Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Referat Städtebau und Umwelt
Technisches Referat

Gz: StU/T/RSO
GRDrs 487/2015
geändert: Anlage 2
Stuttgart,
07/20/2015



Parkraummanagement für die Stadtbezirke Stuttgart-Mitte, Stuttgart-Nord, Stuttgart-Süd, Stuttgart-Ost
Einführungsbeschluss für die 2. Umsetzungsstufe




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
21.07.2015
28.07.2015
29.07.2015
29.07.2015



Beschlußantrag:

1. Der Einführung einer Parkraumbewirtschaftung in dem im Lageplan zur Gebietseinteilung der 2. Umsetzungsstufe festgelegten Straßenraum (Anlage 1) zum 1. Juni 2016 wird zugestimmt.

2. Die für die 2. Umsetzungsstufe erforderlichen Stellen werden im regulären Stellenplanverfahren zum Haushalt 2016/2017 geschaffen.

3. Für die Gebiete der 1. und 2. Umsetzungsstufe, die von der vorläufigen Grobplanung in der GRDrs. 317/2013 abweichen, wird beim Amt für öffentliche Ordnung eine Stellenverschiebung von 11,0 Stellen anerkannt.

4. Die Verwaltung wird zum jetzigen Zeitpunkt ermächtigt, die Beschäftigtenstellen des Amts für öffentliche Ordnung für das Jahr 2016 bereits im Laufe des Jahres 2015 auszuschreiben und zum 01.01.2016 zu besetzen.

5. Soweit Stellenbedarfe für die 3. Umsetzungsstufe (2017) erst nach abgeschlossener Detailplanung der Bewirtschaftungsgebiete berechnet werden können, wird der daraus resultierende Stellenbedarf mit einer separaten Vorlage im Jahr 2016 zur Beschlussfassung vorgelegt.




Begründung:


Zum Beschlussantrag 1.: Einführung der Parkraumbewirtschaftung
Historie

In der GRDrs. 317/2013 wurde im Rahmen einer ersten Grobplanung aufgezeigt, wo und mit welchem Kosten- und Personalaufwand eine Erweiterung des Parkraummanagements (PRM) eingeführt und betrieben werden kann. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für 2014/2015 den dafür entsprechenden Finanz- und Personalbedarf bereitgestellt.

Mit der GRDrs. 144/2014 wurde nach den ersten Detailplanungen konzeptionell die Reihenfolge der Einführung des Parkraummanagements in den Stadtbezirken mit der prognostizierten Anzahl der erforderlichen Parkscheinautomaten (PSA) für die 1. und 2. Umsetzungsstufe wie folgt verändert:

- 01.10.2015, Umsetzungsstufe 1: Teile von Mitte, Nord und Süd (360 PSA)
- 01.06.2016, Umsetzungsstufe 2: Teile von Mitte, Nord und Süd (300 PSA)
- 01.11.2017, Umsetzungsstufe 3: Ost, Bad Cannstatt (460 PSA).

Die genaue Abgrenzung der Teilgebiete für die 1. Umsetzungsstufe des PRM wurde am 18.12.2014 auf Grundlage der GRDrs. 717/2014 vom Gemeinderat beschlossen.
Neuer Planungsvorschlag

Die nun vorliegende Vorlage stellt dar, wie die Abgrenzungen der Teilgebiete für die Umsetzungsstufe 2 gegenüber der GRDrs. 144/2014 (dort dargestellt in der Anlage 3) weiter entwickelt wurden und baut auf den am 18.12.2014 beschlossenen Teilgebietsabgrenzungen auf (GRDrs. 717/2014, Anlage 1).

Es wird vorgeschlagen, bereits in der Umsetzungsstufe 2 eine Teilfläche im Stadtbezirk Ost mit einzubeziehen, in der aber im Wesentlichen bereits seit vielen Jahren eine Bewohnerparkregelung in der klassischen Form des Trennungsprinzips eingeführt ist (Stöckach- und Kernerviertel). Damit soll sowohl eine Arrondierung als auch die dadurch mögliche stadtweite Vereinheitlichung der bisher verschiedenen Parkkonzepte vorgenommen werden.

Deshalb schlägt die Verwaltung eine Veränderung der Umsetzungsstufen des Parkraummanagements gegenüber der GRDrs. 144/2014 wie folgt vor (die Veränderungen der prognostizierten Anzahl erforderlicher PSA sind ebenfalls aufgeführt):

- 01.10.2015, Umsetzungsstufe 1: Teile von Mitte, Nord und Süd (360 PSA)
- 01.06.2016, Umsetzungsstufe 2: Teile von Mitte, Nord, Süd und Ost (380 PSA)
- 01.11.2017, Umsetzungsstufe 3: Teile von Ost und Bad Cannstatt (380 PSA).


