelt. Im selben Zusammenhang stellt sie noch folgende Nachfragen:

- Ist damit nicht ein zu hoher Verwaltungsaufwand verbunden?
- Ist dies durch das bestehende Personal leistbar, oder werden hierzu noch Stellenanteile beantragt?

Angesichts der kalkulierten Einnahmen (2.500 € bis 4.000 €/Jahr) durch die zur Beratung anstehende Entgelterhebung stellt sich für StR Kanzleiter (SPD) die Frage, ob diese Einnahmen den Aufwand rechtfertigen. Konkret spricht er dabei die ehrenamtlich betriebenen Einrichtungen Lapidarium und Möhringer Heimatmuseum an. Zwar kann StRin von Stein (FDP) das Erheben von Gebühren für die Überlassung von Räumen im Hegelhaus etc. nachvollziehen, aber auch sie ist angesichts der erwarteten Einnahmen über den Aufwand erstaunt.

An StRin Prof. Dr. Loos, StR Kanzleiter und StRin von Stein gewandt informiert Frau Dr. Dauschek, in den Heimatmuseen, auch im Stadtmuseum Bad Cannstatt und im Lapidarium, sei nicht daran gedacht, Eintrittsgelder zu erheben. Der Aufwand für Registrierkassen und bezahltes Personal würde in keinem Verhältnis zu den Erträgen stehen. Angesichts der erwarteten Einnahmen erscheine die Vorlage schon etwas als zu umfangreich, aber sie sei deshalb erstellt worden, da die Verwaltung zunehmend Nachfragen zu Repros und Fotografien erhält. Bisher seien solche Dinge nicht durch eine Gebührenordnung abgedeckt. Als weiteren Grund für die Vorlagenerstellung führt sie die seit dem Jahr 2009 im Hegelhaus stattfindenden Trauungen an. Hierfür wolle die Verwaltung, wie dies auch andere Trauorte praktizierten, Gebühren erheben. Zusammen mit der Überlegung, dass für die Einrichtungen kostenlose qualifizierte Führungen angeboten werden, hätten diese Aspekte die Verwaltung bewogen, diese Vorlage zu erstellen. Diese Vorlage stelle zudem eine Vorarbeit für das kommende Stadtmuseum dar. Gerade die Anfragen zu Repros und Fotoabzügen hätten sich in der letzten Zeit gehäuft. Für die Berechnung der damit zusammenhängenden Leistungen werde eine Grundlage benötigt. Orientiert habe sich die Verwaltung am Stadtarchiv und am Haus der Geschichte. Sie kommt zur Einschätzung, dass sich vor diesem Hintergrund die Vorlage lohnt.


Zum Abschluss der Aussprache stimmt der Ausschuss auf Nachfrage von BMin Dr. Eisenmann einmütig zu, sowohl Schüler/-innen als auch Bonuscard-Inhaber/Bonuscard-Inhaberinnen von der Entgelterhebung auszunehmen.

Abschließend stellt BMin Dr. Eisenmann fest:

Mit der Maßgabe, dass Schüler/-innen und Bonuscard-Inhaber/Bonuscard-Inhaberinnen von der Erhebung der Entgelte ausgenommen werden, stimmt der Verwaltungsausschuss dem Beschlussantrag einmütig zu.

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