Landeshauptstadt Stuttgart
Bürgermeisteramt
Gz: 7820
GRDrs 1021/2021
Stuttgart,
11/08/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 15.11.2021



Förderprogramm Regiomaten: Chancen durch „Smart Store“-Konzepte nutzen

Beantwortung / Stellungnahme

Zahlreiche Landwirte in Stuttgart bieten hochwertige Erzeugnisse der Landwirtschaft, des Obst-, Wein- und Gartenbaus aus regionaler Produktion in der Direktvermarktung an. Einige nutzen dazu auch Verkaufsautomaten. Jeder Einkauf bei einem Direktvermarkter trägt dazu bei, dass die erbrachte Wertschöpfung vor Ort ankommt und somit Landwirte in Stuttgart Bestand haben.

Die städtische Wirtschaftsförderung (OB/82) unterstützt die Direktvermarktung beispielsweise mit der Direktvermarkter-Broschüre „Lust auf Frisches“. Diese Broschüre weist den Verbraucherinnen und Verbrauchern den Weg zu den Direktvermarktern in ihrer Nähe. Sie wurde von der städtischen Wirtschaftsförderung zusammen mit dem Bauernverband Stuttgart e.V. und der Kreisgruppe Stuttgart des Gartenbauverbands Baden-Württemberg-Hessen e.V. zuletzt Ende 2018 neu aufgelegt. Das Angebot ist auch im Internet unter www.stuttgart.de als interaktive Kartenanwendung abrufbar.

Im Rahmen des Förderprogramms Nahversorgung konkret werden Nahversorgungsunternehmen in Defiziträumen mit prekärer Versorgungssituation gefördert. Das Förderpro-gramm Nahversorgung konkret existiert seit über fünf Jahren. Für die Fortführung und Verstetigung dieses Engagements der Landeshauptstadt Stuttgart für die wohnungsnahe Grundversorgung ihrer Stadtquartiere hat das Amt für Stadtplanung und Wohnen für den DHH 2022/23 wieder Fördermittel in Höhe von 50.000 EUR p.a. angemeldet. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören unter anderem auch Investitionskostenzuschüsse, die für inhabergeführte Lebensmittelgeschäfte 50 % des Investitionsvolumens (bis max. 10.000 €) betragen. Das Förderprogramm wird in enger Abstimmung zwischen der Abteilung Stadtentwicklung (61-2) und OB/82 realisiert.

Das Förderprogramm Nahversorgung konkret bezieht sich auf die Gesamtstadt. Vorrangig gefördert wird die Realisierung neuer sowie die Stärkung bestehender Angebote der Nahversorgung zur wohnungsnahen Lebensmittelversorgung in Defiziträumen, das heißt an nicht-versorgten, strukturell unterversorgten oder in ihrer Versorgung gefährdeten Standorten im Stadtgebiet. Der Fokus liegt dabei auf kleinflächigen Versorgungsangeboten sowie den Arbeitsmarkt- bzw. SGB-geförderten Lebensmittelmärkten an für den herkömmlichen, großflächigen Lebensmitteleinzelhandel nicht-rentablen Standorten. Die Mittel werden dafür genutzt, die Nahversorgung an einzelnen Standorten durch gezielte Investitionen in die Ladeninfrastruktur, besondere Beratungsangebote für inhabergeführte (Kleinst-)Lebensmittelgeschäfte, alternative Angebote zur mobilen Lebensmittelversorgung und lokale Marketingaktionen zu sichern und zu stärken.

Über das Förderprogramm Nahversorgung konkret können in der aktuellen Ausgestaltung bereits heute Angebote vergleichbar zu einem „Regiomat“ gefördert werden, sofern diese von ihrer Angebotsbreite zur Sicherung der wohnungsnahen Nahversorgung geeignet sind. Bei einem inhaltlichen Ausbau des Programms wären neben zusätzlichen finanziellen Mitteln auch weitere personelle Kapazitäten zur Koordination, Bearbeitung und Umsetzung erforderlich.



Vorliegende Anträge/Anfragen

1174/2021 PULS




Dr. Frank Nopper



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