Die Abgrenzung des Teilgebiets S5 hat damit folgenden Verlauf: Nördlich Wannenstraße, Adlerstraße, Böblinger Straße, Karl-Kloß-Straße, Böheimstraße und Benckendorffstraße. Beteiligung des Stadtbezirks Süd Eine Arbeitsgruppe des Bezirksbeirats Süd war an der Erarbeitung der Teilgebietsabgrenzungen beteiligt. Der Bezirksbeirat Süd hat den Abgrenzungen der Teilgebiete S4(2) und S5 und damit der Erweiterung des Parkraummanagementgebiets am 10. März 2015 mehrheitlich zugestimmt (10 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen). Stadtbezirk Nord, Teilgebiete N7, N4 und N5 In der GRDrs. 144/2014 war vorgesehen, zunächst nur zwei Teilgebiete im Bereich der Türlenstraße und der Nordbahnhofstraße zu bewirtschaften. Die verkehrlichen Auswirkungen der städtebaulichen Entwicklung im Bereich der Wolframstraße haben jedoch dazu geführt, dass dieser Ansatz überarbeitet werden musste. Im Rahmen der 1. Umsetzungsstufe konnte auf diese Entwicklung nicht mehr reagiert werden, da dies den laufenden Terminplan für die gesamte Konzeption gefährdet hätte. Es wurde jedoch für die Umsetzungsstufe 2 in Abstimmung mit der Arbeitsgruppe des Bezirksbeirats Nord ein Konzept entwickelt, wie stufenweise und bei Bedarf in den umgebenden Quartieren des Europaviertels mit dem Parkraummanagement vorgegangen werden könnte. Umgrenzungen der Teilgebiete N7, N4 und N5. Die Abgrenzung des Teilgebiets N7 hat folgenden Verlauf: Mönchhaldenstraße, südlich Gäubahntrasse, Friedhofstraße, Heilbronner Straße, Kriegerstraße, Im Kaisemer und östlich Birkenwaldstraße. Die Abgrenzung des Teilgebiets N4 hat folgenden Verlauf: Otto-Umfrid-Straße, Eckartstraße, Rosensteinstraße, Nordbahnhofstraße, nördlich Wolframstraße, Heilbronner Straße und Friedhofstraße. Die Abgrenzung des Teilgebiets N5 hat folgenden Verlauf: Hedwig-Dohm-Straße, Gäubahntrasse, Rosensteinstraße, Eckartstraße und Otto-Umfrid-Straße. Im Teilgebiet N5 wird das Parkraumbewirtschaftungsprinzip nach dem Vorbild des Stuttgarter Westens umgesetzt. Konzept für die Teilgebiete N7 und N4 Um der Problematik des Parksuchverkehrs zu begegnen, wurde folgende mögliche Vorgehensweise planerisch erarbeitet: - Zunächst sollen die Teilgebiete N4 und N7 wie das Teilgebiet N5 (Prinzip West) bewirtschaftet werden. Die Vorteile dabei sind bekannt, allerdings könnte sowohl das entstehende neue Angebot von Parkplätzen und deren vergleichsweise niedrige Gebühr Anreiz sein, dass Besucher des Europaviertels nicht die dortigen Stellplätze aufsuchen. Sofern diese Wirkung aber nicht eintritt, wird diese Form der Bewirtschaftung beibehalten. - Sollte das „Prinzip West“ zu unerwünschten Auswirkungen für die Quartiere in der Umgebung des Europaviertels führen, wäre es denkbar, in den besucherstarken Zeiten, also am Freitag und Samstag, die Parkgebühren zu erhöhen. Es kann vorab aber nicht gesagt werden, ob dies auswärtige Besucher abhält, dort zu parken. Nachteilig wäre dies auch für die Besucher der Anwohner - Eine weitere denkbare Maßnahme wäre die straßenbezogene Reservierung des Parkraums für die Bewohner an besucherstarken Tagen nach dem Trennungsprinzip. Das wären im Teilgebiet N4 die Friedhofstraße, Mönchstraße und Beyerstraße; im Teilgebiet N7 der nördliche Bereich der Türlenstraße. Allerdings wäre auch diese Regelung mit Nachteilen verbunden (komplizierte Beschilderung, die evtl. wechselweise bedient werden muss, Verständnisprobleme, uneinheitliche Regelungen in benachbarten Gebieten). Die Stadtverwaltung bleibt deshalb bei ihrem Vorschlag, zunächst auch die Teilgebiete N4 und N7 nach dem „Prinzip West“ zu bewirtschaften. Sollten sich an besucherstarken Tagen dennoch Probleme ergeben, könnten auf Grundlage von Detailuntersuchungen situationsangepasste Veränderungen vorgenommen werden (siehe oben). Allerdings sind diese möglichen Veränderungen stark mit Nachteilen behaftet, so dass vor einer endgültigen politischen Entscheidung eine sorgfältige Abwägung zwischen Vor- und Nachteilen erforderlich ist. Beteiligung