Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 5603-03.00
GRDrs 525/2017
Stuttgart,
06/29/2017



SBS-Sportstätten Betriebs-GmbH
Jahresabschluss 2016




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich12.07.2017



Beschlußantrag:

Der Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der SBS-Sportstätten Betriebs-GmbH den nachfolgenden Beschlussanträgen zuzustimmen:

1. den Jahresabschluss zum 31.12.2016 in der vorgelegten Form festzustellen,

2. die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2016 zu entlasten,

3. den Gewinnvortrag der vergangenen Jahre von 27.975,92 EUR und den Jahresüberschuss von 3.318,77 EUR auf neue Rechnung vorzutragen, 4. zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 die KMS & Dumann GmbH zu wählen.


Begründung:


Die SBS-Sportstätten Betriebs-GmbH Stuttgart (SBS) wurde vor zehn Jahren von der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) als Alleingesellschafterin gegründet. Durch die zentrale Steuerung der Vermietung der unterschiedlichen Arten städtischer Sportanlagen (Bezirkssportanlagen, Ballsporthallen, Vereinssportanlagen, Schulsportanlagen, Turn- und Versammlungshallen) insbesondere an Vereine und andere Nutzer sollen die vorhandenen Nutzungspotenziale weiter ausgeschöpft werden. Neben den organisatorischen Vorteilen wird durch die Zwischenvermietung der Sportanlagen an die SBS auch weiterhin ein Vorsteuerabzug aus laufenden Aufwendungen und Investitionen im Stadthaushalt möglich sein.



Jahresabschluss 2016

Im Jahr 2016 gab es keine besonderen Vorkommnisse, die sich auf den Jahresabschluss gravierend ausgewirkt hätten.

Die kurzfristig veränderte Nutzung von vier Hallen als Flüchtlingsunterkünfte seit Oktober 2015 bedeutete eine Veränderung, die sich jedoch bei den Umsatzerlösen nicht widergespiegelt hat. Da immer wieder Hallen nicht für den Sportunterricht/Vermietung zur Verfügung stehen (z.B. bei Sanierungsmaßnahmen), fallen die fehlenden Umsatzerlöse dieser Hallen nicht ins Gewicht. Seit Herbst 2016 stehen auch diese vier Hallen wieder für den Sportbetrieb zur Verfügung. Mit einer erneuten Belegung von Hallen durch Geflüchtete ist derzeit nicht zu rechnen.

Die Umsatzerlöse 2016 haben sich gegenüber dem Vorjahr um 12 TEUR auf 984 TEUR erhöht und lagen damit deutlich über den Planwerten mit 940 TEUR. Grundsätzlich werden die Erlöse aus der Vermietung von Vereins- und Bezirkssportanlagen, dem Sportzentrum Cannstatter Wasen sowie der Vermietung der Schulsportanlagen und Turn- bzw. Versammlungshallen erzielt. Die Gliederung der Umsatzerlöse im Folgenden (in TEUR):

Die bei der SBS anfallenden Arbeiten werden im Rahmen einer Geschäftsbesorgung durch Mitarbeiter des Schulverwaltungsamtes und Amtes für Sport und Bewegung übernommen. Daher hat die SBS kein eigenes Personal und auch keine Personalkosten. Als Geschäftsführung sind die Abteilungsleiterin der Abteilung Zentrale Verwaltung des Amtes für Sport und Bewegung, Frau Klein, sowie der Abteilungsleiter der Abteilung Gebäudemanagement / Schul- und Schulsportanlagen des Schulverwaltungsamtes, Herr Bellviure, bestellt. Der Geschäftsführung wird keine Vergütung gezahlt.

Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen gab es mit 1.021 TEUR nahezu keine Veränderung zum Vorjahr. Der Pachtaufwand der SBS an die LHS in Höhe von 1,0 Mio. EUR ist hierbei die größte Position. Dieser wird unter Berücksichtigung der bei der LHS für die Pachtgegenstände angefallenen Abschreibungen und laufenden Betriebs- und Erhaltungsaufwendungen festgelegt und entspricht den Vorjahreswerten. Die Verwaltungsaufwendungen stiegen im Vergleich zum Vorjahr leicht um 1 TEUR auf 21 TEUR, da etwas höhere Beratungskosten entstanden sind.

Aufgrund der Differenz zwischen dem zu zahlenden Pachtzins und den sonstigen betrieblichen Aufwendungen einerseits und den geringeren Entgelten der Endnutzer andererseits erhält die SBS als Zwischennutzer von der LHS (Sportförderung) ein so genanntes preisauffüllendes Entgelt. In 2016 betrug dieses 60 TEUR, das ohne die abzuführende Umsatzsteuer als sonstiger betrieblicher Ertrag in Höhe von 50 TEUR (Vj. 58 TEUR) gebucht wird.


Nach Abzug der Ertragssteuern in Höhe von 10 TEUR verbleibt ein Jahresüberschuss von 3.318,77 EUR (Vj: 1.808,65 EUR), der auf neue Rechnung vorgetragen wird.

Der Jahresabschluss wurde von der KMS & Dumann GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (§ 53 HGrG) ergab keine Feststellungen. Zum Geschäftsverlauf im Einzelnen wird auf den Jahresabschluss 2016 mit Lagebericht (Anlage) verwiesen. Außerdem ist die SBS im Beteiligungsbericht dargestellt.

Die Referate JB und SOS haben der Vorlage zugestimmt.






Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlage (nur für die Mitglieder des Verwaltungsausschusses)
Jahresabschluss 2016 mit Lagebericht
Hinweis: Die Anlage steht in KSD / KORVIS als PDF-Dokument zur Verfügung











































Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>







Anlagen

<Anlagen>



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Anlage GRDrs 525-2017.pdfAnlage GRDrs 525-2017.pdf