Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
590/2014
GZ:
KBS
Sitzungstermin: 15.10.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Eisenmann
Berichterstattung:die Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Bedarfsorientierter Ausbau von Ganztagsgrundschulen
- Beantragung der 8. Tranche

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 08.10.2014, GRDrs 590/2014, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Sachstandsbericht
Vom Sachstandsbericht über den Stand und weiteren Ausbau von Ganztagsgrundschulen wird Kenntnis genommen. Ab dem Schuljahr 2014/15 ist auch der Grundschulbereich der Steigschule vom Land anerkannte Ganztagsschule.

2. Antragstellung zum 1. Oktober 2014 (8. Tranche)

Der Einrichtung von verbindlichen Ganztagsschulen an den Grundschulen der GWRS Stammheim, der Maria-Montessori-Schule und der Elise von König-Schule und der Einrichtung von Ganztagsschulen in der Wahlform an der Riedseeschule, der Pragschule, der Fasanenhofschule und der Schule Im Sonnigen Winkel zum Schuljahr 2015/16 wird zugestimmt. Die Verwaltung hat vorbehaltlich des noch ausstehenden Gemeinderatsbeschlusses für diese Schulen Anträge auf Einrichtung von Ganztagsschulen zum Stichtag 1. Oktober 2014 beim Regierungspräsidium Stuttgart gestellt.



3. Trägerschaft für die pädagogischen Angebote und die Betreuung in der Mittagszeit

3.1 Die Durchführung der pädagogischen Angebote und der Betreuung in der Mittagszeit an der Ganztagsgrundschule der Maria-Montessori-Schule, der Pragschule und der Riedseeschule werden der Stuttgarter Jugendhaus g GmbH übertragen.

3.2 Die Durchführung der pädagogischen Angebote und der Betreuung in der Mittagszeit an der Ganztagsgrundschule der Elise von König-Schule wird der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e.V. übertragen.

3.3 Für die GWRS Stammheim, die Fasanenhofschule und die Schule Im Sonnigen Winkel wird ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt.

4. Aktualisierung Raumstandard
5. Finanzielle Mittel für den laufenden Betrieb der Ganztagsgrundschulen
6. Bauliche Maßnahmen / Investitionsbedarf / Interimsbetrieb
7. Personalsituation in der Innenverwaltung

7.1 Vom zusätzlichen Bedarf einer Stelle der Entgeltgruppe 10 TVöD, befristet bis 31.12.2018 (KW 01/2019) für die Einrichtung von weiteren Ganztagesgrundschulen der 8. Tranche, wird Kenntnis genommen.


7.2 Vom zusätzlichen vordringlichen Bedarf einer 0,5-Stelle der Entgeltgruppe 9 TVöD, befristet bis 31.12.2018 (KW 01/2019) für die Prüfung der Verwendungsnachweise der Trägerleistungen wird Kenntnis genommen. Die Entscheidung über die Stellenschaffung ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 zu treffen.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Zur Grundschule der GWRS Stammheim merkt BMin Dr. Eisenmann an, gemäß dem von der Schule gestellten Antrag werde mit der Vorlage der Ausbau als verbindliche Ganztagesschule beantragt. Dieser Antrag der Schule resultiere aus dem vorgeschalteten, formal korrekt durchgeführten Verfahren. Am Montagabend habe ein Informationsabend mit den Eltern stattgefunden. Dieser sei sehr turbulent verlaufen. Dort sei relativ deutlich geworden, dass die Eltern offensichtlich nicht so in das Verfahren eingebunden waren, wie sich dies die Schulverwaltung eigentlich vorgestellt hat und wie es eigentlich auch üblich ist.

Vor diesem Hintergrund äußert sie die Bitte, heute an der Beschlussfassung nichts zu ändern - die Anträge müssten erst zum 01.11.2014 beim Land eingereicht werden. Allerdings werde die Verwaltung noch mit der Schule darüber sprechen, ob es nicht, dem von der Elternschaft mehrheitlich ausdrücklich geäußerten Wunsch entsprechend, sinnvoller wäre, eine Ganztagesschule in Wahlform (teilgebundene Form) zu beantragen. Zudem müsse darüber gesprochen werden, wie die Schule überhaupt dazu gekommen ist, gegenüber der Stadt eine verbindliche Ganztagesschule zu beantragen. Eine Vorgabe des Verfahrens sei, die Eltern einzubinden. Sobald diese Klärung vor Ort erfolgt sei, werde die Schulverwaltung den Ausschuss schriftlich informieren.

