Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen

Gz: OB 9318
GRDrs 512/2020
Stuttgart,
07/15/2020



Aufstellung Jahresabschluss 2019



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
22.07.2020
23.07.2020



Beschlußantrag:

Der Aufstellung des Jahresabschlusses 2019, unter Berücksichtigung der Festlegungen in den nachstehenden Ziffern 1 - 8, wird zugestimmt:

1. Ergebnisrechnung / Verwendung Jahresüberschuss 2019 (Anlage 1)

1.1 Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss
in Höhe von 306,6 Mio. EUR ab:

Ordentliche Erträge
3.501.008.704,79
EUR
Ordentliche Aufwendungen
3.212.127.669,51
EUR
Ordentliches Ergebnis
288.881.035,28
EUR
Außerordentliche Erträge
39.951.310,38
EUR
Außerordentliche Aufwendungen
22.262.840,79
EUR
Sonderergebnis
17.688.469,59
EUR
Jahresüberschuss
306.569.504,87
EUR
nachrichtlich:
konsumtive Ermächtigungsübertragungen 2019
154.061.451,60
EUR


1.2 Der Jahresüberschuss wird im Rahmen der Ergebnisverwendung folgenden passiven Bilanzpositionen zugeführt:



2. Bilanz zum 31.12.2019 (Anlage 2)
Immaterielle Vermögensgegenstände
12.303.128,82
EUR
Sachvermögen
4.777.585.977,11
EUR
Finanzvermögen
5.277.856.437,19
EUR
Aktive Rechnungsabgrenzung
595.127.890,90
EUR
Gesamtbetrag auf der Aktivseite
10.662.873.434,02
EUR
Basiskapital
5.936.328.242,91
EUR
Rücklagen
3.106.310.491,07
EUR
Sonderposten
964.611.826,61
EUR
Rückstellungen
369.602.063,59
EUR
Verbindlichkeiten
187.455.166,92
EUR
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
98.565.642,92
EUR
Gesamtbetrag auf der Passivseite
10.662.873.434,02
EUR
3. Gesamtfinanzrechnung 2019 (Anlage 3)

Die Gesamtfinanzrechnung schließt mit einer positiven Änderung des Finanzierungsmittelbestands in Höhe von 143.855.932,29 EUR ab:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
3.416.410.927,73
EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
3.030.797.211,74
EUR
Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung
385.613.715,99
EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
103.949.697,82
EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
345.705.234,69
EUR
Saldo aus Investitionstätigkeit
-241.755.536,87
EUR
Finanzierungsmittelüberschuss
143.858.179,12
EUR
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen
0,00
EUR
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen (Stiftung)
2.246,83
EUR
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
-2.246,83
EUR
Änderung Finanzierungsmittelbestand
143.855.932,29
EUR
Nachrichtlich: Ermächtigungsübertragungen 2019
718.250.175,54
EUR
Überschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein-/Auszahlungen
-124.938.919,19
EUR
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
65.129.084,65
EUR
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln
18.917.013,10
EUR
Endbestand an Zahlungsmitteln
84.046.097,75
EUR





4. Übertragung von Budgetresten (Ermächtigungsübertragungen 2019)

Im Ergebnishaushalt werden zur Übertragung der konsumtiven Budgetreste 2019 in die Ämterbudgets 2020 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von
154.061.451,60 EUR gemäß Anlage 4 zugelassen.

Im Finanzhaushalt werden zur Übertragung der investiven Budgetreste 2019 in die
Ämterbudgets 2020 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von
718.250.175,54 EUR gemäß Anlage 4 zugelassen.

Die Ermächtigungsübertragungen sind im Jahresergebnis nicht enthalten und belasten künftige Ergebnis- bzw. Finanzhaushalte und verringern den Finanzierungsmittelbestand entsprechend.



5. Im Haushaltsplan 2019 werden folgende über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen zugelassen:

Nr.TeilergebnishaushaltAmtsbereichKontengruppeBetrag
5.1230 Liegenschaftsamt2307030 Immobilienverwaltung42410 Bewirtschaftung Grundstücke und bauliche Anlagen
3.288.034,03 EUR
5.2370 Branddirektion400 Personal-
aufwendungen
280.000,00 EUR
5.3400 Schulverwaltungsamt4002110 Allgemeinbildende Schulen42210 Unterhaltung bewegliches Vermögen
1.249.781,13 EUR
5.4400 Schulverwaltungsamt4002130 Berufsbildende Schulen42410 Bewirtschaftung Grundstücke und bauliche Anlagen
477.716,31 EUR
5.5410 Kulturamt4102811 Kulturförderung43100 Zuweisungen und Zuschüsse
650.000,00 EUR
5.6660 Tiefbauamt6605410 Gemeindestraßen42510 Sonstige Aufwendungen Sach- und Dienstleistungen
455.773,15 EUR
Summe
6.401.304,62 EUR
TeilfinanzhaushaltProjektAuszahlungsgruppeBetrag
5.7200 Stadtkämmerei7.202300 Mobilität und Luftreinhaltung7873 Sonstige Baumaßnahmen
4.277.565,86‬ EUR‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬
5.8230 Liegenschaftsamt7.232000 Immobilien782 Erwerb von unbeweglichem Anlagevermögen
1.208.000,00 EUR
5.9400 Schulverwaltungsamt7.409999 Sonstige Investitionen78302 Erwerb von beweglichem Anlagevermögen
704.815,51 EUR
Summe
6.190.381,37 EUR

