Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 174/2024
Stuttgart,
06/27/2024



Förderung im Bereich Film in den Jahren 2024 und 2025



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
23.07.2024
24.07.2024



Beschlußantrag:

1. Wand 5 e. V. erhält ab 2024 eine jährliche institutionelle Zuwendung in Höhe von 220.000 EUR.

2. Der Verein Haus für Film und Medien e. V. erhält in den Jahren 2024 und 2025 eine institutionelle Förderung in Höhe von jährlich 160.000 EUR.

3. Das Filmbüro Baden-Württemberg e. V. erhält in den Jahren 2024 und 2025 für das Indische Filmfestival eine Projektförderung in Höhe von jährlich 148.500 EUR.

4. Der Aufwand wird im Teilergebnishaushalt 2024/2025 THH 410 – Kulturamt, Kontengruppe 430 – Transferaufwendungen, gedeckt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Nach § 18 Ziffer 29.2 Hauptsatzung i. V. mit § 17a und § 41 der Zuständigkeitsordnung (ZO) ist der Verwaltungsausschuss des Gemeinderates u. a. zuständig für die Gewährung von Zuwendungen an Institutionen, Vereine und sonstigen Organisationen für kulturelle, wissenschaftliche oder volksbildende Zwecke bei Folgebewilligungen von jährlich wiederkehrenden Förderungen und
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2024/2025 hat der Gemeinderat am 15.12.2023 beschlossen, die genannten Mittel für die Förderung der oben genannten Einrichtungen bereitzustellen.

Die im Bereich Film deshalb zu fassenden Sachbeschlüsse werden im Rahmen dieser Vorlage getroffen, damit die betroffenen Institutionen verbindlich wissen, mit welchen Zuwendungsbeträgen sie in den Jahren 2024 verbindlich und 2025 rechnen können.


Finanzielle Auswirkungen

Es handelt sich um den Haushaltsvollzug 2024 und 2025. Die Mittel sind im Teilergebnishaushalt THH 410 Kulturamt, Amtsbereich 4102811 Kulturförderung, Kontengruppe 430 Transferaufwendungen veranschlagt


Beteiligte Stellen

-

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung


Ausführliche Begründung:

Zu 1. Wand 5 e. V.
Der Verein Wand 5 erhält ab 2024 eine jährliche institutionelle Förderung von jeweils 220.000 EUR, somit einen um 60.000 EUR (37,5 %) erhöhten Förderbetrag gegenüber den Vorjahren.

Der Verein veranstaltet seit über 30 Jahren den Stuttgarter Filmwinter - Festival for
Expanded Media. Als wichtiges, innovatives Festival für Kurzfilm, Videokunst, Experimentalfilm und Neue Medien widmet sich der Stuttgarter Filmwinter nicht nur unterschiedlichsten gesellschaftlichen Themen, sondern ist durch sein Netzwerk und die Kooperation mit zahlreichen Partnern auch international von Bedeutung. Generationsübergreifende Workshops und Kurzfilmprogramme im Bereich Medienbildung lassen die Digitalkultur erlernen und erleben. Der Verein leistet mit seinen generationsübergreifenden, partizipativen Projekten zur Steigerung der Medienkompetenz einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Bildung von Familien mit Kindern.


Mit der Erhöhung sollen die Vergütung der drei angestellten 50 %-Kräfte angehoben und steigende Kosten, beispielsweise (Techniker-) Honorare, Energie-und Programmkosten, aufgefangen werden.

Der Anteil der öffentlichen Zuwendungen beträgt rd. 93,4 %.


Zu 2. Verein Haus für Film und Medien
Der Verein erhält in den Jahren 2024 und 2025 eine jährliche institutionelle Zuwendung in Höhe von 160.000 EUR. Die Zuwendung wurde gegenüber dem Vorjahr um 235.000 EUR reduziert, da die nutzerspezifischen Planungen für das Haus für Film und Medien (HFM) ab 2024 zum größten Teil von dem beim Kulturamt ab 2024 einzurichtenden Planungsstab verantwortet wird.

Der Verein wird die nutzerspezifischen Planungen, wenn auch in einem reduzierten Umfang, weiter begleiten, da seine Expertise aufgrund der programmatischen Vielfalt seiner Mitglieder aus den Bereichen Medienpädagogik, Filmfestivals, Film- und Kreativwirtschaft sowie Kino-, Medien- und Interkultur für das Projekt von hoher Bedeutung ist. Neben seiner Funktion als Schnittstelle zwischen den Vereinsmitgliedern und dem Planungsstab, wird der Verein u. a. auch künftig bei den Nutzerbesprechungen mitwirken sowie Kooperationsprojekte und Veranstaltungen, wie Filmfest der Generationen, HFM-Jugendfilmgruppe, Film-Café im Bischof-Moser-Haus, fortsetzen.

Die städtische Zuwendung dient insbesondere der Finanzierung des Personals (Projektleitung und Vereinsgeschäftsführung) sowie der Öffentlichkeitsarbeit für das HFM.

Der Anteil der öffentlichen Zuwendungen beträgt rd. 97 %.


Zu 3. Filmbüro Baden-Württemberg e. V., Projektzuwendung Indisches Filmfestival
Das Filmbüro Baden-Württemberg erhält in den Jahren 2024/2025 eine städtische Projektzuwendung für die Durchführung des Indischen Filmfestivals Stuttgart in Höhe von jeweils 148.500 EUR. Die Zuwendung ist gegenüber den Vorjahren auf zwei Jahre befristet um 86.000 EUR erhöht. Die Erhöhung dient der Finanzierung des wegen der kurzfristigen Absage des langjährigen Hauptsponsors drohenden Defizits des Festivals. Der Verein erhält neben dieser Förderung eine weitere Projektförderung zur Mitfinanzierung der Landesfilmschau mit Jugendfilmpreis in Höhe von 44.700 EUR.

Das Filmbüro wird gemeinsam mit Stadt und Land im Rahmen eines Runden Tisches sowohl das Indische Filmfestival als auch die Filmschau Baden-Württemberg evaluieren und mögliche Szenarien für die Weiterentwicklung erarbeiten.

Das Indische Filmfestival Stuttgart ist Europas größtes indisches Filmfestival. Seit 2004 wird es jährlich fünf Tage lang im Juli vom Filmbüro Baden-Württemberg veranstaltet. Es werden aktuelle Filmproduktionen aus allen Regionen des Subkontinents gezeigt, die insbesondere die Veränderungen der indischen Gesellschaft im Spannungsfeld zwischen Tradition und Moderne darstellen

Der Anteil der öffentlichen Zuwendungen beträgt rd. 95,6 %.




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