Beschreibungen der vorgeschlagenen Teilgebiete für die einzelnen Stadtbezirke
Stadtbezirk Mitte, Teilgebiet M4

Mit der Umsetzungsstufe 2 wird das heute vorhandene Bewohnerparkgebiet Justizviertel, das bereits seit vielen Jahren mit einer Bewohnerparkregelung in der klassischen Form nach dem Trennungsprinzip geregelt ist, in das Mischungsprinzip nach dem Vorbild des Stuttgarter Westens überführt. Damit stehen künftig alle Parkplätze im Straßenraum allen Nutzern, egal ob Bewohner oder Besucher, zur Verfügung.

Dabei war zu klären, wie mit der bisher vorhandenen Abgrenzung der neu geplanten Parkraumbewirtschaftung – östlich der Olgastraße und Werastraße entlang der bisherigen Grenze zur Gebührenzone City – umgegangen werden soll. Ergebnis der Diskussion, auch mit dem Bezirksbeirat, war das Versetzen der bisherigen Grenze der Gebührenzone City an die B14, die als Barriere eine logische Abgrenzung zwischen der zentralen City und den angrenzenden Quartieren darstellt.

Die Abgrenzung des Teilgebiets M4 hat damit folgenden Verlauf: Konrad-Adenauer-Straße, Sängerstraße, Schützenplatz, östlich der Haußmannstraße, Wagenburgstraße, westlich der Diemershaldenstraße, Pfizerstraße, Alexanderstraße und Charlottenstraße.

Mit entscheidend für die Teilgebietsabgrenzung der künftigen Bewohnerparkbereiche ist die rechtliche Vorgabe, entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur StVO, eine räumliche Ausdehnung von 1.000 m nicht zu überschreiten. Damit war eine isolierte Einzelbetrachtung der bisher bestehenden Bewohnerparkgebiete östlich der B14 nicht möglich. Notwendig war stattdessen, diese Teilgebiete in einem planerischen Zusammenhang so zu betrachten, dass dieses Kriterium erfüllt ist. Darum konnten auch die Umrisse der bereits vorhandenen Bewohnerparkgebiete nicht identisch übernommen werden, da die neu geplanten Teilgebiete M4, O4 und O2 vor dem rechtlichen Hintergrund in einem räumlichen Zusammenhang stehen.

Stadtbezirke Mitte und Ost, Teilgebiet O4

Mit der Umsetzungsstufe 2 wird auch das heute vorhandene Bewohnerparkgebiet des Kernerviertels, das ebenfalls seit vielen Jahren nach dem Trennungsprinzip bewirtschaftet wird, in das Mischungsprinzip nach dem Vorbild des Stuttgarter Westens überführt. Damit stehen künftig alle Parkplätze im Straßenraum allen Nutzern, egal ob Bewohner oder Besucher, zur Verfügung.

Vergleichbar mit dem Teilgebiet M4 war zu klären, wie mit der bisher vorhandenen Abgrenzung der neu geplanten Parkraumbewirtschaftung – entlang der Kernerstraße als bisheriger Grenze zur Gebührenzone City – umgegangen werden soll. Ergebnis der Diskussion, auch mit dem Bezirksbeirat, war das Versetzen der bisherigen Grenze der Gebührenzone City an die B14, die als Barriere eine logische Abgrenzung zwischen dem Schloßgarten und den angrenzenden Quartieren darstellt.

Die Abgrenzung des Teilgebiets O4 hat damit folgenden Verlauf: Willy-Brandt-Straße, Am Neckartor, Stöckachplatz, westlich Spittlerstraße, Urachplatz, Schellbergstraße, westlich der Ameisenbergstraße, Schützenplatz und Sängerstraße. Damit wird in Richtung Osten die neue Bewirtschaftung über das bestehende Bewohnerparkgebiet hinaus erweitert – einerseits, um die Grenzziehung der angedachten Teilbereiche in der Umsetzungsstufe 3 zu vereinfachen, andererseits, um innerhalb des Bewirtschaftungsbereiches keine Lücken entstehen zu lassen, die durch entstehende Verdrängungen belastet werden könnten. Die im derzeitigen Planungsstand angedachten Umgrenzungen von Teilgebieten der Umsetzungsstufe 3 (O5, O7 und O8) sind nachrichtlich dargestellt und stehen unter dem Vorbehalt der politischen Entscheidung.


Beteiligung der Stadtbezirke Mitte und Ost

Eine Arbeitsgruppe des Bezirksbeirats Mitte war an der Erarbeitung der Teilgebietsabgrenzungen beteiligt. Der Bezirksbeirat Mitte hat den Abgrenzungen der Teilgebiete M4 und O4 und damit der Erweiterung des Parkraummanagementgebiets am 23. März 2015 mehrheitlich zugestimmt (1 Nein-Stimme). Der Bezirksbeirat Ost hat der Abgrenzung des Teilgebiets O4 am 25. März 2015 ebenfalls mehrheitlich zugestimmt (10 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen).

