Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 846/2020
Stuttgart,
01/19/2021



Pädagogisches Personal für die bildungs- und freizeitpädagogischen Angebote und die Betreuung in der Mittagszeit an den Ganztagesschulen und den Schülerhäusern in städtischer Trägerschaft (Jugendamt)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
08.02.2021
24.02.2021



Beschlußantrag:
4. Die überplanmäßigen Personalaufwendungen im THH 510 - Jugendamt für das Personal an Schülerhäusern in Höhe von bis zu 98.509,00 EUR im Jahr 2020 und bis zu 295.527,00 EUR im Jahr 2021 und an Ganztagsschulen ohne Endausbau bzw. mit Endausbau in Höhe von bis zu 757.022,79 EUR bzw. 1.333.011,95 EUR im Jahr 2020 und bis zu 2.271.068,36 EUR bzw. 3.999.035,86 EUR im Jahr 2021 werden im Wege der internen Leistungsverrechnung im Rahmen der in GRDrs 6/2013 und 63/2014 festgelegten Standards und im Rahmen der dort vorgesehenen Finanzierung durch Erstattungen aus dem Teilhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt – gedeckt.

Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Zu Beschlussantragsziffern 1 und 2

Die Landeshauptstadt Stuttgart verfolgt das Ziel, bis zum Jahr 2023 ein flächendeckendes Angebot an qualifizierten Plätzen in Ganztagesschulen für Kinder im Grundschulalter bereitzustellen. Dieses Ziel formulierte der Stuttgarter Gemeinderat mit der Verabschiedung von GRDrs 199/2011. Um dem hohen Bedarf der Eltern an ganztägigen Betreuungsplätzen möglichst rasch, d. h. ohne größere Baumaßnahmen, begegnen zu können, wurden als Interimslösung Schülerhäuser als neues Betreuungsangebot im Schulgebäuden etabliert. Mit der GRDrs 6/2013 wurde das Pädagogische Rahmenkonzept und die Standards von Ganztagsgrundschulen festgelegt. Der notwendige weitere Ausbau von Schülerhäusern und Ganztagesschulen war bereits durch die Angebotsveränderung in der GRDrs 664/2018 ersichtlich.

Zur Durchführung der übertragenen Aufgaben ist pädagogisches Personal erforderlich.
Die Verwaltung des Jugendamts (der städtischer Träger) muss deshalb ermächtigt werden, im Rahmen des Doppelhaushalts 2022/2023 zur Verfügung stehende Finanzmittel und unter Prüfung der Einsatzmöglichkeiten des vorhandenen Personals/der vorhandenen Stellen, das für die Betreuung der Klassen/Gruppen in den Schülerhäusern bzw. Ganztagsgrundschulen notwendige pädagogische Personal ohne Blockierung von Planstellen einstellen zu können bzw. bestehende Arbeitsverträge erhöhen zu können.

Da es bei den Ganztagesschulen Kaltental, Österfeldschule, Hohewartschule, Hattenbühlschule und Sommerrainschule in den kommenden Jahren stetige Veränderungen der Stellen geben wird, bis der Endausbau dieser Ganztagesschulen erreicht ist, muss die Verwaltung des Jugendamts (der städtischen Träger) ermächtigt werden, im Rahmen des Doppelhaushalts 2022/2023 zur Verfügung stehende Finanzmittel und unter Prüfung der Einsatzmöglichkeiten des vorhandenen Personals/der vorhandenen Stellen, das für die Betreuung der Klassen/Gruppen in diesen Ganztagsgrundschulen notwendige pädagogische Personal ohne Blockierung von Planstellen einstellen zu können bzw. bestehende Arbeitsverträge erhöhen zu können.

Über die formalen Stellenschaffungen wird im Doppelhaushalt 2022/2023 entschieden.


