Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1071/2011
Stuttgart,
11/07/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 07.11.2011



Mobilität sichert Teilhabe ("Sozialticket")

Beantwortung / Stellungnahme


Grundsätzlich ist es richtig, soziale Unterstützungsleistungen nicht über Preisanpassungen, sondern über öffentliche Transferzahlungen zu refinanzieren. Dieses finanzwirtschaftliche Grundprinzip hat den positiven Effekt, dass die marktwirtschaftlichen Preis-Nachfrage-Mechanismen in Takt bleiben und keine Zahlungsbereitschaften verschenkt werden. Externe Effekte werden vermieden.

Hinsichtlich der geforderten Anhebung des städtischen Zuschusses ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Landeshauptstadt mit den Bonuscard-Regelungen in preislicher Hinsicht für die Zielgruppe bereits ein attraktives und praktikables Verfahren mit guten Nachfragewerten eingeführt hat (2010: 9-Uhr-UmweltTicket 96.837 Stück, SeniorenTicket 31.429 Stück, 14-Uhr-JuniorTicket 21.845 Stück). Der monatliche Zuschuss der Landeshauptstadt für 9-Uhr-UmweltTickets und SeniorenTickets beträgt heute 15,50 EUR/Monat. Für das 14-Uhr-JuniorTicket liegt der Zuschuss bei 9,50 EUR/Monat. Dabei gibt es entgegen dem Hinweis der Fraktionsgemeinschaft SÖS/LINKE keine Einschränkung der Zonenanzahl, jede Zone kann bezogen werden. Der maximale Zuschuss liegt beim 9-Uhr-UmweltTicket bei 35 %, beim SeniorenTicket bei 36 % und beim 14 Uhr-JuniorTicket bei 51,9 %.

Das „MonatsTicket für Senioren“ ist bereits für 3 Zonen und ohne morgendliche Sperrzeit gültig. Anstatt der „9 Uhr UmweltKarte“ kommt für andere Bonuscard-Inhaber das „JedermannTicket“ für 3 Zonen in Betracht.

Soweit die Antragsteller außerdem beantragen, den im Rahmen der Bonuscard gewährten Zuschuss auf die Differenz anzuheben, die sich aus dem Unterschied zwischen dem aktuellen Ticketpreis und dem Regelsatzanteil für Verkehrsdienstleistungen ergibt, ist auf folgendes hinzuweisen:



Es sind somit keine klaren und fundierten Aussagen darüber möglich, wie hoch nun tatsächlich die „ungedeckten“ Aufwendungen für Verkehrsdienstleistungen bei dem größten Teil der Sozialhilfe- bzw. SGB II-Leistungsbezieher sind.

Wenn man jedoch sehr grob und nicht hinreichend fundiert den ungedeckten Verkehrsdienstleistungsaufwand des alleinstehenden volljährigen Leistungsberechtigten prozentual auf die weiteren Haushaltsangehörigen überträgt, ergeben sich folgende finanziellen Auswirkungen:

MonatsTicket Senioren
für 3 Zonen
MonatsTicketJedermann
für 3 Zonen
Ticketpreis
43,00 EUR
95,00 EUR
Derzeit bekannter Anteil auf Verkehrsdienstleistungen im Regelsatz bei volljährigen Alleinstehenden
20,33 EUR
20,33 EUR
Differenz Ticketpreis und Verkehrsanteil im Regelsatz
= beantragter neuer Bonuscard-Zuschuss
22,67 EUR
74,67 EUR
Aktueller
Bonuscardzuschuss
15,50 EUR
15,50 EUR
zusätzlicher Zuschussbedarf aus Anhebung Bonuscard-Zuschuss
7,17 EUR
59,17 EUR


Unter Anlegung der abgerechneten Monatskarten der Zuschüsse für die Bonuscard-Inhaber zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und dem VVS/SSB im Jahr 2011 (hochgerechnet auf 12 Monate) ergäbe sich ein finanzieller Gesamtaufwand für das MonatsTicket für Senioren in Höhe von 730.000 EUR sowie für das MonatsTicket Jedermann in Höhe von 7,83 Mio. EUR.

Dies wäre ein zusätzlicher Aufwand in Höhe von 5,85 Mio. EUR jährlich.





Vorliegende Anträge/Anfragen

696/2011 SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft

696/2011 SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft




Michael Föll
Erster Bürgermeister




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