Stadtbezirk Ost, Teilgebiet O2

Mit der Umsetzungsstufe 2 wird auch das heute vorhandene Bewohnerparkgebiet Stöckach im Bereich Stöckachplatz/Hackstraße/Neckarstraße, das ebenfalls seit vielen Jahren nach dem Trennungsprinzip geregelt ist, in das Mischungsprinzip nach dem Vorbild des Stuttgarter Westens überführt. Damit stehen künftig alle Parkplätze im Straßenraum allen Nutzern, egal ob Bewohner oder Besucher, zur Verfügung.

Das bestehende Bewohnerparkgebiet wurde im Wesentlichen um Bereiche ergänzt, die die künftige Bewirtschaftung an strukturell oder städtebaulich sinnvolle Grenzen heranführt. Ebenso wurde die in der Umsetzungsstufe 3 angedachte Teilgebietsabgrenzung der benachbarten Gebiete berücksichtigt (vorbehaltlich der Entscheidung des Gemeinderats, siehe oben). Auf dieser Grundlage wurde die Umgrenzung der bestehenden Bewirtschaftung östlich entlang des Parks der Villa Berg und bis zur Ostendstraße erweitert, nordöstlich bis zum Bereich Schwanenplatz und ebenfalls entlang des Parks der Villa Berg.

Die Abgrenzung des Teilgebiets O2 hat damit folgenden Verlauf: Cannstatter Straße, Kuhnstraße, Wilhelm-Camerer-Straße, Werderstraße, nördlich Sickstraße, Ostendstraße, südlich Hackstraße, nördlich Spittlerstraße, Stöckachplatz.

Beteiligung des Stadtbezirks Ost

Eine Arbeitsgruppe des Bezirksbeirats Ost war an der Erarbeitung der Teilgebietsabgrenzungen beteiligt. Der Bezirksbeirat Ost hat den Abgrenzungen der Teilgebiete O4 und O2 und damit der Erweiterung des Parkraummanagementgebiets am 25. März 2015 mehrheitlich zugestimmt (10 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen).

Stadtbezirk Süd, Teilgebiet S5 und Erweiterung Teilgebiet S4 (S4(2))

Die Stadtverwaltung hatte ursprünglich vorgeschlagen, das Parkraummanagementgebiet der Umsetzungsstufe 1 in der Umsetzungsstufe 2 durch ein neues Bewohnerparkgebiet in Richtung Westen zu ergänzen. Die Diskussion in der Arbeitsgruppe des Bezirksbeirats Süd ergab aber, dass es sinnvoll ist, diesen ursprünglich angedachten Erweiterungsbereich entlang der Böheimstraße zu teilen und dessen südlichen Teil dem Bewohnerparkgebiet S4, das in der Umsetzungsstufe 1 realisiert wird, zuzuordnen. Sowohl die maximale Ausdehnungsmöglichkeit auf 1.000 m als auch die strukturellen Randbedingungen haben dann zu der Entscheidung geführt, diesem Vorschlag der Arbeitsgruppe zu folgen. Das heißt, das zum 1. Oktober 2015 einzuführende Teilgebiet S4(1) wird zum 1. Juni 2016 vergrößert. Damit ergibt sich sowohl für die Bewohner als auch für Besucher ein größeres Parkraumangebot im bewirtschafteten Bereich.

Die Abgrenzung des Teilgebiets S4(2) hat damit folgenden Verlauf: Böheimstraße, Karl-Kloß-Straße, Kelterstraße, Im Lerchenrain und Müllerstraße.

Die Abgrenzung des Teilgebiets S5 hat damit folgenden Verlauf: Nördlich Wannenstraße, Adlerstraße, Böblinger Straße, Karl-Kloß-Straße, Böheimstraße und Benckendorffstraße.


Beteiligung des Stadtbezirks Süd

Eine Arbeitsgruppe des Bezirksbeirats Süd war an der Erarbeitung der Teilgebietsabgrenzungen beteiligt. Der Bezirksbeirat Süd hat den Abgrenzungen der Teilgebiete S4(2) und S5 und damit der Erweiterung des Parkraummanagementgebiets am 10. März 2015 mehrheitlich zugestimmt (10 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen).

Stadtbezirk Nord, Teilgebiete N7, N4 und N5

In der GRDrs. 144/2014 war vorgesehen, zunächst nur zwei Teilgebiete im Bereich der Türlenstraße und der Nordbahnhofstraße zu bewirtschaften. Die verkehrlichen Auswirkungen der städtebaulichen Entwicklung im Bereich der Wolframstraße haben jedoch dazu geführt, dass dieser Ansatz überarbeitet werden musste. Im Rahmen der 1. Umsetzungsstufe konnte auf diese Entwicklung nicht mehr reagiert werden, da dies den laufenden Terminplan für die gesamte Konzeption gefährdet hätte. Es wurde jedoch für die Umsetzungsstufe 2 in Abstimmung mit der Arbeitsgruppe des Bezirksbeirats Nord ein Konzept entwickelt, wie stufenweise und bei Bedarf in den umgebenden Quartieren des Europaviertels mit dem Parkraummanagement vorgegangen werden könnte.


