Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
0330-06
GRDrs
1502/2019
Stuttgart,
01/10/2020
Nachrücken von Herrn Kai-Philip Goller (AfD) in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
22.01.2020
23.01.2020
Beschlußantrag:
Der Gemeinderat stellt fest, dass dem Eintritt von Herrn Kai-Philip Goller in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart keine Hinderungsgründe entgegenstehen.
Begründung:
Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 26. Mai 2019 ist Herr Kai-Philip Goller die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags der AfD. Er rückt daher gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für den im Laufe des 1. Dezember 2019 verstorbenen Stadtrat Dr. Korneffel mit Wirkung zum 1. Dezember 2019 in den Gemeinderat nach.
Herr Kai-Philip Goller hat erklärt, dass er die Wahl in den Gemeinderat annimmt, die Voraussetzung zur Wählbarkeit gemäß § 28 GemO erfüllt und bei ihm keine Hinderungsgründe für den Eintritt in den Gemeinderat nach § 29 Abs. 1 GemO vorliegen.
Der Gemeinderat hat gemäß § 29 Abs. 5 GemO festzustellen, dass bei Herrn Kai-Philip Goller keine Hinderungsgründe vorliegen.
Finanzielle Auswirkungen
-
Beteiligte Stellen
nicht erforderlich
Vorliegende Anträge/Anfragen
-
Erledigte Anträge/Anfragen
-
Fritz Kuhn
Anlagen
-
<Anlagen>
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