Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz:
WFB
GRDrs
1329/2015
Stuttgart,
11/25/2015
Haushalt
2016/2017
Unterlage für die
2
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
07.12.2015
Finanzierung von Nachfinanzierungsbedarfen 2016 ff. für den Kita-Ausbau aus nicht verbrauchten Betriebsmitteln 2015
Beantwortung / Stellungnahme
Herr Stadtrat Körner (SPD) hat in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 13.11.2015 um Darstellung gebeten, inwieweit der in Teil I der Anlage 4 zur Finanzplanung 2015-2020 („Grüne Liste“) als Vorbelastung ausgewiesene Nachfinanzierungsbedarf von insgesamt 5,864 Mio. EUR durch eingesparte Betriebsmittel des Jahres 2015 finanziert werden kann.
Es handelt sich bei dem Nachfinanzierungsbedarf um bisher nicht eingeplante Auszahlungen, die in den Jahren 2016 ff. für bereits beschlossene oder in Umsetzung befindliche Projekte freier Träger anfallen werden (vgl. GRDrs 650/2015 Anlage 4, Listen 1.4 und 1.5).
Gemäß § 10 Abs. 1 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) sind Auszahlungen in dem Haushaltsjahr zu veranschlagen, in dem sie voraussichtlich zu leisten sind. Im Haushaltsplan 2014/2015 ist zwar bei den Deckungsvermerken festgelegt, dass die konsumtiv veranschlagten Aufwendungen für den Um- und Ausbau der Kindertagesbetreuung (einschließlich Betriebskostenpauschale) deckungspflichtig zugunsten investiver Auszahlungen für diesen Zweck sind (S. 478, Nr. 510.02). Allerdings gilt dies nur für Auszahlungen im betreffenden Haushaltsjahr. Eine Deckungsbeziehung für Belastungen in künftigen Haushaltsjahren ist davon nicht umfasst.
Aus diesem Grund ist es haushaltsrechtlich nicht möglich, nicht verbrauchte konsumtive Ansätze aus der Betriebskostenpauschale des Jahres 2015 für den in den Jahren 2016 ff. anfallenden Finanzierungsbedarf zu verwenden.
Allerdings werden laut Finanzzwischenbericht (GRDrs 432/2015) im Jahr 2015 ca. 27 Mio. EUR der geplanten Kita-Betriebsmittel nicht abfließen. Die dadurch frei gewordenen liquiden Mittel sind in der Planung des Finanzierungsbedarfs im Haushaltsjahr 2016 berücksichtigt und reduzieren insofern den Kreditbedarf zur Finanzierung von Investitionen, also auch für die Nachfinanzierung der Kita-Ausbauprojekte. Damit wird dem Anliegen des Antragstellers im Ergebnis Rechnung getragen.
Vorliegende Anträge/Anfragen
StR Körner (SPD), mündlich VA 13.11.2015
Michael FöllErster Bürgermeister
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