Umgrenzungen der Teilgebiete N7, N4 und N5.

Die Abgrenzung des Teilgebiets N7 hat folgenden Verlauf: Mönchhaldenstraße, südlich Gäubahntrasse, Friedhofstraße, Heilbronner Straße, Kriegerstraße, Im Kaisemer und östlich Birkenwaldstraße.

Die Abgrenzung des Teilgebiets N4 hat folgenden Verlauf: Otto-Umfrid-Straße, Eckartstraße, Rosensteinstraße, Nordbahnhofstraße, nördlich Wolframstraße, Heilbronner Straße und Friedhofstraße.

Die Abgrenzung des Teilgebiets N5 hat folgenden Verlauf: Hedwig-Dohm-Straße, Gäubahntrasse, Rosensteinstraße, Eckartstraße und Otto-Umfrid-Straße.

Im Teilgebiet N5 wird das Parkraumbewirtschaftungsprinzip nach dem Vorbild des Stuttgarter Westens umgesetzt.
Konzept für die Teilgebiete N7 und N4

Um der Problematik des Parksuchverkehrs zu begegnen, wurde folgende mögliche Vorgehensweise planerisch erarbeitet:

- Zunächst sollen die Teilgebiete N4 und N7 wie das Teilgebiet N5 (Prinzip West) bewirtschaftet werden. Die Vorteile dabei sind bekannt, allerdings könnte sowohl das entstehende neue Angebot von Parkplätzen und deren vergleichsweise niedrige Gebühr Anreiz sein, dass Besucher des Europaviertels nicht die dortigen Stellplätze aufsuchen. Sofern diese Wirkung aber nicht eintritt, wird diese Form der Bewirtschaftung beibehalten.

- Sollte das „Prinzip West“ zu unerwünschten Auswirkungen für die Quartiere in der Umgebung des Europaviertels führen, wäre es denkbar, in den besucherstarken Zeiten, also am Freitag und Samstag, die Parkgebühren zu erhöhen. Es kann vorab aber nicht gesagt werden, ob dies auswärtige Besucher abhält, dort zu parken. Nachteilig wäre dies auch für die Besucher der Anwohner

- Eine weitere denkbare Maßnahme wäre die straßenbezogene Reservierung des Parkraums für die Bewohner an besucherstarken Tagen nach dem Trennungsprinzip. Das wären im Teilgebiet N4 die Friedhofstraße, Mönchstraße und Beyerstraße; im Teilgebiet N7 der nördliche Bereich der Türlenstraße.
Allerdings wäre auch diese Regelung mit Nachteilen verbunden (komplizierte Beschilderung, die evtl. wechselweise bedient werden muss, Verständnisprobleme, uneinheitliche Regelungen in benachbarten Gebieten).


Die Stadtverwaltung bleibt deshalb bei ihrem Vorschlag, zunächst auch die Teilgebiete N4 und N7 nach dem „Prinzip West“ zu bewirtschaften.
Sollten sich an besucherstarken Tagen dennoch Probleme ergeben, könnten auf Grundlage von Detailuntersuchungen situationsangepasste Veränderungen vorgenommen werden (siehe oben).

Allerdings sind diese möglichen Veränderungen stark mit Nachteilen behaftet, so dass vor einer endgültigen politischen Entscheidung eine sorgfältige Abwägung zwischen Vor- und Nachteilen erforderlich ist.


Beteiligung des Stadtbezirks Nord

Eine Arbeitsgruppe des Bezirksbeirats Nord war an der Erarbeitung der Teilgebietsabgrenzungen beteiligt. Der Bezirksbeirat Nord hat den Abgrenzungen der Teilgebiete N7, N4 und N5 und damit der Erweiterung des Parkraummanagementgebiets am 16. März 2015 mehrheitlich zugestimmt (9 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen).

Die von der Stadtverwaltung vorgeschlagene und mit den Bezirksbeiräten erarbeitete Gebietseinteilung für die 2. Umsetzungsstufe (Teilgebiete M4, O4, O2, S4(2), S5, N7, N4 und N5) ist in Anlage 1 dargestellt.

Parkregelung

Die künftigen Parkregelungen sind in der GRDrs. 317/2013 ausführlich beschrieben. Demnach wird die Bewirtschaftungsdauer flächendeckend auf 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr verlängert bzw. für diesen Zeitraum eingeführt. Die darin genannte Gebührenhöhe wird am 1. Oktober 2015 angepasst und ist nachfolgend beschrieben:

In Kurzzeitparkbereichen ist das Parken für alle Nutzer während dieser Zeit gebührenpflichtig (10 Cent für 8 Minuten – also 1 € für 80 Minuten, Maximalparkdauer zwei Stunden), abweichend davon können Bewohner mit Parkausweis montags bis freitags ab 19:00 Uhr und samstags ab 14:00 Uhr gebührenfrei in diesen Kurzzeitparkbereichen parken. Die Regelung, dass bei einer Parkdauer bis zu 30 Minuten keine Parkgebühr erhoben wird, bleibt bestehen („Brötchentaste“).

