Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz:
GRDrs 41/2014
Stuttgart,
03/12/2014



Übergang Tageseinrichtungen - Grundschulen
Modellprojekt Pädagogische Verbünde Stuttgart
Landesprogramm Bildungshaus 3-10




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich26.03.2014



Beschlußantrag:

1. Von der Entwicklung des Modellprojektes Pädagogische Verbünde Stuttgart und des Landesprogrammes Bildungshaus 3-10 in Stuttgart wird zustimmend Kenntnis genommen.

2. Der Fortführung der Förderung von Erzieherstunden im Landesprogramm Bildungshaus 3-10 für das Schuljahr 2014/15 wird zugestimmt. Hierfür werden Mittel aus dem Qualitätsentwicklungsfonds in Höhe von bis zu 68.310 € bereitgestellt.

3. Der Fortführung der Projekte im Förderbereich 1 „Pädagogische Verbünde Stuttgart“ des Qualitätsentwicklungsfonds für das Schuljahr 2014/15 wird zugestimmt. Hierfür entstehen Kosten in Höhe von bis zu 221.626 €.


Begründung:


Zu 1.

Pädagogische Verbünde Stuttgart
Nach einem Beschluss des Gemeinderates startete das Modellprojekt Pädagogische Verbünde Stuttgart zu Jahresbeginn 2009 (vgl. GRDrs 870/2007) mit fünf Standorten. Der Abschluss des Projektes war zum 31.7.2012 vorgesehen.

Im Zuge der Angleichung des städtischen Modellprojektes an die Entwicklungen auf Landesebene hat der Gemeinderat die Verlängerung der Förderung der mittlerweile vier Standorte bis einschließlich Schuljahr 2013/14 beschlossen (vgl. GRDrs 433/2012). In diesem Zusammenhang wurde dem Jugendhilfe- und Verwaltungsausschuss ein ausführlicher Zwischenbericht mit vorläufigen Ergebnissen und darauf basierenden Handlungsempfehlungen vorgelegt (vgl. GRDrs 433/2012).

Im weiteren Verlauf hat es sich gezeigt, dass das starke Interesse an einer gelingenden Übergangsgestaltung für die Kinder von der Kita in die Grundschule bei allen Beteiligten ungebrochen ist und dass das gegenseitige Vertrauen zwischen Erziehungsfachkräften und Lehrkräften gefestigt ist. Die Zusammenarbeit zwischen beiden Bildungsinstitutionen hat sich nach Einschätzung der Projektbeteiligten entlang ihrer Zielsetzungen vertieft und verstetigt; damit konnte auch die Förderung der Kita- und Schulkinder verbessert werden.

In den Standorten wurden beispielsweise das gemeinsame Lernen von Kita- und Schulkindern im Rahmen des Schulunterrichts sowie die Besuche der Lehrkräfte in den Kitas ausgebaut. Hospitationen der Lehr- und Erziehungsfachkräfte in der jeweils anderen Bildungseinrichtung sind die Regel.

Im Pädagogischen Verbund Stuttgart-Süd wurde die Intensivierung der Zusammenarbeit mit Eltern an der Schnittstelle Kita/Grundschule zu einem Schwerpunktthema gemacht. Kooperationserzieher/-innen, Kooperationslehrkräfte und Elternvertreter/-innen arbeiten unter Beteiligung des städtischen Elternseminares in einer gemeinsamen Veranstaltung an der Frage, welche Erwartungen und Interessen seitens der Elternschaft an eine Erziehungspartnerschaft an der Schnittstelle von Kita und Grundschule und welche Umsetzungsmöglichkeiten bestehen.
Je nach den Voraussetzungen vor Ort öffneten sich die Pädagogischen Verbünde mit ihren Angeboten für andere Kitas. Auch im Fortbildungsbereich wurden benachbarte Kitas der Standorte sowie die Projektteilnehmer/-innen der Stuttgarter Bildungshäuser einbezogen.