StR Stradinger (CDU) betont, dass auch Kinder, die lediglich bis 14:00 Uhr in der Schule anwesend sind (verlässliche Grundschule), ein Essensangebot erhalten sollen. Für StR Pätzold (90/GRÜNE) ist hervorzuheben, dass seitens der Stadt für den Ausbau von Ganztagesgrundschulen sehr viele Mittel bereitstehen. Gesehen gehöre auch, dass der Raumstandard neu definiert werde. Ziel sei natürlich, dass auch diejenigen, die sich lediglich bis 14:00 Uhr in einer Schule aufhalten, ein Essen erhalten. Damit dieses bestmöglich gelingt, müssten die Abläufe an Ganztagesschulen optimiert werden. Eine Realisierungszeit von 7 Jahren sei zu lang. Dieses gehöre beschleunigt. Ein qualitativ hochwertiges Mittagessensangebot sei sicherlich von zentraler Bedeutung, aber es gebe im Verlaufe eines Tages auch noch zwei andere Mahlzeiten, für die die Eltern verantwortlich sind; die Eltern dürften nicht ganz aus der Pflicht entlassen werden.



Das jetzige Essensangebot, und damit wendet er sich an StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS), dürfe nicht schlechtgeredet werden. Das Ziel sollte eigentlich lauten, dass jedes Kind ein Mittagessen erhält und dass genügend Räume zur Verfügung stehen, um das pädagogische Konzept umzusetzen. Erst dann könne geschaut werden, wo Verbesserungen möglich sind. StR Prof. Dr. Maier (AfD) vertritt die Auffassung, dass ein Mittagessen insbesondere den Kindern, die die Schule ganztags besuchen, angeboten gehört. Dies sei eine elementare Voraussetzung für eine Ganztagesschule.

Aus Sicht der Bürgermeisterin hat der Gemeinderat zu Recht erklärt, dass man auch Halbtageskindern ein Schulessen ermöglichen soll. Es sei jedoch schwierig einzuschätzen, um wie viele Essen es hierbei geht. Halbtageseltern könnten ja erklären, dass ihr Kind nur an bestimmten Tagen zum Essen kommt. Allerdings werde in Zukunft die Frage zu klären sein, was diesbezüglich seitens der Schule leistbar ist bzw. in welchem Umfang Flexibilität ordnungspolitisch sinnvoll ist.

Bei neu erstellten Mensen werde gewährleistet, dass neben den Ganztageskindern noch 30 % der Halbtageskinder Essen erhalten können. Diese Größenordnung sei wohl realistisch. Es gebe jedoch auch Situationen, wo z. B. aufgrund von Auflagen des Denkmalschutzes Mensen nicht beliebig erweiterbar sind. Dort, wo im Bestand Abläufe optimiert werden können, werde dies gemacht, aber es werde Schulen geben, bei denen es nicht möglich ist, allen Halbtageskindern ein Essensangebot zu unterbreiten. Dies sei auch nicht die Hauptaufgabe der Kommune, sondern diese liege im Bereich des gebundenen Ganztages. Der Gemeinderat könne stolz sein auf seine für die 72 Stuttgarter Grundschulen gefassten Beschlüsse. Andere Kommunen hätten schon Probleme damit, allen Ganztageskindern Essensangebote zu unterbreiten.

Entscheidend sei die Aktualisierung der Raumstandards. Dies stelle den eigentlichen Kern der Vorlage dar. Dankbar ist sie, dass darüber in der Verwaltung Konsens besteht. Generell würden größere Räume benötigt. Von daher werde der durchschnittliche Investitionsaufwand für Essen/Mensen (3,5 Mio. €/Schule) zu hinterfragen sein. Anregungen des Personals würden aufgegriffen, da zu funktionierenden Abläufen optimale Arbeitsbedingungen gehören.

Indem sie eine Frage von StR Körner (SPD) aufgreift, erläutert Frau Korn (SchulverwA), es handle sich bei den Haushaltsmitteln für Betriebskosten um geschätzte Kosten. Sie stellt dar, wenn eine Ganztagesschule in Betrieb geht, gebe es bis zur Fertigstellung der Mensa ein provisorisches Mittagessensangebot. Solche Interimslösungen führten beim Caterer zu höheren Kosten. Die mittlerweile vorliegenden Erfahrungswerte zeigten, dass die in der Vorlage genannten Sätze gut auskömmlich sind. Vorab könne allerdings nicht verbindlich gesagt werden, wie viele Kinder das Essensangebot in Anspruch nehmen. Es gebe Schulen, in denen sich der Bedarf nach den ersten zwei bis drei Jahren nach Aufnahme des Ganztagesschulbetriebs stark angestiegen ist.

