Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI / 53
GRDrs 1439/2023
Stuttgart,
11/09/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 15.11.2023



Einrichtung und Betrieb einer Clearingstelle zur Wiedereingliederung der Menschen ohne Krankenversicherung und Installation eines Gesundheitsfonds

Beantwortung / Stellungnahme

Die Landeshauptstadt Stuttgart verfügt über ein differenziertes Versorgungs- und Unterstützungssystem für Menschen in existenziellen Notlagen. Dazu gehören auch niederschwellige medizinische Angebote, z. B. die Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung (MMM) oder das MedMobil. Gerade in diesen Angeboten wird eine Versorgungslücke sichtbar, die Personen mit Beitragsschulden bei ihrer Krankenkasse und nicht Krankenversicherte betrifft. Die verfügbaren Zahlen legen nahe, dass im Jahr 2022 mindestens 2.100 Personen zu dieser Gruppe gezählt werden konnten, siehe auch GRDrs 737/2023.

Wie in der GRDrs 737/2023 dargestellt, zielt der Vorschlag auf die Einrichtung einer Clearingstelle und die Installation eines Gesundheitsfonds für diese Zielgruppe, deren Wirksamkeit zunächst in einer vierjährigen Projektphase erprobt, evaluiert und gegebenenfalls konzeptionell angepasst werden sollte, bevor über eine Regelförderung entschieden werden könnte. Die zentrale Aufgabe der Clearingstelle wäre die Ermöglichung gesundheitlicher Chancengleichheit und Verbesserung der Teilhabechancen der Zielgruppe durch die Reintegration in die Krankenversicherung und die Schaffung niederschwelligen Zugangs zu medizinischer Versorgung durch einen Gesundheitsfonds. Wie in der GRDrs dargestellt, sollten keine Behandlungen oder Hilfsmittel aus dem Gesundheitsfonds finanziert werden, wenn die Betroffenen Ansprüche gegenüber anderen Kostenträgern geltend gemacht werden könnten, z. B. Krankenversicherungen, Leistungen nach SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Kostenträger werden folglich auch weiterhin eine medizinische Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung tragen.

Die komplexen Prozesse der Reintegration können momentan nicht aus dem bestehenden Unterstützungs- und Versorgungssystem heraus begleitet werden, da hierfür die Expertise, die zeitlichen und personellen Ressourcen fehlen. Basierend auf den Erfahrungen der Münchner Clearingstelle, würde für die Dauer der Projektlaufzeit (vier Jahre) folgender befristeter Stellenumfang benötigt (Vergleiche GRDrs 737/2023): 1 VK Sozialarbeiter*in,1 VK Sozialversicherungsfachangestellte*r, 0,5 VK Verwaltung für die Clearingstelle sowie 0,25 VK Gesundheitsplanung in der Abteilung Gesundheitsförderung und Planung 53-5 im Gesundheitsamt.

Vor dem Hintergrund der Erfahrungen der Münchner Clearingstelle, die in einem vergleichbaren Handlungsfeld verortet ist, ließe sich eine Konkretisierung der für den Gesundheitsfonds bisher veranschlagten Mittel unter Berücksichtigung einer Anlaufzeit vornehmen, die in der GRDrs 737/2023 noch nicht möglich war. Demnach würde die Clearingstelle Mitte 2024 mit einem geringeren Budget starten können und stufenweise die Kapazität erweitern. Unter Berücksichtigung der notwendigen Vorlaufzeit im ersten Projektjahr (Verfügbarkeit der finanziellen Mittel, Stellenausschreibung und –besetzung), würden für das Jahr 2024 150 TEUR für den Gesundheitsfonds veranschlagt. Analog zu den Erfahrungen in München würde zudem davon auszugehen sein, dass sich die Bekanntheit des Projekts und die Prozesse der Akteur*innen der Clearingstelle erst im Laufe des zweiten Projektjahrs konsolidiert haben würde. Vor diesem Hintergrund würden für 2025 400 TEUR zu veranschlagen sein. Mit Blick auf die Größe der Zielgruppe und die jeweiligen Bedarfe könnte davon ausgegangen werden, dass für die Jahre 2026 und 2027 ein Gesundheitsfonds in Höhe von 500 TEUR notwendig werden könnte. Es wäre davon auszugehen, dass ein Teil der finanzierten Behandlungen durch den Gesundheitsfonds durch die zuständigen Kostenträger refinanziert werden könnte. Der konkrete Betrag ließe sich jedoch nicht genau beziffern, da er von der Vollständigkeit und dem Erfolg der Anträge abhängen würde. Daher sollten die Mittel für den Gesundheitsfond zunächst für die Dauer von vier Jahren befristet werden, um die notwendigen Erfahrungen sammeln zu können.

Maßnahme/Kontengruppe2024 in TEUR2025 in TEUR2026 in TEUR2027 in TEUR2028 in TEUR2029 ff in TEUR
Gesundheitsfonds15040050050000



Vorliegende Anträge/Anfragen

2121/2023 CDU-Fraktion, 3172/2023 SPD-Fraktion, 4300/2023 Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei




Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin




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