Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
48
23
Verhandlung
Drucksache:
846/2020
GZ:
JB
Sitzungstermin:
24.02.2021
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Pädagogisches Personal für die bildungs- und freizeitpädagogischen Angebote und die Betreuung in der Mittagszeit an den Ganztagesschulen und den Schülerhäusern in städtischer Trägerschaft (Jugendamt)
Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 08.02.2021, öffentlich, Nr. 2
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 19.01.2021, GRDrs 846/2020, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Die Verwaltung des Jugendamts (städtischer Träger) wird ermächtigt, das für die Betreuung der Klassen/Gruppen in drei bestehenden Schülerhäusern an den Grundschulen Albschule, Jakobschule und Steinbachschule - notwendige pädagogische Personal ohne Blockierung von Planstellen im Umfang von 5,1900 Stellen (davon 2,7900 Stellen in EG S8b, 2,4000 Stellen in EG S8a) ab sofort einzustellen bzw. bestehende Arbeitsverträge zu erhöhen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung des vorhandenen Personals. Demgegenüber stehen keine Stellenstreichungen.
Über die formalen Stellenschaffungen wird im Doppelhaushalt 2022/2023 entschieden.
2.1 Die Verwaltung des Jugendamts (städtischer Träger) wird ermächtigt, das für die Betreuung der Klassen/Gruppen in den bestehenden dreizehn Ganztagsgrundschulen - GS Kaltental*, Rosensteinschule, Schönbuchschule, Fasanenhofschule, Mühlbachhofschule, Stammheim, Sommerrainschule, Rosenschule, Hattenbühlschule, Franz-Schubert-Schule*, Martin-Luther-Schule*, Österfeldschule* sowie für die neu vom Jugendamt übernommene Hohewartschule (GRDrs 111/2020) - notwendige pädagogische Personal ohne Blockierung von Planstellen im Umfang von 37,8408 Stellen (davon 2,0000 Stellen in EG S 18, 2,0000 Stellen in EG S 17, 19,4700 Stellen in EG S 8b, 14,3708 Stellen in EG S 8a) ab sofort einzustellen bzw. bestehende Arbeitsverträge zu erhöhen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung des vorhandenen Personals. Demgegenüber stehen Stellenstreichungen im Umfang von 6,5100 Stellen (davon 4,2800 in EG S 8b und 2,2300 in EG S 8a).
Über die formalen Stellenschaffungen und Stellenstreichungen wird im Doppelhaushalt 2022/2023 entschieden.
* Diese Einrichtungen sind bzw. waren im betroffenen Zeitraum gleichzeitig Schülerhäuser und Ganztages-
schulen.
2.2 Für die Ganztagesschulen Kaltental*, Österfeldschule*, Hohewartschule, Hattenbühlschule und Sommerrainschule werden ab sofort 46,6983 Stellen bis zum Endausbau benötigt. Die Verwaltung des Jugendamts (städtischer Träger) wird ermächtigt, dass für die Betreuung der Klassen/Gruppen notwendige pädagogische Personal ohne Blockierung von Planstellen im Umfang von 53,1783 Stellen (davon 2,0000 Stellen in EG S 18, 2,0000 Stellen in EG S 17, 18,3700 Stellen in S8b, 30,8083 Stellen in EG S 8a) ab sofort einzustellen bzw. bestehende Arbeitsverträge zu erhöhen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung des vorhandenen Personals. Demgegenüber stehen Stellenstreichungen im Umfang von 6,4800 Stellen (davon 6,4800 Stellen in EG S 8a).
Unter Berücksichtigung der Beschlussantragsziffer 2.1. bedeutet dies für die Ganztagesschulen Stellenschaffungen mit einem Gesamtumfang von 68,9383 Stellen davon 2,0000 Stellen in EG S 18, 2,0000 in EG S 17, 27,8000 Stellen in S8b, 37,1383 Stellen in EG S 8a). Demgegenüber stehen Stellenstreichungen im Gesamtumfang von 12,1200 Stellen (davon 3,2800 Stellen in S8b, 8,8400 Stellen in EG S 8a).
Über die formalen Stellenschaffungen und Stellenstreichungen wird im Doppelhaushalt 2022/2023 entschieden.
* Diese Einrichtungen sind bzw. waren im betroffenen Zeitraum gleichzeitig Schülerhäuser und Ganztages-
schulen.
3. Die Leitungsstellen der sozialpädagogischen Träger an Ganztagsschulen werden dem tatsächlichen Bedarf entsprechend der GRDrs 433/2017 und 367/2018 angepasst.
Benötigt werden insgesamt 4,55 Stellen (3,05 Stellen in S8b, 1,0 Stellen in S18 und 0,5 Stellen in EG 7).
Das Jugendamt wird ermächtigt, ab sofort in diesem Umfang Personal unbefristet zu beschäftigen. Über die formalen Stellenschaffungen und Stellenstreichungen wird im Doppelhaushalt 2022/2023 entschieden.
4. Die überplanmäßigen Personalaufwendungen im THH 510 - Jugendamt für das Personal an Schülerhäusern in Höhe von bis zu 98.509,00 EUR im Jahr 2020 und bis zu 295.527,00 EUR im Jahr 2021 und an Ganztagsschulen ohne Endausbau bzw. mit Endausbau in Höhe von bis zu 757.022,79 EUR bzw. 1.333.011,95 EUR im Jahr 2020 und bis zu 2.271.068,36 EUR bzw. 3.999.035,86 EUR im Jahr 2021 werden im Wege der internen Leistungsverrechnung im Rahmen der in GRDrs 6/2013 und 63/2014 festgelegten Standards und im Rahmen der dort vorgesehenen Finanzierung durch Erstattungen aus dem Teilhaushalt 400 - Schulverwaltungsamt - gedeckt.
Die überplanmäßigen Personalaufwendungen im THH 510, Jugendamt für die Leitungsstellen in Höhe von 99.955,00 EUR im Jahr 2020 und 299.865,00 EUR im Jahr 2021 werden im Wege der internen Leistungsverrechnung aus den im THH 400 vorgesehenen Mitteln für die Schulkindbetreuung gedeckt.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt
.
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