Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 499/2015
Stuttgart,
06/30/2015


Neue Investitionen im Schulbereich
Übersicht zu den baulichen Maßnahmen und zum Finanz- und Personalbedarf zum DHH 2016/2017




Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2016/2017


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Schulbeirat
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beratung
öffentlich
öffentlich
14.07.2015
15.07.2015

Bericht:


I. Rückblick Doppelhaushalt 2014/15
Im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2014/15 hat der Gemeinderat erneut einen großen Schwerpunkt auf den Bildungsbereich gelegt. Zentrale Positionen waren dabei die Schulsanierungen und der weitere Ausbau des Ganztagesschulangebots.
Angeschlossen erfolgt nochmals ein Überblick über die im Doppelhaushalt 2014/15 aufgewendeten Mittel für Baumaßnahmen im Bildungsbereich.

Neue Investitionsvorhaben
Für Neu- und Erweiterungsbauten wurden Investitionsmittel mit einem Gesamtvolumen von rund 135 Millionen Euro für folgende Schulbauprojekte zur Verfügung gestellt:
Mit diesen Beschlüssen setzte die Stadt Stuttgart als Schulträgerin unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Möglichkeiten wiederum eine ganze Reihe positiver Weichenstellungen für die Stuttgarter Schulen.

II. Doppelhaushalt 2016/17

Zu den Beratungen für den Doppelhaushalt 2016/17 stellt sich die Situation der Stuttgarter Bildungslandschaft wie folgt dar:

Bereits mit den GRDrs 902/2012 und 71/2014 wurde zum Stand der Schulentwicklungsplanung für die allgemein bildenden Schulen berichtet. Aktuell berichtet die Verwaltung mit der GRDrs 391/2015 zum Stand der Schulentwicklungsplanung allgemeinbildende Schulen.

Nach wie vor ist zu konstatieren, dass in Folge der vielfältigen Umbrüche in der Bildungslandschaft eine Vielzahl weiterer Aufträge und Maßnahmen über die ursprünglich mit GRDrs 358/2011 beschlossenen 48 Handlungsempfehlungen hinaus als Aufgabenfelder hinzugekommen sind. Dies beinhaltet in erster Linie sowohl schulorganisatorische und bauliche Maßnahmen in Folge des veränderten Übertrittverhaltens auf die weiterführenden Schulen, der Einführung der Schulart Gemeinschaftsschule sowie der zunehmenden Nachfrage nach inklusiven Beschulungsangeboten. Aber auch die Berücksichtigung des Sanierungsprogramms Schulen sowie der weitere Ausbau von Ganztagesschulen machen neue Investitionsvorhaben notwendig.

Für viele dieser Entwicklungen der allgemein bildenden Schulstandorte in Stuttgart wurde mittlerweile ein konzeptioneller und/oder baulicher Entwicklungsprozess abgeschlossen, begonnen oder steht bevor.
Daraus ergibt sich für die nächsten Jahre erneut ein umfangreiches Investitionsprogramm für das sowohl Investitions- als auch Planungsmittel benötigt werden.

Mit dem nun endlich vorliegenden Entwurf der Landesregierung zur Inklusion im Schulbereich werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine inklusive Beschulung geregelt. Dabei geht der Gesetzgeber davon aus, dass Inklusion pädagogische Aufgabe aller Schulen ist. Anders als in anderen Bundesländern praktiziert, soll seitens des Landes auf Schwerpunktschulfestlegungen verzichtet werden. Hiergegen wendet sich der Städtetag Baden-Württemberg und verweist auch aus finanziellen Gründen auf die Notwendigkeit eines Schwerpunktschulkonzepts zumindest in der Startphase der Inklusion.
Gerade bei einem so großen Schulträger wie der Landeshauptstadt mit rund 170 Schulen, wird es nicht möglich sein, die vom Land vorgesehenen räumlichen Voraussetzungen für inklusive Beschulung an allen Schulen durch Umbau oder Ausbau in nächster Zeit zur Verfügung zu stellen. Daher wird derzeit ein Vorschlag für die Umsetzung inklusiver Beschulung in der Landeshauptstadt erarbeitet (GRDrs 331/2015) und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden. Für eine entsprechende Weiterentwicklung von Schulen zu Schwerpunktschulen sowie für Standortplanungen zur Weiterentwicklung der Sonderschulen / Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren werden Planungsmittel benötigt.

Das langfristig angelegte Projekt „Schulentwicklungsplan Berufliche Schulen 2017/2022“ gliedert sich in drei große Projektphasen. Ziel der ersten grundlegenden Projektphase (in den Jahren 2012 bis 2014) war es, auf Basis der in der GRDrs 736/2014 dargelegten Erkenntnisse und Lösungsansätze Grundsatzentscheidungen für die identifizierten Handlungsfelder herbeizuführen. Die zusammen mit dem interfraktionellen Änderungsantrag Nr. 53/2015 beschlossenen rund 20 Prüfaufträge bilden die Grundlage für die nun anstehenden Detailplanungen und Weiterentwicklungen in der zweiten Projektphase (in den Jahren 2015 bis ca. 2020). Aufgabe dieser zweiten Arbeitsphase ist es, auf Basis der Ergebnisse aus den Prüfaufträgen einen detaillierten Zeit- und Finanzplan darzulegen und Strukturentscheidungen in den Handlungsfeldern vorzubereiten und herbeizuführen. Die konkreten baulichen Umsetzungsarbeiten werden dann Aufgabe der dritten Projektphase sein (in den Jahren 2020 bis 2025 und folgend).

