Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
GRDrs 838/2022
Stuttgart,
03/08/2023



Jobcenter Geschäftsplan 2023



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
20.03.2023
29.03.2023
30.03.2023



Beschlußantrag:

1. Dem Geschäftsplan 2023 des Jobcenters (Anlage 1) wird zugestimmt.

1a. Der Gemeinderat stimmt der Verwendung der vom Bund bereitgestellten Verwaltungsmittel zur Finanzierung der im Stellenplan dargestellten Personalausstattung (Stellen und Ermächtigungen) zu (s. 3 in Anlage 1). Hierbei werden von den 83,08 Ermächtigungen im Fluchtbereich Ukraine 43,83 fachspezifische sowie 2,0 nicht fachspezifische Ermächtigungen entsprechend der Entwicklung der Fallzahlen in Anspruch genommen (s. Seite 50 in Anlage 1). Eine Umschichtung aus dem Eingliederungsbudget in das Verwaltungskostenbudget ist in Höhe von 1.722.351 Euro (5,2 Prozent des Eingliederungstitels) unter Beibehaltung der Betreuungsrelation aus den Jahren 2021 und 2022 geplant.

1b. Der Gemeinderat stimmt dem Arbeitsmarktprogramm (s. 2.2.3 in Anlage 1) sowie der Art und dem Umfang der im Geschäftsplan genannten Beschaffungen („Maßnahmen“) im Rahmen der bezeichneten voraussichtlichen Aufwendungen („Kostenschätzung gesamt inkl. Optionen und Aufstockung“, vgl. 2.2.3.2 in Anlage 1) zu. Dem Oberbürgermeister werden gem. § 44 Abs. 2 Satz 1 Var. 3 GemO jeweils einzelfallbezogen die Entscheidungen über die Vergabe der nach Satz 1 dieser Beschlussziffer zu beschaffenden Leistungen bis zu einer Vergabesumme, welche jeweils um bis zu 20 Prozent über dem bezeichneten voraussichtlichen Aufwand liegt, übertragen.

1c. Der Zurverfügungstellung von 45 Arbeitsgelegenheiten im Programm „Arbeit statt Drogen“ für Langzeitarbeitslose mit einer Suchtproblematik wird zugestimmt (vgl. 2.3.3.3 Anlage 1).

1d. Der Struktursicherung der Arbeitsgelegenheiten wird zugestimmt (vgl. 2.3.3.3 Anlage 1).

2. Der Zielvereinbarung mit dem Land wird zugestimmt (siehe Ziff. 2 der Begründung).


Begründung:


Zu 1.

Die Ausgestaltung des Geschäftsplans wurde unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen (Entwicklungen am Arbeitsmarkt, Struktur und Zahl der Leistungsberechtigten, Ressourcenausstattung), Handlungsfelder und gesetzlichen Ziele vorgenommen.

Zu 1a.

Im Bundeshaushalt 2023 sind für die Verwaltungskosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende Haushaltsmittel von 5,25 Mrd. Euro veranschlagt, zudem dürfen Ausgabereste in Höhe von 400 Mio. Euro in Anspruch genommen werden. Für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit stehen 4,40 Mrd. Euro zuzüglich Ausgabereste von 200 Mio. Euro zur Verfügung. Auf Basis der Eingliederungsmittel-Verordnung 2023 werden dem Jobcenter Stuttgart 42.896.215 Euro für die Verwaltungskosten und 33.387.913 Euro für die Eingliederungsleistungen zugeteilt. Das Globalbudget beläuft sich damit auf rund 76,3 Mio. Euro und hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 2,1 Mio. Euro (2,7 Prozent) reduziert.

Zuteilung in 2023 in EUR
(Plan)
Zuteilung in 2022 in EUR
(Ist)
Globalbudget
dar. VK
dar. EGT
Globalbudget
dar. VK
dar. EGT
76.284.128
42.896.215
33.387.913
78.373.292
42.068.756
36.304.536

Die abrechenbaren Verwaltungskosten gemäß Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift (KoA-VV) werden sich voraussichtlich auf 52.616.234 Euro belaufen. Der Anteil des Bundes von 84,8 Prozent beträgt 44.618.566 Euro, der kommunale Finanzierungsanteil (KFA) von 15,2 Prozent beträgt 7.997.668 Euro. Da die vom Bund zugeteilten Mittel für die Verwaltungskosten nicht auskömmlich sind, um den Anteil des Bundes zu decken, ist zu seiner Finanzierung eine Umschichtung aus dem Eingliederungstitel von 1.722.351 Euro geplant.