Auf den sonstigen Stellplätzen in den Bewohnerparkgebieten können Bewohner innerhalb des Teilgebiets, in dem sie ihren Hauptwohnsitz haben, mit einem Bewohnerparkausweis (Gebühr 30,70 €/Jahr) parkgebührenfrei parken. Gewerbetreibende bzw. Arbeitsstätten im Allgemeinen mit Sitz im Bewohnerparkgebiet können eine Ausnahmegenehmigung bekommen (Gebühr 120 €/Jahr), die sie von der Gebührenpflicht befreit. Alle anderen Nutzer müssen im Zeitraum von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr am Parkscheinautomat ein entsprechendes Ticket lösen (10 Cent für 8 Minuten – also 1 € für 80 Minuten, Tagesticket 7,20 €).


Öffentlichkeitsarbeit

Um die Bevölkerung und die betroffenen Fahrzeughalter über die zukünftigen Parkregeln in den neuen PRM-Teilgebieten zu informieren, wird mit entsprechendem zeitlichem Vorlauf Informationsmaterial auf der Homepage der Stadt hinterlegt. Begleitet wird dies durch Informationen im Amtsblatt und diversen Pressemitteilungen.

Analog zur Einführung des Parkraummanagements in der Umsetzungsstufe 1 werden Flyer erstellt, die mit ausreichender Vorlaufzeit gezielt an die Bevölkerung verteilt werden und in den Bürgerbüros ausliegen.

Terminplan für die Einführung der 2. Umsetzungsstufe

- Ab November 2015 wird mit der Ausführung der Fundamente begonnen.
- Ab März 2016 wird mit dem Aufstellen der Beschilderung und der Automaten begonnen.
- Ab 1. März 2016 werden die Bewohnerparkausweise durch die Bürgerbüros ausgestellt. Eine Online-Antragstellung ist ebenfalls möglich.
- Die Inbetriebnahme der 2. Umsetzungsstufe erfolgt zum 1. Juni 2016.

Einteilung der Bewohnerparkgebiete für die 3. Umsetzungsstufe

Die Gebietseinteilung für die 3. Umsetzungsstufe (ab dem 01.11.2017) wird im weiteren Projektablauf sukzessive mit den Bezirken besprochen. Über Ergebnisse und Änderungen wird berichtet.

Begründung zum Beschlussantrag 2.: Personalbedarf

Der verkehrliche Erfolg eines Parkraummanagements kann nur durch eine regelmäßige und konsequente Überwachung gewährleistet werden. Eine spürbare Präsenz der Verkehrsüberwachung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Akzeptanz der Bewohnerschaft für dieses Parkkonzept. Gleichzeitig wirkt die Verkehrsüberwachung zwischenzeitlich als Steuerungsinstrument innerhalb des Parkraummanagements und beeinflusst in dieser Funktion die allgemeinen Parkverhältnisse in den Bewirtschaftungsgebieten erheblich.

Die im Laufe der Detailplanungen veränderten Teilgebiete und die vorgezogene Realisierung in der 1. und 2. Umsetzungsstufe haben naturgemäß Auswirkungen auf den Personalbedarf.

1. Umsetzungsstufe


2. Umsetzungsstufe
3. Ausblick auf die 3. Umsetzungsstufe
Der in der GRDrs. 317/2013 dargestellte Gesamtpersonalbedarf für alle 3 Umsetzungsstufen bildet einen ausreichenden Rahmen für die Realisierung des Gesamtprojekts. Es kommt nach den neuen Detailplanungen hauptsächlich zu einer Verschiebung (und damit zeitlich früheren Umsetzung) von Gebieten aus der Umsetzungsstufe 3 in die Umsetzungsstufe 2. Zudem wurde ein ursprünglich geplantes Bewohnerparkgebiet im Süden ganz zurückgestellt, was wiederum in einem gewissen Ausmaß den Personalbedarf der zusätzlichen Gebiete auffängt.

Für die Planung der Haushaltsjahre 2016/2017 wird für die 3. Umsetzungsstufe der beschlossene Rahmen aus der GRDRs. 317/2013 vorgesehen (maximal 32,50 Stellen für das Amt für öffentliche Ordnung im Jahr 2017). Die konkret notwendigen Stellen können nach abgeschlossener Detailplanung der Bewirtschaftungsgebiete der 3. Umsetzungsstufe berechnet werden. Dazu wird eine entsprechende Beschlussvorlage erstellt.



