Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
954/2020
GZ:
SI
Sitzungstermin: 03.02.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Schmidt fr
Betreff: Jobcenter Geschäftsplan 2021

Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 14.12.2020, öffentlich, Nr. 142
Verwaltungsausschuss vom 16.12.2020, öffentlich, Nr. 584
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung

Gemeinderat vom 17.12.2020, öffentlich, Nr. 384
Ergebnis: Feststellung der Beschlussunfähigkeit gem. § 37 Abs. 3 GemO und Vertagung der Sitzung des Gemeinderats auf den 21.12.2020

Gemeinderat vom 21.12.2020, öffentlich, Nr. 403
Ergebnis: Zurückstellung

Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 25.01.2021, öffentlich, Nr. 6
Ergebnis: einmütige Zustimmung mit Maßgabe


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 08.12.2020, GRDrs 954/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Geschäftsplan 2021 des Jobcenters (Anlage 1) wird unter Vorbehalt der Bestätigung der vorläufigen Haushaltsansätze durch die Verabschiedung des Bundeshaushalts 2021 und dem Erlass der Eingliederungsmittel-Verordnung 2021 zugestimmt. 2. Den Angebotswerten im Zielvereinbarungsverfahren wird zugestimmt. Der Gemeinderat wird über die endgültigen, mit dem Land vereinbarten Zielwerte, informiert.

3. Auf Basis der prognostizierten Bestandszahlen zum Jahresende 2021 und unter Beibehaltung der Betreuungsrelationen des Geschäftsplans 2020 wird die Verwaltung ermächtigt, im operativen Bereich zusätzliches Personal bis zu 49,79 Vollzeitkräften (VZK) außerhalb des Stellenplans - befristet bis Ende 2022 - einzustellen, um die Betreuung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Bedarfsgemeinschaften im Jobcenter bei steigenden Fallzahlen aufgrund der Corona-Pandemie zu gewährleisten Die Einstellungen erfolgen unbefristet und entsprechend der Entwicklung der Fallzahlen (Anlagen 2 und 3).

4. Die erforderlichen Sachmittel in Höhe von 80.000 EUR im Haushaltsjahr 2021 für die Ausstattung der operativen Dienststellen werden im zu erstellenden Nachtragshaushalt 2021 berücksichtigt. Die Mittel werden im Teilfinanzhaushalt 290 - Jobcenter, Sonstige Investitionen, Ausz.Gr. 783 - Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, bereitgestellt.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.

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