Zu 1b.

· Eingliederungsbudget

2023 werden dem Jobcenter Stuttgart 33.387.913 Euro für Eingliederungsleistungen zugewiesen, 8 Prozent weniger als 2022. Die Ausgaben für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit beliefen sich in 2022 auf insgesamt 32.978.840 Euro. Durch die Umschichtung in Höhe von 1.722.351 Euro in das Verwaltungskostenbudget werden 2023 voraussichtlich 31.665.562 Euro für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zur Verfügung stehen, insgesamt also ca. 13 Prozent bzw. 4.638.974 Euro weniger als 2022.


· Arbeitsmarktprogramm

Die Mittel für die einzelnen Eingliederungsleistungen werden unter Berücksichtigung der bis Ende 2022 vollzogenen Ausgabenentwicklung und mit Blick auf die prognostizierte Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung sowie die mit dem Bürgergeld-Gesetz verbundenen Entwicklungen im Jahr 2023 fortgeschrieben (s. 2.3 in Anlage 1).

· Beschaffungen

Ca. 50 Prozent der im Eingliederungstitel 2023 vorhandenen Mittel werden über die Beschaffung und Bereitstellung von Vergabemaßnahmen verausgabt. Die Hauptsatzung und die Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Stuttgart sehen vor, dass die Entscheidung über Art und Umfang der Beschaffung bei den nachfolgend genannten voraussichtlichen Auftragswerten bzw. die Vergabe von Lieferungen und Leistungen bei den nachfolgend genannten Vergabesummen:

· bis zu 190.000 Euro: · bis zu 290.000 Euro: · über 290.000 Euro vom zuständigen Gemeinderatsausschuss
getroffen wird.

Da die Auftragsvolumina der vom Jobcenter Stuttgart zu beschaffenden Maßnahmen, bis auf wenige Einzelfälle, regelmäßig den Auftragswert von 290.000 Euro überschreiten, können Neubeschaffungen wegen der zu beachtenden vergaberechtlichen Fristen, Einbringungsfristen und Terminen der zuständigen Gemeinderatsausschüsse nur mit einem großen zeitlichen Vorlauf erfolgen.

Bei der im Beschlussantrag 1b vorgeschlagenen Übertragung der Entscheidung über die Vergabe auf den Oberbürgermeister handelt es sich um einen Fall des § 44 Abs. 2 Satz 1 Var. 3 GemO und dabei jeweils um einzelfallbezogene Entscheidungen. Eine dauerhafte Übertragung im Sinne des § 44 Abs. 2 Satz 2 GemO, die nur durch die Hauptsatzung und nicht durch einfachen Beschluss geregelt werden könnte, liegt nicht vor.

Die Verwaltung schlägt vor, dass der Gemeinderat mit der Zustimmung zum Geschäftsplan auch über die Art und den Umfang der unten stehenden und im Geschäftsplan ausdifferenzierten (s. 2.3.4.2 in Anlage 1) Beschaffung neuer Maßnahmen im Rahmen der bezeichneten voraussichtlichen Aufwände („Kostenschätzung gesamt inkl. Optionen und Aufstockung“) zustimmt und die Entscheidungen über die Vergabe dieser Leistungen jeweils bis zu einer Vergabesumme, welche um bis zu 20 Prozent über dem bezeichneten voraussichtlichen Aufwand liegt, auf den Oberbürgermeister und damit die Verwaltung überträgt.



Zu 1c.