Zusammenfassung des Stellenbedarfs für das Amt für öffentIiche Ordnung

Der Personalbedarf für die Umsetzung der 2. Ausbaustufe 2016 inkl. eines nachträglichen Personalbedarfs für die Umsetzung der 1. Ausbaustufe 2015 wird in nachfolgender Tabelle dargestellt. Enthalten ist darüber hinaus die noch im Rahmen des Grundsatzbeschlusses beschlossene Personalkapazität. Dessen Notwendigkeit wird im Rahmen der 3. Stufe des Projektes (2017) konkretisiert.

Stufe 1
(Beschlusslage
GRDrs.
317/2013 und
GRDrs.
717/2014)
Stellenplan
2014/2015
Stufe 2
inkl. "Nachbeschluss" für die
1. Stufe
(GRDrs. 487/2015)
Stellenplan
2016
Stufe 3
(fiktiv auf Basis Gesamtrahmen
GRDrs.
317/2013
Stellenplan
2017
SUMME
Gesamtprojektrahmen
aus GRDrs.
317/2013
32-32 BIV EG 5
18,00
20,00*
25,00
63,00
32-32 SGL A 11
1,00
1,00
32-32 TL EG 8
2,00
2,00
1,00
5,00
32-32 GZ EG 5
1,00
1,00
32-32 IuK EG 8
1,00
1,00
32-12 A 8
2,00
2,00
3,00
7,00
32-12 A 10
1,50
1,50
2,00
5,00
32-31 A 11
1,00
1,00
2,00
32-31 EG 8
1,50
0,50
1,00
3,00
32-42 A 8
1,00
0,25
0,50
1,75
32-1G/IuK/P A 11
1,50
1,50
32-11 EG 8
0,50
0,50
SUMME
31,00
28,25
32,50
91,75

*Durch den Einsatz von 4,0 Stellen aus dem PRM West werden vorerst nur 16,0 Stellen in EG 5 geschaffen.



Zusammenfassung des Stellenbedarfs für die Stadtkämmerei

zum 01.10.2015
Umsetzungstufe 1 (Teile von
Mitte/Nord/Süd)
--> Stellenplan 2015
zum 01.06.2016
Umsetzungstufe 2 (Teil_e von
Mitte/Nord/Süd/Ost
--> Stellenplan 2016
zum 01.11.2017
Umsetzungstufe 3 (Teile von Ost und Bad Cannstatt)
-->Stellenplan 2017
Summe
Rahmen
GRDRs.
317/2013
2,7 A 8
1,8 A 8
5, 1 A 8
9,6 A 8
Mit der Ausweitung des Parkraummanagements entsteht bei der Stadtkämmerei ein Stellenbedarf für die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen. Dieser ist in GRDrs. 317/2013 benannt.

Auch unter Berücksichtigung der mit den veränderten Umsetzungsstufen zu erwartenden Fallzahlen wird davon ausgegangen, dass keine Verschiebung des personellen Bedarfs bei der Beitreibungsabteilung notwendig ist.
Zusammenfassung des Stellenbedarfs für das Tiefbauamt

Stufe 1 (Veränderung zur GRDrs.
317/2013
sind kursiv
dargestellt)
Stufe 2 (Ver- änderung zur GRDrs.
317/2013
sind
kursiv

dargestellt)
Stufe 3 (Ver-
änderung zur
GRDrs.
317/2013 sind kursiv dargestellt)
SUMME (Ver-
änderung zur
GRDrs.
317/2013 sind kursiv dargestellt)
66-3.11* EG 12
0,50
0, 50
66-3.11* EG 11
1,00
1,00
66-8.21* EG 10
1,00
1,00
66-1.3 EG 8
0,50 (-0,50)
0,50 (-0,50)
66-1.3 EG 3
2,00
2,00
4,00
66-3.21
A 12
1,00
1,00
66-3.21 EG 9
1,00
1,00
66-3.21 EG 8
0,00 (-1,00)
0,00 (-1,00)
66-3.21
EG 6
1,00
1,00
1,00
3,00
66-luK EG 9
0,30
0,30
SUMME
7,80 (-1,00)
3,50 (-0,50)
1,00
12,30 (-1,50)
* temporär, kw-Vermerk 01/2018

Die in der Tabelle angegebenen Veränderungen zur GRDrs. 317/2013 beziehen sich auf Stellen, deren Bedarf zum damaligen Zeitpunkt angenommen wurde und der ggf. zu einem späteren Zeitpunkt überprüft wird.

Die Stellenbedarfe (3,5 Personalstellen zum Betrieb der 2. Umsetzungsstufe) sind über die GRDrs. 317/2013 abgedeckt. Die Personalkosten erhöhen sich durch die 80 zusätzlichen Parkscheinautomaten in der 2. Umsetzungsstufe nicht.

Personalauswahl – Stellenbesetzung zum 01.01.2016

Für den Ausbau des Parkraummanagements sind o.g. Stellenplanbeschlüsse zu den Stellenplänen 2016 und 2017 zu treffen.

