Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 1119/2017
Stuttgart,
11/02/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 08.11.2017



Kleinreparaturen an Schulgebäuden

Beantwortung / Stellungnahme

Derzeit werden pro Schule und Jahr durchschnittlich 100.000 Euro im Rahmen des Grundbudgets des baulichen Gebäudemanagements zur Verfügung gestellt. Die Summe pro Schule ist abhängig von den erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen.

Für die Abwicklung von Kleinmaßnahmen bis zu einer Wertgrenze von 1.000 Euro ist für die Betreuung und Überwachung der Firmen kein besonderes bauliches Fachwissen notwendig. Daher werden seit Januar 2016 alle der Bauunterhaltung/Instandhaltung zuzuordnenden Baumaßnahmen bzw. Handwerkeraufträge bis zu einer Wertgrenze von 1.000 Euro eigenverantwortlich von den gebäudeverwaltenden Ämtern durchgeführt. Auf Grund dieser Festlegung können die Hausmeister im Rahmen des Grundbudgets (und der genannten durchschnittlichen Summe von 100.000 Euro) selbstständig Kleinaufträge bis zu 1.000 Euro beauftragen.

Da die öffentliche Hand an öffentliche Ausschreibungen mit klaren Verfahrensvorgaben gebunden ist, ist das Schulverwaltungsamt derzeit in Verhandlungen mit dem Hochbauamt mit dem Ziel, diese "flexiblere" Vorgehensweise auszuweiten. Sobald hier ein unbürokratisches Verfahren steht, werden die Schulen darüber informiert. Das Schulverwaltungsamt ist besonders daran interessiert, möglichst über Firmen mit Rahmenverträgen (Zuschlag erfolgt auch hier über eine öffentliche Ausschreibung) in konkreten Fällen rasch selbst Aufträge erteilen zu können. Hierfür müssen jedoch die geeigneten Maßnahmen und die Höhe der Wertgrenzen noch festgelegt werden.

Grundsätzlich müssen aber die Schulen weiterhin Anträge über das bauliche Gebäude-management des Schulverwaltungsamtes stellen. Die fachtechnische Einschätzung über den Gesamtaufwand einer Maßnahme muss in jedem Fall von den Mitarbeitern des Hochbauamtes erfolgen. Vor allem im Schadensfall ist dies von Bedeutung.



Vorliegende Anträge/Anfragen

355/2017 CDU-Gemeinderatsfraktion, 451/2017 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, 497/2017 SPD-Gemeinderatsfraktion, 732/2017 Freie-Wähler-Gemeinderatsfraktion




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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