Die Finanzierung der Mehraufwendungen erfolgt wie in den Begründungen zur Nr. 5 angegeben (vgl. Seite 13f).
6. Mittelumsetzungen vom Finanz- in den Ergebnishaushalt

Aufgrund der Ziffern I.4 und I.5 der Haushaltsvermerke im Doppelhaushaltsplan 2018/2019 werden vom Finanzhaushalt in den Ergebnishaushalt Mittel wie folgt umgesetzt:

- Ziffer I.4 in Höhe von 30.020.386,91 EUR
(Umsetzung von Investitionsmitteln zur Deckung von Mehraufwendungen für Instandhaltungs-/Unterhaltungsmaßnahmen und den Erwerb von beweglichem Sachvermögen)

- Ziffer I.5 in Höhe von 20.955.405,24EUR
(Umsetzung von in Pauschalen veranschlagten Mitteln)


Den entsprechenden Mehraufwendungen wird zugestimmt.



7. Gewährung von Trägerdarlehen und städtischen Darlehen an den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES)

Dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES) werden zur Finanzierung von Investitionen in den Jahren 2018/2019 Trägerdarlehen in Höhe von 33.505.600 EUR und städtische Darlehen in Höhe von 26.406.900 EUR gewährt.
8. Gliederungstiefe Planvergleich nach § 51 GemHVO

Der Planvergleich des Jahresabschlusses nach § 51 GemHVO wird weiterhin bis zur Gliederungsebene der Teilhaushalte und mindestens nach der Gliederung der §§ 2-4 GemHVO aufgestellt.

Zur Aufstellung des Jahresabschlusses werden dem Gemeinderat die Gesamtergebnisrechnung, aus der sich der Jahresüberschuss ergibt, die Bilanz und die Gesamtfinanzrechnung vorgelegt.

Die Feststellung des Jahresabschlusses durch den Gemeinderat erfolgt erst nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt. Das Prüfungsergebnis wird in einem Schlussbericht festgehalten.

Zur Feststellung wird dem Gemeinderat der Bericht zum Jahresabschluss 2019 mit Anlagen sowie der Schlussbericht des RPA zur Verfügung gestellt.





Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1


1. Ergebnisrechnung / Verwendung Jahresüberschuss 2019

Bei der Haushaltsplanung 2019 ging man von einem Jahresüberschuss in Höhe von
34,2 Mio. EUR aus. Die Ergebnisrechnung schließt nun mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 306,6 Mio. EUR (VJ 525,7 Mio. EUR) ab (vgl. Anlage 1).

Der Anteil des ordentlichen Ergebnisses beträgt 288,9 Mio. EUR (VJ 505,8 Mio. EUR); das Sonderergebnis weist einen Überschuss in Höhe von 17,7 Mio. EUR (VJ 19,9 Mio. EUR) aus. Damit liegt das Gesamtergebnis um 272,3 Mio. EUR über den Erwartungen der Haushaltsplanung.


Bei den ordentlichen Erträgen gab es im Saldo 258,4 Mio. EUR Mehrerträge. Wesentliche Mehr- (+) / Mindererträge (-) wurden u.a. bei folgenden Ertragsarten erzielt:

Steuern und ähnliche Abgaben in Höhe von 51,9 Mio. EUR
(darunter Grundsteuer B -25,7 Mio. EUR, Gewerbesteuer +38,9 Mio. EUR, Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer +12,4 Mio. EUR, Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer +15,3 Mio. EUR, Vergnügungssteuer +6,3 Mio. EUR, Wohngeldentlastung Land +4,4 Mio. EUR)

Laufende Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen in Höhe von 169,8 Mio. EUR
(darunter Schlüsselzuweisungen vom Land +71,9 Mio. EUR, Zuweisungen vom Land für untere Verwaltungsbehörden +4,3 Mio. EUR, Zuschüsse für laufende Zwecke
+72,3 Mio. EUR, Zuweisung Grunderwerbsteuer +29,7 Mio. EUR, Leistungsbeteiligung Grundsicherung Arbeitssuchende -12,6 Mio. EUR, aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge +1,6 Mio. EUR).

Sonstige Transfererträge in Höhe von 3,5 Mio. EUR
(darunter Ersätze von sozialen Leistungen +2,8 Mio. EUR)

Öffentlich-rechtliche-Entgelte in Höhe von 16,8 Mio. EUR
(darunter Verwaltungsgebühren +6,6 Mio. EUR und Benutzungsgebühren
+9,6 Mio. EUR)

Privatrechtliche Leistungsentgelte in Höhe von 6,0 Mio. EUR
(darunter Ersätze Sachkosten +1,1 Mio. EUR, Mieten und Pachten in Höhe von
+4,2 Mio. EUR)

Kostenerstattungen und -umlagen in Höhe von -3,5 Mio. EUR
(darunter Erstattungen vom Bund +2,5 Mio. EUR, vom Land -12,8 Mio. EUR, von Gemeinden/ZV +1,9 Mio. EUR, von der gesetzlichen Sozialversicherung +3,2 Mio. EUR, von Eigenbetrieben/-gesellschaften +1,7 Mio. EUR)


Sonstige ordentliche Erträge in Höhe von 19,5 Mio. EUR
(darunter Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von +11,2 Mio. EUR, aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen +8,6 Mio. EUR, aus Nachaktivierungen +3,0 Mio. EUR, Konzessionsabgaben +4,3 Mio. EUR, Bußgelder
-8,3 Mio. EUR)