Für eine zeitgerechte Umsetzung der Parkraumüberwachung der 2. Umsetzungsstufe zum 01.06.2016 ist allerdings die Bereitstellung des Personals in erster Linie bei den Überwachungskräften der Verkehrsüberwachung bereits zum 01.01.2016 zwingend erforderlich, denn der Start der 2. Ausbaustufe zum 01.06.2016 funktioniert nur mit eingearbeitetem Personal.

Hierfür müssen die Voraussetzungen für die termingerechte Personalauswahl und Einstellungen bereits 2015 geschaffen werden. Konkret ist notwendig, die Stellen bereits im Sommer 2015 auszuschreiben und ab 1. Januar 2016 besetzen zu können.

Finanzielle Auswirkungen, Technisches Referat

Das Tiefbauamt hält auf Basis des derzeitigen Planungsstandes weiterhin am Ziel fest, das Gesamtprojekt innerhalb des mit GRDrs. 317/2013 vorgegebenen finanziellen und personellen Rahmens abwickeln zu können.

Durch die geänderte Reihenfolge der Einführung des Parkraummanagements in den zu bewirtschaftenden Stadtbezirken ergeben sich Verschiebungen in den Stückzahlen benötigter Parkscheinautomaten der einzelnen Stufen. Demnach werden 80 Parkscheinautomaten, welche bisher zur Einführung der 3. Umsetzungsstufe vorge-sehen waren, bereits zur Einführung der 2. Umsetzungsstufe benötigt.

Übersicht
Parkscheinautomaten
Stufe 1
(01.10.2015)
Stufe 2
(01.06.2016)
Stufe 3
(01.11.2017)
GRDrs. 317/2013Anzahl
PSA
2803804601.120
GRDrs. 144/2014
GRDrs. 717/2014
Anzahl
PSA
3603004601.120
GRDrs. 487/2015Anzahl
PSA
3603803801.120

Die Mittel für die Beschaffung der Parkscheinautomaten für die 2. Umsetzungsstufe wurden über die GRDrs. 717/2014 bereitgestellt. Die durch die vorgezogene Inbetriebnahme der 80 Parkscheinautomaten notwendige Anpassung der Planraten wird über den Haushaltsplanentwurf 2016/2017 vorgenommen.

Durch die vorgezogene Inbetriebnahme dieser Parkscheinautomaten ergeben sich Anpassungen der prognostizierten Erträge aus Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelten. Zudem wurden in der Kalkulation die zu erwartenden Mehrerträge durch Anpassungen der Gebührensatzung berücksichtigt.

Indessen hat das Zurückversetzen der bisherigen Grenze der Gebührenzone City an die B14 im Bereich des Kerner- und Justizviertels zur Folge, dass sich die zu erwartenden Erträge (im Vergleich zur GRDrs. 317/2013) etwas verringern werden. Dies wird durch die Nachverdichtung und Erweiterung der Gebührenzone City im Rahmen der 1. Umsetzungsstufe aufgefangen, welche in der GRDrs. 317/2013 ebenfalls noch nicht berücksichtigt wurden.

Übersicht Erlöse2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
1. Stufe
717/2014
PRM Erweiterung3111.2451.2451.245
Gebührenzone City Erweiterung65258258258
Summe3761.5031.5031.503
2. Stufe
487/2015
PRM Erweiterung-6981.1961.196
Gebührenzone City Reduzierung-- 150- 258- 258
Summe-548938938

In den oben genannten Erträgen sind neben den Änderungen der Zuschnitte der Gebiete auch die Erhöhung der Gebühren zum 01.10.2015 berücksichtigt (vgl. GRDRs. 863/2014).

Die den Erträgen gegenüberstehenden Aufwendungen sind im Teilergebnishaushalt des Tiefbauamtes gedeckt. Eventuelle Abweichungen bei den Aufwendungen werden innerhalb des Teilergebnishaushalts aufgefangen.


Finanzielle Auswirkungen, Referat Recht, Sicherheit und Ordnung

Die 2. Umsetzungsstufe ist in der vorliegenden Detailplanung überwachungsintensiver als die ursprünglich in der GRDrs. 317/2013 allein im Stadtbezirk Süd vorgesehene Konzeption. Dies hat zur Folge, dass Personal, das ursprünglich für die 3. Umsetzungsstufe vorgesehen war, nun auf die aktuelle 2. Umsetzungsstufe vorgezogen wird. Dadurch entstehen gegenüber der Rahmenplanung Mehrkosten. Nach abgeschlossener Einarbeitung der Überwachungskräfte stehen dem auch Mehrerträge gegenüber. Die Mehrkosten können im Jahr 2016 nicht vollständig ausgeglichen werden.