Die Verwaltung berichtet hierzu ausführlich mit der GRDrs 310/2015. Bis zur endgültigen baulichen Fertigstellung der Maßnahmen an allen Standorten werden bei diesem Vorgehen jedoch für den schulischen Betrieb teilweise auch räumliche Interims- und Zwischenlösungen unumgänglich sein. Für die Bearbeitung der in der GRDrs 310/2015 aufgezeigten Handlungsfelder werden zunächst Planungsmittel benötigt.

Die Verwaltung hat zuletzt mit der GRDrs 223/2015 einen Überblick über den aktuellen Stand laufender Machbarkeitsstudien und Investitionsvorhaben gegeben.


In den Jahren 2016/2017 stehen an verschiedenen Stuttgarter Schulstandorten weitere bauliche Maßnahmen zur Umsetzung bzw. zur vorbereitenden Planung an. Auf dieser Grundlage wird vom Schulverwaltungsamt zusammen mit dem Hochbauamt die Finanzierung verschiedener Vorhaben bzw. Planungsmittel über die Wunschliste zum Doppelhaushalt 2016/2017 angemeldet, die Sie aus den Anlagen ersehen können.

Diese Listen sind wie folgt strukturiert:


A Vorbelastungen
B Neue Vorhaben - Finanzierungsbedarf im DHH 2016/17
C Neue Vorhaben in vorbereitender Planung (Planungsmittelbedarf 2016/17)
D Planungsmittelpauschale
E Schulaußenanlagen
F Bauliche Verbesserungen in Bestandsgebäuden
Projekte, die im Bürgerhaushalt einen Rang unter den ersten 130 einnehmen, sind in den angeschlossenen Listen entsprechend gekennzeichnet.


In der Gesamtbetrachtung stehen damit als Vorbelastungen sowie für Neue Vorhaben Projekte mit einem Gesamtvolumen von rund 224 Mio. € in den kommenden Jahren an. Hieraus entstehen für den Doppelhaushalt 2016/2017 sowie in der Finanzplanung ein Finanzbedarf in Höhe von rd. 207 Mio. € und ein Planungsmittelbedarf von rd. 17 Mio. € (Anlagen 1 und 2, Kategorien A bis D)

Hinzu kommen Bauliche Verbesserungen in Bestandsgebäuden sowie Schulaußenanlagen außerhalb des 2. Sonderprogramms Schulsanierungen mit einem Finanzbedarf im Doppelhaushalt 2016/2017 in Höhe von rd. 4,7 Mio. €. (Anlage 3, Kategorien E und F)


Personelle Auswirkungen

Schulverwaltungsamt, Schulentwicklungsplanung, Neu- und Erweiterungsbauten

Die in den Sachgebieten Schulentwicklungsplanung und Neu-und Erweiterungsbauten verfügbaren Stellen sind durch die Bearbeitung der in GRDrs 223/2015 aufgezeigten Machbarkeitsstudien und Investitionsvorhaben gebunden.

Wie bereits mit GRDrs 496/2013 ausführlich aufgezeigt, wird für ein zusätzliches Investitionsvolumen von jeweils 30 Mio. Euro jeweils eine zusätzliche Stelle benötigt. Da beim Schulverwaltungsamt die Phase der Projektentwicklung besonders personalintensiv ist, entsteht der Personalbedarf nicht erst bei der Gesamtfinanzierung einer Maßnahme, sondern bereits mit der Aufnahme von Planungsarbeiten für ein Projekt, für das Planungsmittel bewilligt wurden.

Außerdem hat sich gezeigt, dass gerade in diesen Arbeitsbereichen Befristungen von Stellen zu häufigen Personalwechseln führen, da Mitarbeiter schnell nach einer längerfristigen Perspektive suchen und der Arbeitsmarkt entsprechend gut ist. Langwierige Einarbeitungen von Mitarbeiter/innen sind nun bereits etliche Male ins Leere gelaufen, so dass es durch Ausschreibung, Neubesetzung und erneute Einarbeitung von Mitarbeitern zu etlichen Projektverzögerungen gekommen ist. Im Interesse der für die dargestellten (in der Regel mehrjährigen) Aufgabenbereiche notwendigen Kontinuität haben die Referate AK und WFB die Möglichkeit zugesagt, die mit kw-Vermerken versehenen befristeten zwölf Stellen mit unbefristeten Arbeitsverhältnissen in dem Umfang zu besetzen, wie diese nach Vollzug des kw-Vermerks auf unbefristete Planstellen umgesetzt werden können.


Priorisierung Mitteilungsvorlagen

Das Schulverwaltungsamt hat insgesamt 6 Mitteilungsvorlagen für die Haushaltsplanberatungen gefertigt.
Innerhalb dieser Mitteilungsvorlagen hat diese Vorlage die 1. Priorität.



Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
Finanzbedarf
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
(Bezeichnung Vorhaben/ Maßnahme)Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
Finanzbedarf
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2016
2017
später
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
Personalkosten
Sachkosten
Abschreibungen
Kalkulatorische Verzinsung
Summe Folgekosten
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AK und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Dr. Susanne Eisenmann
Bürgermeisterin



Anlagen:

Anlage 1 - A + B; Vorbelastungen, Neue Vorhaben - Finanzierungsbedarf
Anlage 2 - C + D, Neue Vorhaben in vorbereitender Planung - Planungsmittelbedarf
Anlage 3 - E + F, Schulaußenanlagen, Bauliche Verbesserungen


<Anlagen>

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2015-06-25 Anlage 1 - Vorbelastungen, Neue Vorhaben - Finanzierungsbedarf.pdf
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2015-06-25 Anlage 2 - Neue Vorhaben - Planungsmittelbedarf und Planungsmittelpauschale.pdf
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2015-06-25 Anlage 3 - Schulaußenanlagen, Bauliche Verbesserungen.pdf