Zinsen und ähnliche Erträge in Höhe von -3,8 Mio. EUR
(darunter Zinserträge -2,3 Mio. EUR, Gewinnausschüttungen, Dividenden in Höhe von
-1,5 Mio. EUR)


Bei den ordentlichen Aufwendungen gab es im Saldo 5,6 Mio. EUR Mehraufwendungen. Wesentliche Mehr- (-) / Minderaufwendungen (+) wurden u.a. bei folgenden Aufwandsarten erzielt:

Personal- / Versorgungsaufwendungen in Höhe von -6,5 Mio. EUR
(darunter Personalaufwendungen -6,1 Mio. EUR, Versorgungsaufwendungen
-0,4 Mio. EUR).

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 5,5 Mio. EUR
(darunter Unterhaltung Grundstücke u. baulichen Anlagen +12,4 Mio. EUR, Unterhaltung sonst. unbewegliches Vermögen -10,2 Mio. EUR, Unterhaltung bewegliches Vermögen –7,7 Mio. EUR, Mieten und Pachten -1,3 Mio. EUR, Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen -12,9 Mio. EUR,
sonst. Aufwendungen Sach- und Dienstleistungen +25,2 Mio. EUR (u.a. Kita-Betriebskostenpauschale, Betrieb Flüchtlingsunterkünfte))

Transferaufwendungen in Höhe von -3,8 Mio. EUR
(darunter Zuweisungen/Zuschüsse -83,1 Mio. EUR – u.a. Risikobeteiligung Stuttgart 21 -6,6 Mio. EUR, an SVV -20,0 Mio. EUR, SSB -21,3 Mio. EUR, an übrige Bereiche (insbes. Förderung freier Träger -43,0 Mio. EUR –, soziale Leistungen +28,9 Mio. EUR, Gewerbesteuerumlage +8,0 Mio. EUR, FAG-Umlage -14,2 Mio. EUR, Veränderung FAG-Rückstellung +55,4 Mio. EUR)

Sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von -11,7 Mio. EUR
(darunter Deckungsreserve Sachaufwand +10,0 Mio. EUR, Personalwerbung
-1,0 Mio. EUR, Erstattungszinsen Gewerbesteuer -4,0 Mio. EUR, Inanspruchnahme von Rechten und Diensten -9,4 Mio. EUR, Steuern/Versicherungen/Schadensfälle
-0,9 Mio. EUR, Erstattungen lfd. Betrieb Ganztagesbetreuung -3,2 Mio. EUR)

Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von 0,2 Mio. EUR
(darunter Zinsaufwendungen an Kreditinstitute +0,15 Mio. EUR)

Planmäßige Abschreibungen in Höhe von 10,7 Mio. EUR
Abschreibungen Sachvermögen +13,6 Mio. EUR, Abschreibungen auf
Forderungen -5,2 Mio. EUR, Auflösung Sonderposten geleistete
Investitionszuschüsse +2,6 Mio. EUR)


Das ordentliche Ergebnis beträgt somit 288,9 Mio. EUR (VJ 505,8 Mio. EUR) und liegt damit 252,9 Mio. EUR über den Erwartungen der Haushaltsplanung 2019.
Im Vergleich zum ordentlichen Ergebnis 2018 (505,8 Mio. EUR abzgl. Einmaleffekt GPBW in Höhe von 168,9 Mio. EUR = 336,9 Mio. EUR) liegt das ordentliche Ergebnis um 48,0 Mio. EUR zurück (gegenüber 2017 um 70,4 Mio. EUR)

Der Überschuss beim Sonderergebnis beträgt 17,7 Mio. EUR. Dieser ergibt sich aus außerordentlichen Erträgen in Höhe von 40,0 Mio. EUR (darunter 35,2 Mio. EUR Erträge über Buchwert aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden) sowie außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von 22,3 Mio. EUR (darunter 13,5 Mio. EUR außerplanmäßige Abschreibungen auf „Dauerverlustbeteiligungen“, davon Objektgesellschaft Schleyerhalle und Neue Arena 0,8 Mio. EUR, Projektgesellschaft Neue Messe 8,2 Mio. EUR, Eigenbetrieb Bäderbetriebe Stuttgart 4,5 Mio. EUR).


Wesentliche Kennzahlen zur Ertragslage stellen sich wie folgt dar:

Die Netto-Steuerquote (Steuererträge abzgl. Gewerbesteuerumlage / ordentliche Erträge) beträgt 36,2 % (VJ 34,2 %).

Der Gewerbesteueranteil (Gewerbesteuerquote) an den ordentlichen Erträgen (Gewerbesteuer abzgl. Gewerbesteuerumlage / ordentliche Erträge) beträgt 16,4 %
(VJ 15,8 %).

Die Steuerquote (direkte Steuern wie Grund-, Gewerbe-, Vergnügungs-, Hunde-, Zweitwohnungssteuer / ordentliche Erträge) beträgt 23,6 % (VJ 24,0 %).

Der FAG-Anteil (FAG-Quote) an den ordentlichen Erträgen (FAG-Anteil abzgl. FAG-Umlage / ordentliche Erträge) beträgt 18,3 % (VJ 15,7 %).