Details gehen aus folgender Gegenüberstellung hervor:

Gesamtübersicht Aufwand*2016
EUR
2017
EUR
Aufwendungen GRDrs. 317/20133.018.0004.939.000
Aufwendungen
Umsetzungsstufen 1 und 2 NEU
3.578.0003.452.000
Aufwendungen Umsetzungsstufe 3 (fiktiv)01.402.000
Mehraufwand560.000
-85.000
Gesamtübersicht Erträge2016
EUR
2017
EUR
Erträge GRDrs. 317/20132.328.0003.693.000
Erträge Umsetzungsstufe 1 und 2 NEU Erträge fiktive Umsetzungsstufe 32.950.0003.683.000
0540.000
Mehrerträge622.000530.000
*Hierunter sind auch Investitionsmittel für Datenerfassungsgeräte 2016 i.H.v. 66.000 EUR und
2017 i.v.H. v. 52.000 EUR.


Durch die vorgezogene Einstellung von Personal entstehen Mehraufwendungen von 560.000 EUR. Dem stehen Mehrerträge von 622.000 EUR gegenüber.

Damit entstehen im Jahr 2016 Mehrerträge von 60.000 EUR.

Im Jahr 2017 ergeben sich nicht nur weniger Aufwendungen von 85.000 EUR, es entstehen darüber hinaus Mehrerträge von 530.000 EUR. Ursache dafür sind im Wesentlichen die früher eingesetzten Überwachungskräfte, aus deren Tätigkeit nun Erträge aus Verwarnungsgeldern entstehen.
Diese Differenzbetrachtung berücksichtigt Personalkosten mit Stand Februar 2015.

Zusammenfassung Finanzielle Auswirkungen s. Anlagen 2 + 3

Die mit dieser Vorlage verbundenen Erträge, Aufwendungen und Investitionen werden in den Haushaltsplanentwurf 2016/2017 eingearbeitet.

Die Mittel für die Beschaffung der Parkscheinautomaten wurden bereits mit der GRDrs. 717/2014 bereitgestellt. Durch die vorgezogene Inbetriebnahme von 80 Parkscheinautomaten wird einen Anpassung der Planraten in Teilfinanzhaushalt des Tiefbauamts (innerhalb der bereits bewilligten Gesamtkosten) notwendig, die im Haushaltsplanentwurf 2016/2017 berücksichtigt wird.


Ausblick

Für die Dauer der Einführungsphase in den ersten beiden Jahren des Parkraummanagements (1. und 2. Umsetzungsstufe) wird davon ausgegangen, dass je Überwachungskraft der Verkehrsüberwachung jährlich 7.500 Anzeigen erstellt werden. Für die beiden Haushaltsjahre 2016/2017 wird deshalb mit diesen Anzeigenzahlen gerechnet. Die Erfahrungen aus der Überwachung des Parkraummanagements Stuttgart-West zeigen, dass die Beanstandungszahlen nach einer ca. zweijährigen Einführungsphase zurückgehen.

Wie stark der Rückgang ausfällt ist nur annähernd vorhersehbar. Die Erfahrungswerte lassen sich insbesondere auf zentrumsnahe Teilgebiete nicht ohne Weiteres übertragen. Es wird deshalb ein Wert von 6.500 Verwarnungen je Überwachungskraft und Jahr angenommen.

Die Zahl der Überwachungskräfte hängt jedoch nicht alleine von der Anzahl der Verstöße, sondern auch von der erforderlichen Kontrolldichte ab, um die Regelung nachhaltig durchzusetzen. Wenn die Regelungen nach ca. zwei Jahren etabliert sind und mit einem Rückgang der Verstöße zu rechnen ist, trägt sich die Parkraumüberwachung möglicherweise nicht mehr alleine aus den Verwarnungsgeldern. Dem stehen erhebliche Erträge aus der Parkraumbewirtschaftung (Parkscheinautomaten) gegenüber. Eine genaue Prognose für das Gleichgewicht nach der Einführungsphase kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeben werden.

Nach einer Evaluation des Gesamtprojektes mit stabilen Grenzen der Parkraum-gebiete kann eine Überprüfung des Überwachungspersonals erfolgen und ggf. eine Anpassung der Planstellen vorgenommen werden.


Finanzielle Auswirkungen

s. Anlagen 2 + 3


Beteiligte Stellen

Referat AK
Referat WFB


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine




Matthias HahnDr. Martin SchairerDirk Thürnau
BürgermeisterBürgermeisterBürgermeister


Anlagen

1. Übersichtsplan Teilgebietseinteilung Umsetzungsstufe 2
2. Übersicht Folgekosten
3. Übersicht Aufwand





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Anlage 1 GRDrs_487 _2015.pdfAnlage 1 GRDrs_487 _2015.pdf Anlage 2 GRDrs. 487_2015.pdfAnlage 2 GRDrs. 487_2015.pdf Anlage 2_2. Fassung  21072015.pdfAnlage 2_2. Fassung 21072015.pdf Anlage 2_3. Fassung 23072015.pdfAnlage 2_3. Fassung 23072015.pdf Anlage 3 GRDrs 487_2015.pdfAnlage 3 GRDrs 487_2015.pdf