Die Veränderung der Schülerhäuser sieht wie folgt aus:
Für den Ausbau von drei bestehenden Schülerhäuser werden Planstellen im Umfang von 5,1900 Stellen (davon 2,7900 Stellen in EG S8b, 2,4000 Stellen in EG S8a) ab sofort benötigt. Demgegenüber keine stehen Stellenstreichungen.

Bedarf alt
Bedarf neu
Bedarf neu bis Endausbau
Schülerhäuser
Mittagsgruppen bis 14 Uhr
Nachmittagsgruppen bis 17 Uhr
Mittagsgruppen bis 14 Uhr
Nachmittagsgruppen bis 17 Uhr
Mittagsgruppen bis 14 Uhr
Nachmittagsgruppen bis 17 Uhr
Kaltental*
3
4
1
1
0
0
Albschule
2
7
2
8
-
-
Jakobschule
1
8
2
9
-
-
Steinbachschule
2
6
1
7
-
-
Franz-Schubert-Schule*
4
4
0
0
-
-
Österfeldschule*
5
12
2
5
0
0
Summe
17
41
8
30
0
0

* Diese Einrichtungen sind bzw. waren im betroffenen Zeitraum gleichzeitig Schülerhäuser und Ganztagesschulen.

Die Veränderung der Ganztagesschulen sieht wie folgt aus:
Für den Betrieb bzw. Ausbau der dreizehn Ganztagesschulen werden Planstellen im Umfang von 37,8408 Stellen (davon 2,0000 Stellen in EG S 18, 2,0000 Stellen in EG S 17, 19,4700 Stellen in EG S 8b, 14,3708 Stellen in EG S 8a) ab sofort benötigt. Demgegenüber stehen Stellenstreichungen im Umfang 6,5100 Stellen (davon 4,2800 in EG S 8b und 2,2300 in EG S 8a).

Bedarf alt
Bedarf neu
Bedarf neu bis Endausbau
Ganztagesschulen
Mittagsgruppen bis 14 Uhr
GTS-Klassen
Mittagsgruppen bis 14 Uhr
GTS-Klassen
Mittagsgruppen bis 14 Uhr
GTS-Klassen
Kaltental*
0
0
3
3
4
8
Rosensteinschule
2
9
1
8
-
-
Schönbuchschule
4
7
5
8
-
-
Fasanenhofschule
2
7
2
9
-
-
Mühlbachhofschule
5
7
4
8
-
-
Stammheim
9
8
9
7
-
-
Sommerrainschule
0
2
0
8
12
12
Rosenschule
11
3
5
9
-
-
Hohewartschule
0
0
7
3
5
12
Hattenbühlschule
0
0
5
4
7
8
Franz-Schubert-Schule*
0
3
4
8
-
-
Martin-Luther-Schule
10
8
11
8
-
-
Österfeldschule*
0
3
5
9
7
12
Summe
43
57
61
92
35
52

* Diese Einrichtungen sind bzw. waren im betroffenen Zeitraum gleichzeitig Schülerhäuser und Ganztagesschulen.

Für die Ganztagesschulen Kaltental*, Österfeldschule*, Hohewartschule, Hattenbühlschule und Sommerrainschule werden ab sofort bis zum Endausbau Planstellen im Umfang 53,1783 Stellen (davon 2,0000 Stellen in EG S 18, 2,0000 Stellen in EG S 17, 18,3700 Stellen in S8b, 30,8083 Stellen in EG S 8a) benötigt. Demgegenüber stehen Stellenstreichungen im Umfang von 6,4800 Stellen (davon 6,4800 Stellen in EG S 8a).

Unter Berücksichtigung der Beschlussantragsziffer 2.1., der Veränderungen der anderen Ganztagesschulen, bedeutet dies, dass Planstellen im Gesamtumfang von 68,9383 Stellen (davon 2,0000 Stellen in EG S 18, 2,0000 in EG S 17, 27,8000 Stellen in S8b, 37,1383 Stellen in EG S 8a) benötigt werden. Demgegenüber stehen Stellenstreichungen im Gesamtumfang von 12,1200 Stellen (davon 3,2800 Stellen in S8b, 8,8400 Stellen in EG S 8a).