Mit den ordentlichen Erträgen in Höhe von 3.501,0 Mio. EUR konnten die ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 3.212,1 Mio. EUR gedeckt werden.

Der Aufwandsdeckungsgrad (ordentliche Erträge / ordentliche Aufwendungen) beträgt 109,0 % (VJ 115,7 %).

Die Personalaufwandsquote (Personal- und Versorgungsaufwand / ordentliche Aufwendungen) beträgt unverändert 22,0 % (VJ 20,9 %).

Die Netto-Sozialaufwandsquote (Soziale Aufwendungen abzgl. Erträge soziale Leistungen / ordentliche Aufwendungen) beträgt 14,6 % (VJ 14,3 %).


Der Jahresabschluss 2019 kann als gut bewertet werden.

Im Haushaltsjahr 2019 haben dazu insbesondere die Mehrerträge bei den Steuern
(Gewerbesteuer +38,7 Mio. EUR, Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
+12,4 Mio. EUR und Umsatzsteuer +15,3 Mio. EUR sowie bei der Vergnügungssteuer +6,3 Mio. EUR) und den laufenden Zuweisungen (insbes. Schlüsselzuweisungen
+71,9 Mio. EUR, Kleinkindförderung +15,7 Mio. EUR und Grunderwerbsteuer
+29,7 Mio. EUR) beigetragen, die neben dem verzögerten Mittelabfluss (konsumtive Ermächtigungsübertragungen in Höhe von
154,1 Mio. EUR), zu diesem guten Ergebnis geführt haben.


Verwendung Jahresüberschuss 2019 (Ergebnisverwendung)

Der Jahresüberschuss in Höhe von 306.569.504,87 EUR ist der Rücklage des ordentlichen bzw. außerordentlichen Ergebnisses, wie folgt zuzuführen:

Ergebnisverwendung:*
Zuführung Rücklage Übersch. d. ordentl. Erg.
-288.881.035,28
EUR
Zuführung Rücklage Übersch. d. a.o. Erg.
-17.688.469,59
EUR
Summe Zuführungen Ergebnisrücklagen
-306.569.504,87
EUR

* Die Summe der Zuführung zur Rücklage des ordentlichen bzw. außerordentlichen Ergebnisses entspricht ab dem Jahresabschluss 2019 dem ordentlichen bzw. außerordentlichen Ergebnis lt. Gesamtergebnisrechnung (vgl. Anlage 1). Die Zuführung bzw. Entnahme der Ergebnisse der Stiftungen/Fonds erfolgt ab 2019 nicht mehr im Rahmen der Ergebnisverwendung, sondern vorab mit ergebniswirksamen Abschlussbuchungen. Die Gesamtergebnisrechnung ist damit um die Stiftungs-/Fondsergebnisse bereinigt.

Wie in Anlage 2 „Erläuterungen zur Bilanz“ auf Seite 20 dargestellt, werden somit zum JA 2019 innerhalb der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses davon-Positionen in Höhe von 1.018,9 Mio. EUR (VJ 1.082,7 Mio. EUR) gebildet. Die Veränderung ergibt sich aus Zugängen in Höhe von 20,6 Mio. EUR (u.a. 18,0 Mio. EUR für Klimaschutzfonds) sowie Abgängen in Höhe von 84,4 Mio. EUR (u.a. 35,2 Mio. EUR Rosensteintunnel, 20,0 Mio. EUR Stärkung SVV, 13,0 Mio. EUR Bündnis für Mobilität und Luftreinhaltung).
Durch den Ausweis der davon-Positionen wird Liquidität in Höhe von 1.008,7 Mio. EUR gebunden (vgl. Anlage 6 „Liquiditätsübersicht“).





2. Bilanz 2019

Die Schlussbilanz 2019 weist eine Bilanzsumme von 10,66 Mrd. EUR (VJ 10,38 Mrd. EUR) aus.

Die wesentlichen städtischen Vermögenswerte sind im Sachvermögen und im Finanzvermögen auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.

Insgesamt hat sich das Sachvermögen im Haushaltsjahr 2019 um 75,8 Mio. EUR auf 4,78 Mrd. EUR erhöht. Der Anteil an der Bilanzsumme beträgt 44,8%.

Das Finanzvermögen beträgt zum Bilanzstichtag 5,28 Mrd. EUR. Es hat sich im Haushaltsjahr insoweit um insgesamt 161,0 Mio. EUR erhöht und weist damit einen Anteil von 49,5% an der Bilanzsumme aus.

Das Kapital der LHS beträgt zum Bilanzstichtag 9,04 Mrd. EUR (VJ 8,74 Mrd. EUR). Hieraus ergibt sich bei der Bilanzsumme von 10,66 Mrd. EUR eine Kapitalquote von
84,8 % (VJ 84,2 %). Erweitert um die Summe der Sonderposten (rd. 1,0 Mrd. EUR) ergibt sich eine Kapitalquote von 93,9 % (VJ 93,5%).

Die Rücklagen betragen 3,12 Mrd. EUR (VJ 2,72 Mrd. EUR). Davon sind innerhalb der Ergebnisrücklage Mittel in Höhe von 1.018,9 Mio. EUR (VJ 1.082,7 Mio. EUR) für sonstige bestimmte Zwecke gebunden. Als zweckgebundene Rücklagen in Höhe von
109,0 Mio. EUR sind unselbständige Stiftungen und Fonds bilanziert. Das Stiftungskapital in Höhe von 83,3 Mio. EUR (VJ 83,3 Mio. EUR) wird mit dem Jahresabschluss 2019 erstmals bei den Rücklagen ausgewiesen.

