Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz:
GRDrs
42/2015
Stuttgart,
01/30/2015
Übernahme von Bildungs- und freizeitpädagogischen Angeboten und der Betreuung in der Mittagszeit an der Ganztagesschule der Schule Im Sonnigen Winkel
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
öffentlich
04.03.2015
Beschlußantrag:
Die Durchführung der Bildungs- und freizeitpädagogischen Angebote und die Betreuung in der Mittagszeit an der Ganztagsgrundschule der Schule Im Sonnigen Winkel zum Schuljahr 2015/16 wird dem Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart übertragen.
Begründung:
Ausgangslage
Mit Beschluss der GRDrs 6/2013
Vom
Schülerhaus zur Ganztagsgrundschule
wurde folgendes Verfahren für die Trägerauswahl an Ganztagsgrundschulen festgelegt:
Die Träger, die bereits Träger an Ganztagsgrundschulen sind, Erfahrung mit der Schulkindbetreuung haben und/oder mit der jeweiligen Schule bereits anderweitig Kooperationen pflegen, werden vom Schulverwaltungsamt angeschrieben.
Bestehen noch keine Kontakte der Schule mit einem Träger, so werden alle in Frage kommenden Träger angeschrieben.
Die Träger bekunden schriftlich ihr Interesse an der Übernahme der pädagogischen Bildungs- und Freizeitangebote sowie des pädagogischen Mittagessens an der betreffenden zukünftigen Ganztagsschule. Die aussagekräftige Bewerbung muss neben der reinen Interessenbekundung ein auf die Schule abgestimmtes pädagogisches Ganztageskonzept enthalten.
Die Träger haben die Möglichkeit, sich mit der Schule bzw. der Schulleitung im Vorfeld in einem Gespräch über deren Vorstellungen, das Schulprofil etc. zu informieren und so ihr Konzept darauf abzustimmen.
Nach Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen im Schulverwaltungsamt werden die Träger sowie die Schulleitungen (teilweise mit Vertretern des Kollegiums) zu einer gemeinsamen Vorstellungsrunde in das Schulverwaltungsamt eingeladen.
Die Schulleitung gibt eine Präferenz ab.
Der daraus resultierende Vorschlag der Verwaltung wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Bescheide über Vergabe bzw. Nichtvergabe gehen den Trägern durch das Schulverwaltungsamt zu.
Bislang bestand die Möglichkeit, dass der Ganztagesschulbetrieb nicht im Folgeschuljahr nach Antragstellung aufgenommen werden musste. Die Aufnahme des Ganztagesbetriebes konnte auch erst im übernächsten Schuljahr erfolgen konnte. Um ausreichend Zeit für das Erarbeiten der pädagogische Konzeption, die baulichen Maßnahmen und ggf. die Einrichtung oder Anmietung von Interimsräumen zu haben, wurde den Schulen seitens der Verwaltung bislang empfohlen, den späteren Startzeitpunkt zu wählen.
Mit Verankerung der Ganztagsgrundschule im Schulgesetz entfiel nun diese Möglichkeit und eine Schule
muss
direkt im nächsten Schuljahr nach Antragsstellung als Ganztagsschule eingerichtet werden.
Der Wegfall des Zusatzjahres wirkt sich auch auf das Interessenbekundungs- verfahren aus. Mit dem Verfahren kann nicht mehr gewartet werden bis der Einrichtungserlass des Landes auf Einrichtung einer Ganztagsschule vorliegt. Der Erlass ergeht in der Regel zwischen April und August des Jahres, in dem der Ganztagsschulbetrieb aufgenommen werden muss. Dem Träger bliebe so kaum bis gar keine Zeit für die Erarbeitung des pädagogischen schulspezifischen Konzeptes gemeinsam mit der Schule als auch für die Personalgewinnung.
Das Interessenbekundungsverfahren muss daher bereits direkt nach Beantragung der Einrichtung einer Ganztagsschule beim Land erfolgen - vorbehaltlich des Genehmigungserlasses
des Landes (siehe GRDrs 590/2014). Dies ist bei der Schule Im Sonnigen Winkel der Fall.
Schule Im Sonnigen Winkel
Für die Schule Im Sonnigen Winkel hat das städtische Jugendamt sein Interesse an der Trägerschaft bekundet. Bewerbungen weiterer Träger gingen nicht ein. Die Schule Im Sonnigen Winkel startet voraussichtlich zum Schuljahr 2015/16 mit dem Ganztagsbetrieb in Wahlform. Der Antrag beim Land Baden-Württemberg wurde zum 1. Oktober 2014 gestellt. Der Landeserlass erging bis dato noch nicht.
Das Konzept des städtischen Jugendamtes erfüllt alle Anforderungen an eine Trägerschaft im Ganztagesgrundschulbereich.
Das städtische Jugendamt ist ein in der Schulkindbetreuung langjähriger erfahrener Träger und gut im Stadtteil Nord als Träger verankert (Kita, Horte, Stadtteilrunden, etc.).
Die Schule Im Sonnigen Winkel hat Interesse daran, dass das städtische Jugendamt ihr Kooperationspartner im Ganztagsschulbetrieb wird und die Trägerschaft übernimmt.
Finanzielle Auswirkungen
Für die Schule Im Sonnigen Winkel wird ab dem Haushaltsjahr 2016 der für die jeweilige Klassenzahl anteilige Betrag im Haushaltsplanentwurf 2016/2017 berücksichtigt (siehe GRDrs 590/2014).
Beteiligte Stellen
Keine
Dr. Susanne Eisenmann
Anlagen
Keine
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