Zu Beschlussantragsziffer 3

Auf Grundlage der Gemeinderatsdrucksache 433/2017 und 367/2018 wurden für Ganztagsschulen in „Trägerschaft aus einer Hand“ folgende Stellenzuordnungen beschlossen:

An den Ganztagesgrundschulstandorten, an denen bereits heute eine Betreuung aus einer Hand erfolgt, dürfen künftig auch die Mittagsbetreuungsgruppen für Halbtagesklassen bei der Ermittlung der Leitungsfreistellung mit 0,15% angerechnet werden. Die Leitungsfreistellung wird bei 200 % pro Schulstandort gedeckelt. 20 % der Leitungsfreistellung können für die zentrale Aufgabenerledigung der Träger verwendet werden.

Mit dem Beschluss vom 24.10.2018 auf der Grundlage der Gemeinderatsdrucksache 657/2018 wurde ein Teil dieser Stellenberechnung umgesetzt.

Durch den inzwischen erfolgten Zuwachs neuer Ganztagsschulen und Gruppen sollen die neu hinzugekommenen Stellenanteile dem Bedarf angepasst werden.

Folgende Aufteilung an Leitungsstellen ergibt sich ab dem Schuljahr 2020/21:

Schule
Leitungsstellen aktuell
Zuwachs
2020/21
Leitungsstellen neu
Fasanenhofschule
1,35
0,15
1,50
Filderschule
1,80
0,20
2,00
Hattenbühlschule
0
1,65*)
1,65
Martin-Luther-Schule
1,80
0,20
2,00
Mühlbachhofschule
1,80
-
1,80
Neuwirtshaus
1,00
-
1,00
Rosensteinschule
1,65
- 0,30
1,35
Schönbuchschule
1,65
0,30
1,95
Stammheim
1,80
0,20
2,00
Wolfbuschschule
1,80
0,20
2,00
Franz-Schubert-Schule
1,00
0,80
1,80
Österfeldschule
1,00
-
1,00
Rosenschule
1,70
0,30
2,00
Sommerrain
1,00
1,00
2,00
Kaltental
1,00
0,50
1,50
Hohewartschule
0
1,35*)
1,35
Summe:
20,35
+ 6,55*)
26,90
Davon zentrale
Aufgaben
2,00
+ 1,50
3,70

*) Die Leitungsstellen der Ganztagesschulen Hattenbühlschule (1,0 in S 18) und
Hohewartschule (1,0 in S 18) werden in der Beschlussantragsziffer 2 beantragt.
Daher werden in der Beschlussantragsziffer 3 die Anzahl von 4,55 Stellen beantragt.

Verwendung der Stellen:

Tätigkeit
Stellenbedarf
Eingruppierung entsprechend TVöD
stellvertretende Leitungen
(aufgestockt durch GL)
2,35
S 8b
Springkraft Schulkind
0,7
S 8b
Interimsmanagement
Schulkind
1,0
S 18
Verwaltungsunterstützung
für pädag. Bereich GTS
0,5
EG 7


Finanzielle Auswirkungen


Zu Beschlussantragsziffer 4

Die Veränderung bei den Schülerhäusern sieht bis zum Schuljahr 2020/2021 wie folgt aus:

Für die Schaffung der 5,1900 Stellen in den drei bestehenden Schülerhäusern werden zusätzliche Personalkosten in Höhe von 295.527,00 EUR jährlich für die Gruppenerweiterung entstehen.