Die Rückstellungen wurden neu bewertet und in der Folge insgesamt um
48,3 Mio. EUR auf 369,6 Mio. EUR (VJ 417,9 Mio. EUR) reduziert.

Die langfristigen Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen belaufen sich im Stadthaushalt weiterhin auf null Euro (VJ 0 EUR). Lediglich im Stiftungsbereich bestehen Kreditverbindlichkeiten in Höhe von 114 TEUR.
Die LHS ist seit dem Jahr 2018 im Stadthaushalt schuldenfrei.

Unter Berücksichtigung der Schulden der Eigenbetriebe (ohne Trägerdarlehen) in Höhe von 302,4 Mio. EUR (VJ 365,8 Mio. EUR) ergibt sich je Einwohner ein Gesamtschuldenstand von 476 EUR (VJ 577 EUR).

Die Veränderungen der Bilanz sind in Anlage 2 „Erläuterungen zur Bilanz“ dargestellt.



3. Ermächtigungsübertragungen 2019 (Übertragung von Budgetresten)

Bei den Ermächtigungsübertragungen im Ergebnishaushalt zeigen sich folgende Schwerpunkte:

THH
Bezeichnung
EÜ 2019
800
Gemeinderat
111.100,00 EUR
810
Bürgermeisteramt
4.741.392,06 EUR
100
Haupt- und Personalamt
8.621.700,00 EUR
140
Rechnungsprüfungsamt
17.260,75 EUR
150
Bezirksämter
1.182.504,00 EUR
200
Stadtkämmerei
10.603.679,17 EUR
230
Liegenschaftsamt
3.030.951,21 EUR
320
Amt für öffentliche Ordnung
98.805,27 EUR
360
Amt für Umweltschutz
1.389.315,00 EUR
370
Branddirektion
873.600,00 EUR
400
Schulverwaltungsamt
86.600.388,13 EUR
410
Kulturamt
3.646.392,00 EUR
500
Sozialamt
504.470,23 EUR
510
Jugendamt
6.292.656,51 EUR
520
Amt für Sport und Bewegung
1.994.376,35 EUR
530
Gesundheitsamt
38.707,48 EUR
610
Amt für Stadtplanung und Wohnen
20.414.600,00 EUR
620
Stadtmessungsamt
30.000,00 EUR
630
Baurechtsamt
829.600,00 EUR
660
Tiefbauamt
1.656.553,44 EUR
670
Garten-, Friedhofs- und Forstamt
1.383.400,00 EUR
Summe Ergebnishaushalt
154.061.451,60 EUR

Wie sich die konsumtiven Reste innerhalb der Teilhaushalte zusammensetzen bzw. auf welche Kontengruppen diese entfallen, ist in Anlage 4, Seite 1-4, ersichtlich.

Die konsumtiven Ermächtigungsübertragungen betrugen im Vorjahr 133,9 Mio. EUR.






Bei den Ermächtigungsübertragungen im Finanzhaushalt zeigen sich folgende Schwerpunkte:

THH
Bezeichnung
EÜ 2019
810
Bürgermeisteramt
1.458.426,09 EUR
100
Haupt- und Personalamt
9.587.946,00 EUR
150
Bezirksämter
63.000,00 EUR
200
Stadtkämmerei
43.258.555,37 EUR
230
Liegenschaftsamt
100.384.795,94 EUR
290
Jobcenter
40.000,00 EUR
320
Amt für öffentliche Ordnung
583.352,00 EUR
360
Amt für Umweltschutz
16.294.550,45 EUR
370
Branddirektion
8.221.000,00 EUR
400
Schulverwaltungsamt
238.209.876,75 EUR
410
Kulturamt
5.327.498,55 EUR
500
Sozialamt
18.000,00 EUR
510
Jugendamt
78.382.208,91 EUR
520
Amt für Sport und Bewegung
7.594.594,46 EUR
530
Gesundheitsamt
15.500,00 EUR
610
Amt für Stadtplanung und Wohnen
61.031.113,80 EUR
650
Hochbauamt
3.680,00 EUR
660
Tiefbauamt
139.215.802,39 EUR
670
Garten-, Friedhofs- und Forstamt
8.560.274,83 EUR
Summe Finanzhaushalt
718.250.175,54 EUR

Wie sich die investiven Reste innerhalb der Teilhaushalte zusammensetzen bzw. auf welche Investitionsprojekte und Auszahlungsgruppen diese entfallen, ist in Anlage 4,
Seite 5 - 9, ersichtlich.

Die investiven Reste betrugen im Vorjahr 658,1 Mio. EUR.


4. Überblick getroffener Verfügungen zur Anbringung und Änderung von Deckungs- und Übertragsbarkeitsvermerken im Haushaltsjahr 2019

Aufgrund Ziffer I.6 der Deckungsvermerke im Haushaltsplan 2018/19 wurde folgende Deckungsbeziehung im Haushaltsjahr 2019 ergänzt:

Einseitig deckungsberechtigt sind die in allen Teilhaushalten bereitgestellten Mittel für ausgegebene Essensgutscheine zu Lasten der im THH 100 Haupt- und Personalamt, Amtsbereich 1007540 Sonstige soziale Leistungen für Beschäftigte, Kontengruppe 440, für diesen Zweck bereitgestellten Mittel.

