Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 991/2021
1. Ergänzung
Stuttgart,
12/03/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 06.12.2021



Zulagengewährung

Beantwortung / Stellungnahme

Funktionszulagen im gewerblich-technischen Bereich wieder gewähren

Die im Rahmen einer Haushaltskonsolidierung ab den HH-Jahren 2004ff auf dem damaligen Stand eingefrorenen Budgets betragen stadtweit im Bereich der Leistungszulagen 563.700 EUR (davon im städtischen HH 353.000 EUR) und im Bereich der Funktionszulagen 963.300 EUR (150.000 EUR) jährlich. Zur Auszahlung kommen noch rd. 285.000 EUR (210.000 EUR) bei den Leistungszulagen sowie rd. 380.000 EUR (90.000 EUR) bei den Funktionszulagen.

Die Funktionszulagen werden derzeit nur Personen gewährt, welche bereits vor 2004 im anspruchsberechtigten Bereich der LHS beschäftigt waren. Der tatsächliche Mittelabfluss bei den Ämtern liegt im städtischen Haushalt somit bei rd. 300.000 EUR und bei den Eigenbetrieben bei 364.000 EUR jährlich.

Für die Eigenbetriebe erfolgt keine direkte Bezuschussung durch den städtischen Haushalt. Die Zulagengewährung kann teilweise über Gebühren refinanziert werden (der Großteil betrifft AWS und SES) oder muss im Rahmen des Ergebnisausgleiches berücksichtigt werden.

Die „Reaktivierung“ der Leistungs- sowie der Funktionszulage (inklusive einer Ausbilderzulage) im gewerblich-technischen Bereich würde Kosten bei den städtischen Ämtern i.H.v. rd. 650.000 EUR p.a. verursachen. Da bereits rd. 300.000 EUR im Personalbudget der Ämter zur Verfügung stehen, würden Mehraufwendungen i.H.v. rd. 350.000 EUR anfallen.
Bei den Eigenbetrieben würde die Wiedereinführung der Zulagen Kosten i.H.v. rd. 1,3 Mio. EUR (Mehrkosten rd. 940.000 EUR) verursachen, die ggfs. teilweise gebührenfähig wären.

Für die Ausgestaltung der Zulagen für die derzeit rund 2000 Beschäftigten in diesem Bereich, wird es nötig sein, die Zahl der Berechtigten, Kriterien bzw. Funktionen zu definieren, welche den heutigen Anforderungen gerecht werden.

Für eine vertiefte sachliche Bewertung sowie fundierte Kostenkalkulation bedarf es einer erweiterten Prüfung und verwaltungsinternen Abstimmung.




Vorliegende Anträge/Anfragen

1368/2021 Freie Wähler, 482/2021 CDU, 1323/2021 SPD




Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister




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