Die intensive Zusammenarbeit von Kita und Grundschule leistet einen fruchtbaren und exemplarischen Beitrag zur Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule und unterstützt dabei auch die Stuttgarter Schulentwicklung. So konnten zum Beispiel die Grundschule Kaltental und die benachbarte städtische Tageseinrichtung auf ihre wertvollen Erfahrungen aus der Zusammenarbeit im Pädagogischen Verbund bei der Einrichtung eines Schülerhauses zurückgreifen. Ohne dieses breite Fundament wäre die Realisierung des Schülerhauses zum Schuljahr 2012/13 in dieser kurzen Zeit nicht möglich gewesen.

Die Projektteilnehmer sind weiterhin daran interessiert, ihre Kooperation in diesem Rahmen fortzuführen. Allerdings wird jetzt auch der Fachkräftemangel in der Projektarbeit der Pädagogischen Verbünde sichtbar. Einzelne Kitas konnten aufgrund des fehlenden Personals ihr Kontingent an Erzieherstunden nicht in vollem Umfang ausschöpfen; eine Kita musste sogar wegen nicht besetzter Stellen die intensivierte Form der Kooperation seit dem Kita-Jahr 2013/14 bis zur Wiedergewinnung der entsprechenden Fachkräfte einstellen.


Bildungshaus 3-10
Am 7.10.2010 fasste der Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss zur Förderung von Erzieherstunden in am Landesprogramm Bildungshaus 3-10 teilnehmenden Kitas bis einschließlich Schuljahr 2013/14 (vgl. GRDrs 666/2010). Das schon bestehende Bildungshaus des katholischen Kinderzentrums St. Josef und der GWRS Ostheim wurde ebenfalls mit bis zu 14 Erzieherstunden bis einschließlich Schuljahr 2013/14 in die Förderung aufgenommen. Die anfallenden Lehrerstunden werden vom Land getragen.

In der Folge wurden in Stuttgart 4 weitere Standorte in das Landesprogramm aufgenommen; darunter befand sich ein Projekt, das aus dem städtischen Projekt Pädagogische Verbünde in das Landesprogramm Bildungshaus 3-10 wechselte (Bildungshaus Hausen).

Die im Landesprogramm aufgenommenen Kitas werden mit 2 Erzieherstunden pro beteiligter Kita-Gruppe unterstützt. Die Anzahl der Einrichtungen sowie die beteiligten Gruppen sind von Standort zu Standort unterschiedlich und in der Übersicht in der Anlage 1 dargestellt.

Mit dem Eintritt der 4 Standorte in die Projektphase wurde vom Land eine Praxisbegleitung, bestehend aus einem Tandem von je einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter aus den Systemen Jugendhilfe und Schule, finanziert. Die Förderung dieser Praxisbegleitung wurde vom Land mit Ablauf des Schuljahres 2012/13 eingestellt.

Das Bildungshaus Ostheim wird als Bildungshaus der so genannten „ersten und zweiten Tranche“ nach wie vor im Auftrag des Landes vom Transferzentrum für Neurowissenschaften und Lernen in Ulm (ZNL) wissenschaftlich begleitet; die Praxisbegleitung wird ebenfalls von dort in Regie des Landes durchgeführt.

Das Fazit der Praxisbegleitung für die Bildungshäuser fällt überaus positiv aus. Es wird berichtet, dass die Bildungshausarbeit einen großen Gewinn für alle Beteiligten darstellt: Kinder verschiedener Altersgruppen lernen voneinander und miteinander und freuen sich auf die gemeinsamen Bildungshausstunden in der Schule/Kita; es gab sehr positive Rückmeldungen und auch gezielte Nachfragen der Eltern nach diesem Angebot in allen vier Bildungshäusern.


zu 2.