Aufgrund Ziffer III. der Haushaltsvermerke nach § 61 Ziff. 19 i.V.m. § 21 GemHVO im Haushaltsplan 2018/19 wurde folgende Ergänzung bei den Übertragbarkeitsvermerken vorgenommen:

Zur Deckung der im Ergebnishaushalt 2020 entstehenden Aufwendungen durch die Auszahlung der in 2019 mit der „Opting-Out-Regelung“ angefallenen Mehrarbeit, wird das im Teilergebnishaushalt 2019, THH 370 Branddirektion, Kontengruppe 400 Personalaufwendungen, hierfür vorhandene Budget für übertragbar erklärt.


5. Im Haushaltsplan 2019 werden folgende über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen zugelassen:

Nr.TeilergebnishaushaltAmtsbereichKontengruppeBetrag
5.1230 Liegenschaftsamt2307030 Immobilienverwaltung42410 Bewirtschaftung Grundstücke und bauliche Anlagen
3.288.034,03 EUR
5.2370 Branddirektion400 Personal-aufwendungen
280.000,00 EUR
5.3400 Schulverwaltungsamt4002110 Allgemeinbildende Schulen42210 Unterhaltung bewegliches Vermögen
1.249.781,13 EUR
5.4400 Schulverwaltungsamt4002130 Berufsbildende Schulen42410 Bewirtschaftung Grundstücke und bauliche Anlagen
477.716,31 EUR
5.5410 Kulturamt4102811 Kulturförderung43100 Zuweisungen und Zuschüsse
650.000,00 EUR
5.6660 Tiefbauamt6605410 Gemeindestraßen42510 Sonstige Aufwendungen Sach- und Dienstleistungen
455.773,15 EUR
Summe
6.401.304,62 EUR
TeilfinanzhaushaltProjektAuszahlungsgruppeBetrag
5.7200 Stadtkämmerei7.202300 Mobilität und Luftreinhaltung7873 Sonstige Baumaßnahmen
4.277.565,86‬ EUR‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬
5.8230 Liegenschaftsamt7.232000 Immobilien782 Erwerb von unbeweglichem Anlagevermögen
1.208.000,00 EUR
5.9400 Schulverwaltungsamt7.409999 Sonstige Investitionen78302 Erwerb von beweglichem Anlagevermögen
704.815,51 EUR
Summe
6.190.381,37 EUR



Zu 5.1
Im Teilergebnishaushalt 230 des Liegenschaftsamts, Amtsbereich 2307030 Immobilienverwaltung, Kontengruppe 42410 Bewirtschaftung Grundstücke und bauliche Anlagen wurden durch verzögerte Abrechnungen und höheren Preissteigerungen bei den Energiekosten, als in der Planung vorhergesehen waren, Mehraufwendungen in Höhe von 3.288.034,03 EUR notwendig.
Die Mehraufwendungen werden aus Verbesserungen bei der Grunderwerbssteuer THH 900 Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006110 Steuern, Allgemeine Zuweisungen, Kontengruppe 31510 Zuweisung Grunderwerbsteuer gedeckt.


Zu 5.2
Im Teilergebnishaushalt 370 Branddirektion, Kontengruppe 400 Personalaufwendungen wurden durch den Satzungsbeschluss zur Gewährung eines Zuschusses zu den Beiträgen an eine Krankheitskostenversicherung für die Beamtinnen und Beamten des Einsatzdienstes der Berufsfeuerwehr Stuttgart, Mehraufwendungen in Höhe von 280.000,00 EUR notwendig (vgl. GRDrs 368/2018). Die Mehraufwendungen werden aus der Personaldeckungsreserve THH 900 Allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 Sonstige ordentliche Aufwendungen gedeckt.
Zu 5.3
Im Teilergebnishaushalt 400 Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002110 Allgemeinbildende Schulen, Kontengruppe 42210 Unterhaltung bewegliches Vermögen wurden zur Digitalisierung der Stuttgarter Schulen, Mehraufwendungen in Höhe von
1.249.781,13 EUR notwendig.
Die Mehraufwendungen werden aus Verbesserungen bei der Grunderwerbssteuer THH 900 Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006110 Steuern, Allgemeine Zuweisungen, Kontengruppe 31510 Zuweisung Grunderwerbsteuer gedeckt.

Zu 5.4
Im Teilergebnishaushalt 400 Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002130 Berufsbildende Schulen, Kontengruppe 42410 Bewirtschaftung Grundstücke und bauliche Anlagen wurden durch verzögerte Abrechnungen und höheren Preissteigerungen bei den Energiekosten, als in der Planung vorhergesehen waren, Mehraufwendungen in Höhe von 477.716,31 EUR notwendig.
Die Mehraufwendungen werden aus Verbesserungen bei der Grunderwerbssteuer THH 900 Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006110 Steuern, Allgemeine Zuweisungen, Kontengruppe 31510 Zuweisung Grunderwerbsteuer gedeckt.

