Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
241
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VerhandlungDrucksache:
198/2022
GZ:
WFB/T
Sitzungstermin: 06.07.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Neubau städtische Tageseinrichtung für Kinder
Schrozberger Straße 41, in Stuttgart-Zuffenhausen
- Vorprojektbeschluss

Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 03.06.2022, nicht öffentl., Nr. 93
Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 05.07.2022, öffentlich, Nr. 199
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung


Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen und des Technischen Referats vom 31.05.2022, GRDrs 198/2022, mit folgendem

Beschlussantrag:

1) Dem Abbruch der 3-gruppigen und Neubau einer 5-gruppigen Tageseinrichtung für Kinder in der Schrozberger Straße 41 in Stuttgart-Zuffenhausen auf Basis des Raumprogramms (Anlage 1) und der Voruntersuchung (Anlage 2) wird zugestimmt.

2) Für das Bauvorhaben entstehen nach einer ersten Grobkostenannahme des Hochbauamtes (Stand: August 2021) voraussichtliche Gesamtkosten in Höhe von 7.653.000 EUR (Abbruch Bestandsgebäude, Neubau inkl. Außenanlagen und Ausstattung).

3) Die Verwaltung wird mit der Durchführung eines VgV-Verfahrens (Auswahlverfahren für die Planungsleistungen Architektur) ermächtigt. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, im Anschluss an das VgV-Verfahren die Vergabe der Planungsaufträge sowie der Weiterplanung der Maßnahme bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI (Entwurfsplanung) durchzuführen.

4) Die Aufwendungen für die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 gemäß Beschlussziffer 3 von insgesamt 500.000 EUR, davon 180.000 EUR im Haushaltsjahr 2022 und 320.000 EUR im Haushaltsjahr 2023, werden aus der Planungsmittelpauschale für Kindertageseinrichtungen im Teilergebnishaushalt 230 Liegenschaftsamt, Amtsbereich 2307030 Immobilienverwaltung, Kontengruppe 42510 Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen finanziert. Die restlichen Umsetzungsmittel werden in der Projektbeschlussvorlage dargestellt und zum Doppelhaushalt 2024/2025 angemeldet.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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