Auch im Landesprogramm Bildungshaus 3-10 konnten in den beteiligten Kindertagesstätten und Grundschulen wichtige Grundsteine und Strukturen für den Aufbau von intensivierten Kooperationsbeziehungen und für gelingende Übergänge von Kita-Kindern in die Grundschule gelegt werden.

Die weitere Förderung von Erzieherstunden im Landesprogramm Bildungshaus 3-10 ist im Zusammenhang mit landesweiten Entwicklungen zu betrachten.

Zwischenzeitlich hat das Kultusministerium Baden-Württemberg entgegen früheren Aussagen das Landesprogramm bis 31.7.2015 verlängert. Die Schulstandorte erhalten eine Deputatsstunde pro beteiligter Klasse. Eine Ausnahme bildet die GWRS Ostheim; dort werden weiterhin 2 Deputatsstunden pro Klasse gewährt. Eine Fortführung des Landesprogrammes Bildungshaus 3-10 über den 31.7.2015 hinaus ist nicht vorgesehen.

Nach den Plänen des Kultusministeriums Baden-Württemberg soll die intensivierte Kooperation zwischen Kitas und Grundschulen stattdessen allen Kindern zugute kommen. Deshalb erhält jede Grundschule in einer ersten Stufe seit Schuljahr 2012/13 eine Deputatsstunde. In einer zweiten Ausbaustufe soll jede erste Grundschulklasse eine zusätzliche Deputatsstunde für diese Aufgabe erhalten; es ist derzeit nicht absehbar, ob diese Maßnahme mit Beginn des Schuljahres 2015/16 umgesetzt wird.

Daher wird vorgeschlagen, die bisherige Projektförderung für die beteiligten Kitas in den Bildungshäusern bis 31.7.2015 zu verlängern. Hierfür entstehen für insgesamt 9 Einrichtungen mit 27 beteiligten Gruppen Kosten in Höhe von bis zu 68.310 € (siehe Anlage 1).


zu 3.

Die Zusammenarbeit zwischen den Bildungseinrichtungen in den Pädagogischen Verbünden hat sich weiterhin positiv entwickelt; die Kita- und Schulkinder profitieren sehr von den Angeboten. Die Kooperationspartner sind an einem weiteren Zusammenwirken auf dieser Ebene interessiert.

Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, im Gleichklang mit den landesweiten Entwicklungen die bisherige Projektförderung für die Pädagogischen Verbünde -analog zu den Bildungshäusern- bis 31.7.2015 zu verlängern. Die anfallenden Kosten belaufen sich auf bis zu 221.626 € (siehe Anlage 2).


Zusammenfassende Betrachtung
Der Vergabeausschuss hat in seiner Sitzung vom 17.7.2013 beschlossen, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, die Modellphase für die Pädagogischen Verbünde und die Förderung der Erzieherstunden im Landesprogramm Bildungshaus 3-10 bis 31.7.2015 zu verlängern und die dafür erforderlichen Mittel i.H.v. bis zu 289.936 € im Jahr 2014 dem Qualitätsentwicklungsfonds zu entnehmen.

Die Mittel verteilen sich wie folgt auf die Haushaltsjahre 2014/15:

Gesamt
1.8.2014 - 31.12.2014
1.1.2015 – 31.7.2015
Bildungshaus 3-10
68.310 €
28.463 €
39.847
Pädagogische Verbünde
221.626 €
92.345 €
129.281 €
Gesamt
289.936 €
120.808 €
169.128 €


Finanzielle Auswirkungen

keine


Beteiligte Stellen

S-BiP




Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Aufwendungen für das Landesprogramm Bildungshaus 3-10 vom 1.8.2014 bis 31.7.2015
Aufwendungen für das Modellprojekt Pädagogische Verbünde vom 1.8.2014 bis 31.7.2015





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Anlage-1_Aufwendungen_Bildungshaus.pdfAnlage-1_Aufwendungen_Bildungshaus.pdfAnlage-2_Aufwendungen_Päd-Verbünde.pdfAnlage-2_Aufwendungen_Päd-Verbünde.pdf