des Stadtbezirks Nord Eine Arbeitsgruppe des Bezirksbeirats Nord war an der Erarbeitung der Teilgebietsabgrenzungen beteiligt. Der Bezirksbeirat Nord hat den Abgrenzungen der Teilgebiete N7, N4 und N5 und damit der Erweiterung des Parkraummanagementgebiets am 16. März 2015 mehrheitlich zugestimmt (9 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen). Die von der Stadtverwaltung vorgeschlagene und mit den Bezirksbeiräten erarbeitete Gebietseinteilung für die 2. Umsetzungsstufe (Teilgebiete M4, O4, O2, S4(2), S5, N7, N4 und N5) ist in Anlage 1 dargestellt. Parkregelung Die künftigen Parkregelungen sind in der GRDrs. 317/2013 ausführlich beschrieben. Demnach wird die Bewirtschaftungsdauer flächendeckend auf 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr verlängert bzw. für diesen Zeitraum eingeführt. Die darin genannte Gebührenhöhe wird am 1. Oktober 2015 angepasst und ist nachfolgend beschrieben: In Kurzzeitparkbereichen ist das Parken für alle Nutzer während dieser Zeit gebührenpflichtig (10 Cent für 8 Minuten – also 1 € für 80 Minuten, Maximalparkdauer zwei Stunden), abweichend davon können Bewohner mit Parkausweis montags bis freitags ab 19:00 Uhr und samstags ab 14:00 Uhr gebührenfrei in diesen Kurzzeitparkbereichen parken. Die Regelung, dass bei einer Parkdauer bis zu 30 Minuten keine Parkgebühr erhoben wird, bleibt bestehen („Brötchentaste“). Auf den sonstigen Stellplätzen in den Bewohnerparkgebieten können Bewohner innerhalb des Teilgebiets, in dem sie ihren Hauptwohnsitz haben, mit einem Bewohnerparkausweis (Gebühr 30,70 €/Jahr) parkgebührenfrei parken. Gewerbetreibende bzw. Arbeitsstätten im Allgemeinen mit Sitz im Bewohnerparkgebiet können eine Ausnahmegenehmigung bekommen (Gebühr 120 €/Jahr), die sie von der Gebührenpflicht befreit. Alle anderen Nutzer müssen im Zeitraum von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr am Parkscheinautomat ein entsprechendes Ticket lösen (10 Cent für 8 Minuten – also 1 € für 80 Minuten, Tagesticket 7,20 €). Öffentlichkeitsarbeit Um die Bevölkerung und die betroffenen Fahrzeughalter über die zukünftigen Parkregeln in den neuen PRM-Teilgebieten zu informieren, wird mit entsprechendem zeitlichem Vorlauf Informationsmaterial auf der Homepage der Stadt hinterlegt. Begleitet wird dies durch Informationen im Amtsblatt und diversen Pressemitteilungen. Analog zur Einführung des Parkraummanagements in der Umsetzungsstufe 1 werden Flyer erstellt, die mit ausreichender Vorlaufzeit gezielt an die Bevölkerung verteilt werden und in den Bürgerbüros ausliegen. Terminplan für die Einführung der 2. Umsetzungsstufe - Ab November 2015 wird mit der Ausführung der Fundamente begonnen. - Ab März 2016 wird mit dem Aufstellen der Beschilderung und der Automaten begonnen. - Ab 1. März 2016 werden die Bewohnerparkausweise durch die Bürgerbüros ausgestellt. Eine Online-Antragstellung ist ebenfalls möglich. - Die Inbetriebnahme der 2. Umsetzungsstufe erfolgt zum 1. Juni 2016. Einteilung der Bewohnerparkgebiete für die 3. Umsetzungsstufe Die Gebietseinteilung für die 3. Umsetzungsstufe (ab dem 01.11.2017) wird im weiteren Projektablauf sukzessive mit den Bezirken besprochen. Über Ergebnisse und Änderungen wird berichtet. Begründung zum Beschlussantrag 2.: Personalbedarf Der verkehrliche Erfolg eines Parkraummanagements kann nur durch eine regelmäßige und konsequente Überwachung gewährleistet werden. Eine spürbare Präsenz der Verkehrsüberwachung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Akzeptanz der Bewohnerschaft für dieses Parkkonzept. Gleichzeitig wirkt die Verkehrsüberwachung zwischenzeitlich als Steuerungsinstrument innerhalb des Parkraummanagements und beeinflusst in dieser Funktion die allgemeinen Parkverhältnisse in den Bewirtschaftungsgebieten erheblich. Die im Laufe der Detailplanungen veränderten Teilgebiete und die vorgezogene Realisierung in der 1. und 2. Umsetzungsstufe haben naturgemäß Auswirkungen auf den Personalbedarf. 1. Umsetzungsstufe