Zu 5.5
Im Teilergebnishaushalt 410 Kulturamt, Amtsbereich 4102811 Kulturförderung, Kontengruppe 43100 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke wurden zur hälftigen Mitfinanzierung von Tarifsteigerungen 2019 bei den Württembergischen Staatstheatern, Mehraufwendungen in Höhe von 650.000,00 EUR notwendig.
Die Mehraufwendungen in Höhe von 650.000,00 EUR werden aus Verbesserungen bei der Grunderwerbssteuer THH 900 Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006110 Steuern, Allgemeine Zuweisungen, Kontengruppe 31510 Zuweisung Grunderwerbsteuer gedeckt

Zu 5.6
Im Teilergebnishaushalt 660 Tiefbauamt, Amtsbereich 6605410 Gemeindestraßen, 42510 Sonstige Aufwendungen Sach- und Dienstleistungen wurden durch verzögerte Abrechnungen und höheren Preissteigerungen bei den Energiekosten, als in der Planung vorhergesehen waren, Mehraufwendungen in Höhe von 455.773,15 EUR notwendig.
Die Mehraufwendungen werden aus Verbesserungen bei der Grunderwerbssteuer THH 900 Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006110 Steuern, Allgemeine Zuweisungen, Kontengruppe 31510 Zuweisung Grunderwerbsteuer gedeckt.

Zu 5.7
Im Teilfinanzhaushalt 200 Stadtkämmerei, Projekt 7.202300 Mobilität und Luftreinhaltung, Auszahlungsgruppe 7873 Sonstige Baumaßnahmen sind für Maßnahmen aus dem Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020 überplanmäßige Mittel in Höhe von 4.277.565,86 EUR bereitzustellen. Die auf der Pauschale bereitgestellten Mittel werden jeweils auf Einzelmaßnahmen in den Teilhaushalten der Ämter umgesetzt. In den kommenden Jahren wird mit Einzahlungen in ausreichender Höhe aus dem Sofortprogramm zur Finanzierung dieser Maßnahmen gerechnet.
Die Finanzierung der investiven Mehrauszahlungen erfolgt aus der zu diesem Zweck reservierten Liquidität der davon-Position 1.2.1.5 Mobilität und Luftreinhaltung
(vgl. Anlage 2).


Zu 5.8
Im Teilfinanzhaushalt 230 Liegenschaftsamt, Projekt 7.232000 Erwerb von Immobilien, Auszahlungsgruppe 782 Erwerb von unbeweglichem Anlagevermögen wurde für den Erwerb eines Grundstücks, auf dem Wohnungsbau realisiert werden kann, eine Mehrauszahlung in Höhe von 1.208.000 EUR notwendig.
Die Finanzierung der investiven Mehrauszahlungen erfolgt aus der zu diesem Zweck reservierten Liquidität der davon-Position 1.2.1.11 Wohnraumoffensive (vgl. Anlage 2).

Zu 5.9
Im Teilfinanzhaushalt 400 Schulverwaltungsamt, Projekt 7.409999 Sonstige Investitionen, Auszahlungsgruppe 78302 Erwerb von beweglichem Anlagevermögen wurden zur Digitalisierung der Stuttgarter Schulen, Mehrauszahlungen in Höhe von
704.815,51 EUR notwendig.
Die Finanzierung der investiven Mehrauszahlungen erfolgt aus dem im Jahr 2019 erwirtschafteten Finanzierungsmittelüberschuss (vgl. Anlage 3).


6. Mittelumsetzungen vom Finanz- in den Ergebnishaushalt

Im Rahmen der Ausführung des Doppelhaushaltsplans hat sich erwiesen, dass es erforderlich ist, veranschlagte Haushaltsmittel für Investitionen im Einzelfall zur Deckung von Mehraufwendungen für Instandhaltungs-/ Unterhaltungsmaßnahmen und den Erwerb von beweglichem Sachvermögen im Ergebnishaushalt zu verwenden. Durch Haushaltsvermerk wurde geregelt, dass in den Haushaltsjahren 2018/2019 die entsprechenden Mittel, die vom Finanz- in den Ergebnishaushalt umgesetzt werden, mit Beschluss zum Jahresabschluss als pauschal genehmigt gelten, wenn die Mehraufwendungen in direktem Zusammenhang mit dem veranschlagten Investitionsprojekt bzw. den investiven Pauschalmitteln stehen und/oder bilanzielle Vorschriften dies erforderlich machen. Es wurden 2019 auf Grund dieses Haushaltsvermerks insgesamt 30.020.386,91 EUR vom Finanz- in den Ergebnishaushalt umgesetzt.

Ebenfalls durch Haushaltsvermerk wurde bestimmt, dass über-/außerplanmäßige Aufwendungen des Ergebnishaushalts, die aus im Finanzhaushalt veranschlagten Pauschalen (z.B. für den Ausbau der Kindertagesbetreuung) zu finanzieren sind, im Rahmen des Jahresabschlusses nachträglich pauschal genehmigt werden. In 2019 waren dies insgesamt 20.955.405,24 EUR.


7. Gewährung von Trägerdarlehen und städtischen Darlehen an den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES)

Dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES) werden zur Finanzierung von Investitionen in den Jahren 2018/2019 Trägerdarlehen in Höhe von 33.505.600 EUR und städtische Darlehen in Höhe von 26.406.900 EUR gewährt.

Die Erhöhung des Trägerdarlehens erfolgt in Höhe von 16.773.200 EUR als Geldanlage der Stiftungen und in Höhe von 16.732.400 EUR aus dem städtischen Haushalt. Weitere städtische Darlehensgewährungen in Höhe von 26.406.900 EUR erfolgten zu marktüblichen Kommunalkreditkonditionen an den Eigenbetrieb.
Die städtischen Darlehensgewährungen sind im Teilfinanzhaushalt 200 Stadtkämmerei, Projekt 7.203050 Abwicklung Eigenbetriebe, Auszahlungsgruppe 788 Darlehensgewährungen veranschlagt.