Stellen
Stellen
Stellen-
S 8b
S8a
S13
S15
Jahreskosten
vorhanden
benötigt
mehr-/minderbedarf
Schülerhäuser
Albschule
14,5300
16,2600
1,7300
0,9300
0,8000
-
-
98.509,00 €
Jakobschule
15,8000
17,9900
2,1900
0,9300
1,2600
-
-
123.441,00 €
Steinbachschule
12,8000
14,0700
1,2700
0,9300
0,3400
-
-
73.577,00 €
Summe Schaffungen
43,1300
48,3200
5,1900
2,7900
2,4000
0,0000
0,0000
295.527,00 €
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Summe Streichungen
-
-
-
-
-
-
-
-

Bei Vollbesetzung fallen im Jahre 2020 Kosten bis zu 98.509,00 EUR an (anteilig September bis Dezember), im Jahre 2021 bis zu 295.527,00 EUR.

Die Veränderung bei den Ganztagesschulen sieht bis zum Schuljahr 2020/2021 wie folgt aus:

Für die Schaffung der 37,8408 Stellen in den dreizehn Ganztagesschulen werden zusätzliche Personalkosten in Höhe von 2.271.068,36 EUR jährlich für die Gruppenerweiterung entstehen. Für die Stellenstreichungen im Umfang von 6,5100 Stellen entstehen Einsparungen bei den Personalkosten in Höhe von 374.670,00 EUR jährlich.

Stellen
Stellen
Stellen-
S 8b
S8a
S 17
S18
Jahreskosten
vorhanden
benötigt
mehr-/minderbedarf
Ganztagesschulen
Kaltental*) °°)
9,3741
9,9300
0,5559
-
0,5559
-
-
30.129,78 €
Schönbuchschule
15,5900
17,8000
2,2100
0,8800
1,3300
-
-
124.270,00 €
Fasanenhofschule
14,3100
17,9000
3,5900
1,8800
1,7100
-
-
204.166,00 €
Mühlbachhofschule
16,1000
17,3400
1,2400
0,8300
0,4100
-
-
71.441,00 €
Sommerrainschule°°)
4,4400
14,7600
10,3200
5,1600
5,1600
-
-
585.660,00 €
Rosenschule
12,2400
19,2800
7,0400
5,1600
1,8800
-
-
407.884,00 €
Hattenbühlschule°°)
5,1505
10,8400
5,6895
2,8800
0,8095
1,000
1,000
383.458,90 €
Franz-Schubert-Schule*)
15,4200
17,1000
1,6800
0,6800
1,0000
-
-
94.524,00 €
Hohewartschule°°)
4,4846
10,0000
5,5154
2,0000
1,5154
1,000
1,000
369.534,68 €
Summe Schaffungen
97,1092
134,9500
37,8408
19,4700
14,3708
2,000
2,000
2.271.068,36 €
Österfeldschule*) °°)
29,7200
28,8500
-0,8700
-1,0000
0,1300
-
-
-52.254,00 €
Stammheim
19,4000
17,5100
-1,8900
-0,8600
-1,0300
-
-
-106.824,00 €
Rosensteinschule
18,1700
15,9600
-2,2100
-0,8800
-1,3300
-
-
-124.270,00 €
Martin-Luther-Schule*)
22,1000
20,5600
-1,5400
-1,5400
-
-
-
-91.322,00 €
Summe Streichungen
89,3900
82,8800
-6,5100
-4,2800
-2,2300
-
-
-374.670,00 €

*) Diese Einrichtungen sind bzw. waren im betroffenen Zeitraum gleichzeitig Schülerhäuser und Ganztagesschulen.

°°) Die Jahreskosten dieser Einrichtungen werden bei Beschlussantragsziffer 2.2. durch die Jahreskosten des Endausbaus ersetzt.


Bei Vollbesetzung fallen im Jahre 2020 Kosten bis zu 757.022,79 EUR an (anteilig September bis Dezember), im Jahre 2021 bis zu 2.271.068,36 EUR. Die Einsparungen liegen im Jahre 2020 anteilig bei 124.890,00 EUR, im Jahre 2021 bei 374.670,00 EUR.