Für Langzeitarbeitslose mit einer Suchtproblematik stehen im Programm „Arbeit statt Drogen“ 2023 insgesamt 45 Arbeitsgelegenheiten zur Verfügung. Der Bedarf an öffentlich geförderter Beschäftigung für diesen Personenkreis wurde mit der GRDrs 756/2015 (Niederschwellige arbeitsähnliche Tätigkeiten) am 27.11.2015 im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen diskutiert. Der Gemeinderat hat von dem in seinem Auftrag durch die Verwaltung erarbeiteten Vorschlag zur Fortsetzung des Programms „Arbeit statt Drogen“ zustimmend Kenntnis genommen (GRDrs 896/2015, GRDrs 1128/2018). Das Jobcenter hat sein Prüfverfahren zu den Kriterien öffentliches Interesse, Zusätzlichkeit und Wettbewerbsneutralität an den Vorgaben des Gemeinderats (vgl. GRDrs 885/2015) ausgerichtet. Damit kann auch der Bewilligung und Umsetzung der im Geschäftsplan 2023 enthaltenen Arbeitsgelegenheiten gem. § 16d SGB II im Rahmen des Programms „Arbeit statt Drogen“ für Substituierte und Drogenkonsument*innen zugestimmt werden. Zu berücksichtigen ist, dass die Kriterien öffentliches Interesse, Zusätzlichkeit und Wettbewerbsneutralität, die gem. § 16d SGB II für Arbeitsgelegenheiten gelten, von externen Prüfinstanzen abweichend bewertet werden könnten.



Zu 1d.

2022 standen insgesamt 364 Arbeitsgelegenheiten – aus Sicht des Jobcenters quantitativ und qualitativ bedarfsgerecht – zur Verfügung. Im Durchschnitt wurden 2022 allerdings nur 65 Prozent der Arbeitsgelegenheiten genutzt, gemeinsam mit den Arbeitshilfeträgern vereinbarte Maßnahmen, die zu einer besseren Belegung führen sollten, zeigten nicht die gewünschte Wirkung. Da für die Durchführung von Arbeitsgelegenheiten verlässliche Strukturen, wie z. B. Räumlichkeiten, unabhängig von der tatsächlichen Anzahl an Arbeitsgelegenheiten, vorgehalten und finanziert werden müssen, sind durch die geringe Belegung für die durchführenden Träger Kosten entstanden, die nicht über die Zahlung der Maßnahmenkostenpauschale pro belegtem Platz abgedeckt werden können.

Bei der Beantragung der diesjährigen 309 Arbeitsgelegenheiten im November 2022 hatten die Träger darauf hingewiesen, dass insbesondere die Sachkosten (Miete, Energie) nur geschätzt werden können und mit weiteren Steigerungen 2023 zu rechnen sei.

Zur Absicherung der mit den Trägern zu Jahresbeginn vereinbarten und von den Trägern vorgehaltenen Strukturen prüft das Jobcenter begründete Änderungsanträge. Gründe können nachgewiesene höhere Aufwendungen pro Teilnehmendem sein, soweit die im Voraus bewilligte Gesamtfördersumme nicht überschritten wird. Dabei wird aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ein Eigenanteil von 30 Prozent vorausgesetzt.

Zu 2. Zielsystem: Ziele, Zielindikatoren, Zielwerte

Das Zielsystem der Grundsicherung für Arbeitsuchende besteht für das Jahr 2023 unverändert weiter. Der Gesetzgeber hat in § 48a SGB II für die Zielvereinbarungen nach § 48b SGB II folgende Steuerungsziele festgelegt:

Zielsystem des Bundes
Nr.
Ziele
Zielindikatoren
1Reduzierung der HilfebedürftigkeitSumme der Leistungen zum Lebensunterhalt (K1)
2Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit, Ausbildung und SelbstständigkeitIntegrationsquote (K2)
3Vermeidung von langfristigem LeistungsbezugVeränderung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehenden (K3)

Für die Messung der Ziele werden Indikatoren (K) mit Zielwerten bzw. Veränderungswerten vereinbart, deren Berechnungsweise für die Ziele 1 bis 3 im „Gemeinsamen Planungsdokument für die Zielsteuerung 2023 im SGB II“ festgelegt ist.