Nach Auskunft von EBM Föll kann die Höhe der Haushaltsreste in der heutigen Sitzung nicht genannt werden. Besprochen wird, dass StR Körner diese Zahlen von der Schulverwaltung im Nachgang zur heutigen Sitzung erhält. Weiter informiert der Erste Bürgermeister, im Zuge der Aufstellung des Doppelhaushaltsplan-Entwurfs 2016/2017 würden die Mittelansätze an die Realität angepasst. In der Vergangenheit hätten durch die Ermächtigungsübertragungen Schwankungen im Verlauf eines Haushalts ausgeglichen werden können. So sei die Finanzierung aller Bedarfe gesichert worden. Dies stelle ein flexibles Verfahren dar, da die Planung aufgrund der laufenden Entwicklung in der Tat schwierig ist. Sollten die Ermächtigungsübertragungen nicht mehr ausreichen, werde dem Gemeinderat der erforderliche Finanzbedarf genannt.

Den in der Vorlage auf 6,00 € kalkulierten durchschnittlichen Essenspreis erachtet StR Prof. Dr. Maier in der Relation zu sonstigen Preisen in Kantinen und Mensen als recht hoch. Seines Erachtens muss berücksichtigt werden, dass an Schulen ehrenamtliche Arbeit geleistet wird. BMin Fezer weist darauf hin, dass es in gebundenen Ganztagesschulen kein Ehrenamt gibt. Das von Herrn Prof. Dr. Maier angesprochene ehrenamtliche Engagement finde sich in weiterführenden Schulen wieder (Kocheltern). Geachtet werde auf die Essensqualität. Die Schulen, die sich ihre Caterer selbst auswählen, seien überwiegend mit der Essensqualität zufrieden. Von den Schulmensen müssten die vom Gemeinderat beschlossenen Standards eingehalten werden. Beim Essen für Kinder sollte auf die Qualität geachtet werden, und dies koste nun einmal Geld. Seitens der Eltern werde ein Beitrag aufgebracht, der sozial gestaffelt ist. Die Schulen und auch die Verwaltung engagierten sich sehr stark in diesem Bereich.

Wenn man, und damit wendet sie sich an StR Rockenbauch, mit dem Essensangebot an Schulen nicht zufrieden ist, sollte dies in den nächsten Etatberatungen aufgerufen werden.

Zur Frage von StR Rockenbauch, ob diese Vorlage nicht sinnvollerweise zunächst im Schulbeirat behandelt gehört hätte, weist die Vorsitzende darauf hin, dass der Schulbeirat erst am 11.11.2014 tagt, während die Anträge beim Land bereits zum 01.11.2014 eingereicht werden müssen. Zudem führt sie aus, die mit einer Ganztagesschule im Zusammenhang stehenden Baumaßnahmen dauerten in der Regel vier Jahre. Den Schulen und Eltern sei es lieber, mit einem Interimsbetrieb zu starten, als vier Jahre zu warten. Das Land räume eine gestaffelte Vorgehensweise ein. Optimal wäre aber natürlich, eine Ganztagesschule erst in Betrieb zu nehmen, wenn alle Baumaßnahmen abgeschlossen sind.

Zu einer weiteren Wortmeldung von StR Körner erklärt BMin Fezer, dass pro Jahr zehn Ganztagesschulen auf den Weg gebracht werden, sei durchaus realistisch, obwohl in manchen Jahren diese Zahl nicht erreicht wird. Mit der verfolgten Vorgehensweise werde das Ziel erreicht, 2020/2021 flächendeckend teilgebundene Ganztagesschulen anbieten zu können.



Gegenüber StR Körner bestätigt die Vorsitzende zum Ende der Aussprache, dass dem von der Grundschule der GWRS Stammheim gestellten Antrag ein Beschluss der Schulkonferenz zugrunde liegt. Die in der Schulkonferenz vertretenen Eltern würden aber offensichtlich nicht das vertreten, was die Mehrheit der Eltern möchte. An dem Informationsabend seien sehr viele Eltern anwesend gewesen. Von daher müsse nach Einschätzung der Verwaltung noch darüber gesprochen werden, ob die Entscheidung der Schulkonferenz wirklich den Willen der Elternschaft widerspiegelt. Von StR Pätzold wird erklärt, solche Verfahren seien für die Schulleitungen nicht immer einfach. Gegen die von BMin Dr. Eisenmann geschilderte Vorgehensweise erheben sich keine Einwendungen.

Abschließend stellt BMin Dr. Eisenmann fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig wie beantragt.

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