Die Veränderung bei den Ganztagesschulen sieht bis zum Endausbau wie folgt aus:

Für die Schaffung der 53,1783 Stellen der Ganztagesschulen Kaltental, Österfeldschule, Hohewartschule, Hattenbühlschule und Sommerrainschule bis zum Endausbau werden zusätzliche Personalkosten in Höhe von 3.096.750,86 EUR jährlich für die Gruppenerweiterung entstehen. Für die Stellenstreichungen im Umfang von 6,4800 Stellen entstehen Einsparungen bei den Personalkosten in Höhe von 351.216,00 EUR jährlich.

Stellen
Stellen
Stellen-
S 8b
S8a
S 17
S18
Jahreskosten
vorhanden
benötigt
mehr-/minderbedarf
Ganztagesschulen
Kaltental*)
9,3741
16,6000
7,2259
-
7,2259
-
-
391.643,78 €
Österfeldschule*)
29,7200
25,3600
-4,3600
2,1200
-6,4800
-
-
-225.500,00€
Hohewartschule
4,4846
24,9200
20,4354
7,0700
11,3654
1,0000
1,0000
1.204.055,68 €
Hattenbühlschule
5,1505
18,8000
13,6495
6,5950
5,0545
1,0000
1,0000
833.837,40 €
Sommerrainschule
4,4400
27,1600
22,7200°)
→ 9,7475
2,5850
7,1625
-
-
541.498,00 €
Summe Schaffungen & Streichungen bis Endausbau
53,1692
112,8400
59,6708
→ 46,6983
18,3700
24,3283
2,0000
2,0000
2.745.534,86 €

*) Diese Einrichtungen sind bzw. waren im betroffenen Zeitraum gleichzeitig Schülerhäuser und Ganztagesschulen.

°) Es werden keine 22,7200 Stellen geschaffen. Benötigt wird nur die Differenz zwischen dem Soll und den bereits vorhandenen Stellen der Kindertageseinrichtung Edelweißweg, welche komplett in die Sommerrainschule übergehen sollen.

Unter Berücksichtigung der Beschlussantragsziffer 2.1. bedeutet dies, dass insgesamt für die Schaffung von 68,9383 Stellen zusätzliche Personalkosten in Höhe von 3.999.035,86 EUR jährlich benötigt werden Für die Stellenstreichungen im Gesamtumfang von 12,1200 Stellen entstehen Einsparungen bei den Personalkosten in Höhe von 673.632,00 EUR jährlich.

Bei Vollbesetzung fallen somit im Jahre 2020 Kosten bis zu 1.333.011,95 EUR an (anteilig September bis Dezember), im Jahre 2021 bis zu 3.999.035,86 EUR. Die Einsparungen liegen folglich im Jahre 2020 anteilig bei 224.544,00 EUR, im Jahre 2021 bei 673.632,00 EUR.

Die finanziellen Auswirkungen der Leitungsstellen für das Schuljahr 2020/2021 sehen wie folgt aus:


Die Schaffung von den 4,55 Stellen verursacht jährliche Personalkosten in Höhe von:


3,05 Stellen in S 8b (Hinweis: je Stelle 59.300 €) 180.865,00 €
1,00 Stellen in S 18 (Hinweis: je Stelle 88.600 €) 88.600,00 €
0,50 Stellen in EG 7 (Hinweis: je Stelle 60.800 €) 30.400,00 €
____________________
Summe jährlich 299.865,00 €

Anteilig für das Jahr 2020 (4 Monate) 99.955,00 €

Die finanziellen Mittel für die Leitungsstellen in Ganztagsschulen wurden im Haushalt 2018/2019 auf der Grundlage der Gemeinderatsdrucksachen 367/2018 beschlossen und werden vom Schulverwaltungsamt im Wege der internen Verrechnung zur Verfügung gestellt.


Beteiligte Stellen

AKR, WFB




Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

<Anlagen>



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