Die Kennzahl zum Ziel 1 ist im Gegensatz zu den Werten der Ziele 2 und 3 nicht festgeschrieben, sondern wird in ihrem Verlauf im Rahmen eines qualitativ hochwertigen Monitorings beobachtet und ggf. mit der prognostizierten Entwicklung verglichen.

Die Ziele 2 und 3 sind, wie im Vorjahr, dezentral durch die Jobcenter zu planen. Dadurch soll eine realistische und gleichzeitig ambitionierte Zielwertfindung und somit eine höhere Akzeptanz des Planungsverfahrens insgesamt erreicht werden.

Im Gegensatz zum Vorjahr werden in der Zielsteuerung 2023 die Ziele 2 und 3 geschlechterspezifisch beplant. Dadurch entfällt das zusätzlich vereinbarte Ziel 4 - Steigerung der Integrationsquote erziehender Frauen. Das gleichstellungspolitische Ziel 4 aus dem Vorjahr geht in der geschlechterspezifischen Zielplanung in 2023 von Ziel 2 und 3 auf.

Zusätzlich vereinbart das Land Baden-Württemberg mit dem Jobcenter Stuttgart ein weiteres Ziel:

Ziele des LandesZielindikatoren
4Vermeidung und Verringerung von Langzeitleistungsbezug, Förderungen nach §§ 16e + 16i SGB IIFörderungen nach §§ 16e + 16i SGB II

Die vorgeschlagenen Zielwerte sind aus den Handlungsbedarfen unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen abgeleitet.

Im Rahmen des SGB II-Zielsystems (§ 48 SGB II) werden zwischen dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg und der Landeshauptstadt Stuttgart als zugelassenen kommunalen Träger folgende Zielwerte vereinbart:

ZielindikatorenAngebotswerte 2023
1Summe der Leistungen zum LebensunterhaltDer Wert wird beobachtet
2Veränderung der Integrationsquote (K2)Insgesamt:
Rückgang der Quote um nicht mehr als 6,7 Prozent

Frauen: Rückgang der Quote um nicht mehr als 13,0 Prozent

Männer: Erhöhung der Quote um mindestens 1,5 Prozent

3Veränderung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehenden (JFW K3)Insgesamt: Rückgang des Bestands um mindestens 1,4 Prozent

Frauen: Rückgang des Bestands um mindestens 1,2 Prozent

Männer: Rückgang des Bestands um mindestens 1,6 Prozent

4Landesspezifischer Zusatz – Förderungen nach §§ 16e + 16i SGB IIMit einem Monitoring wird die Entwicklung der Teilnahmen an Förderungen nach § 16e und § 16i SGB II beobachtet.



Die Landeshauptstadt Stuttgart vereinbart mit dem Ministerium für das Ziel 2, dass es erreicht wird, wenn die Integrationsquote insgesamt um nicht mehr als 6,7 Prozent, im Vergleich zum Vorjahr sinkt bzw. 6.815 Integrationen erreicht werden, davon 2.594 Integrationen bei den Frauen und bei den Männer 4.221 Integrationen.
Für das Ziel 3 wird ein Rückgang von mindestens 1,4 Prozent vorgeschlagen, was bedeutet, dass die durchschnittliche Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Durchschnitt der letzten zwölf Monate im Vergleich zum Vorjahr um mindestens diesen Anteil sinkt. Zu den Langzeitleistungsbeziehenden werden die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gezählt, die in den letzten zwei Jahren 21 Monate SGB II-Leistungen bezogen haben.
Als Ziel 4 soll die Integration von Langzeitleistungsbeziehenden verbessert werden. Dies soll insbesondere durch die Förderung von Maßnahmen nach §§ 16e und 16i SGB II erfolgen. Dazu wird, wie bei Ziel 1, ein Monitoring durchgeführt. Es werden keine konkreten Zielwerte vereinbart, die Steigerung der durchschnittlichen Zahl der Teilnehmenden an den Maßnahmen nach §§ 16i und 16e wird angestrebt.


Die Angebote sind vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates vereinbart.





Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen

Die Referate AKR und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.




Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1: Geschäftsplan 2023
Anlage 2: Anträge des Jobcenters zur Einrichtung oder Verlängerungen von Ermächtigungen
Anlage 3: Maßnahmenübersicht


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