Die Gewährung von Darlehen der Stadt an den Eigenbetrieb bedarf formal noch gemäß § 4 Nr. 8 Betriebssatzung SES der Zustimmung des Gemeinderats.


8. Gliederungstiefe Planvergleich nach § 51 GemHVO

Der Planvergleich des Jahresabschlusses nach § 51 GemHVO wird in bewährter Weise bis zur Gliederungsebene der Teilhaushalte und mindestens nach der Gliederung der §§ 2-4 GemHVO aufgestellt. Der Bericht zum Jahresabschluss der Stadtkämmerei stellt die wesentlichen Ergebnisse nach den gesetzlichen Vorgaben dar. Die Gliederungstiefe ist zur besseren Übersichtlichkeit auf die Teilhaushalte beschränkt. Die Zeilenstruktur im Haushaltsplan ist zur besseren Transparenz weiter untergliedert als in der Gemeindehaushaltsverordnung vorgegeben.
Der Planvergleich findet seit der Umstellung auf die Doppik beim Jahresabschluss auf der Gliederungsebene der Teilhaushalte statt.
Im Haushaltsplan der Stadt Stuttgart werden unterhalb der Teilhaushalte Amtsbereiche und ggfs. Schlüsselpositionen dargestellt. Hierbei werden auf allen Gliederungsebenen die Vorjahresergebnisse den aktuellen Planansätzen gegenübergestellt. Somit stehen dem Gemeinderat im Rahmen der Planberatungen weitergehende Informationen zu Ergebnissen und Planansätzen bei den Teilhaushalten zur Verfügung. Die Verwaltung empfiehlt diese unterschiedlichen Gliederungstiefen zwischen Haushaltsplan und Jahresabschluss beizubehalten und den Schwerpunkt beim Jahresabschluss weiterhin auf Bilanz, Gesamtergebnis und Liquidität zu legen. Eine identische Gliederungstiefe zwischen Haushaltsplan und Jahresabschluss würde den Jahresabschluss aus Sicht der Verwaltung überfrachten.


9. Kreditermächtigung / Liquidität / Schuldenstand

Kreditermächtigung

Im Haushaltsjahr 2019 musste keine Kreditermächtigung veranschlagt werden.

Liquidität

Die freie Liquidität zum 31.12.2019 beträgt 238,5 Mio. EUR (vgl. Anlage 6).

Die wesentlichen Liquiditätsbindungen ergeben sich aus den davon-Positionen innerhalb der Ergebnisrücklage (vgl. Anlage 2, Seite 20), aus Rückstellungen (vgl. Anlage 2, Seite 29) und aus Ermächtigungsübertragungen (vgl. Anlage 4).

Die ausgewiesene freie Liquidität wird zur Finanzierung des Nachtragshaushalts 2020 verwendet.

Schuldenstand

In 2019 mussten keine Darlehen neu aufgenommen werden. Dadurch war der Kernhaushalt auch zum 31.12.2019 schuldenfrei. Der Schuldenstand der Stadt insgesamt (ohne Trägerdarlehen und kreditähnlichen Rechtsgeschäften) beträgt zum 31.12.2019: Eigenbetriebe 302.388.674,44 EUR (VJ 365.775.161,14 EUR) Das sind – bezogen auf die Einwohnerzahl zum 30.09.2019 – 476 EUR
(Vorjahr 577 EUR) je Einwohner.


10. Entwicklung der Vermögensverwaltungsmandate der Stadt sowie des Spezialfonds des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Stuttgart

Auf Anlage 7 wird verwiesen.

Bei dem Spezialfonds (und in analoger Anwendung auch bei den Vermögensverwaltungsmandaten) sind die Vorgaben von § 22 Absatz 3 Satz 2 GemHVO eingehalten:

1. Die Anlagen werden nur von Investmentgesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union verwaltet. 2. Sofern die Mandate Investmentanteile enthalten, lauten diese nur auf Euro und sind von Emittenten mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgegeben worden. 3. Es wurde nur in Standardwerte (Aktien aus Stoxx-Europe-600-Index, Staatsanleihen, Pfandbriefe und Unternehmensanleihen entsprechend der städtischen Anlagerichtlinien) in angemessener Streuung und Mischung investiert. 4. Es wurde nicht in Wandel- und Optionsanleihen investiert. 5. Die Aktienquote liegt jeweils unter 30 Prozent. Die seit dem 01.09.2016 geltenden Nachhaltigkeitskriterien werden bei sämtlichen Mandaten angewandt und sind vollständig implementiert.






Fritz Kuhn Thomas Fuhrmann
Oberbürgermeister Bürgermeister



Anlagen
1. Gesamtergebnisrechnung 2019
2. Bilanz zum 31.12.2019 mit Erläuterungen
3. Gesamtfinanzrechnung 2019
4. Verzeichnis der beim Jahresabschluss 2019 in das Jahr 2020 vorgenommenen Ermächtigungsübertragungen
5. Entwicklung des Schuldenstands 1993-2019
6. Liquiditätsübersicht 2019
7. Entwicklung der Vermögensverwaltungsmandate der Stadt und des Stiftungs-
vermögens sowie des Spezialfonds des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Stuttgart


Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>







Anlagen

<Anlagen>



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